Umfrage

Ein Drittel der Bürger hält Islam für nicht grundgesetzkonform

Ein Drittel der Bundesbürger vertritt laut einer Umfrage die AfD-Position, dass der Islam als Religion nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar ist. 59 Prozent stimmten der Meinung nicht zu.

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04
2016
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Symbolfoto: Ein Schleier umgibt die aktuelle Islam-Debatte in Deutschland © by Eric Wüstenhagen auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Ein Drittel der Bundesbürger vertritt laut einer Umfrage die AfD-Position, dass der Islam als Religion nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. 32 Prozent stimmten in einer am Mittwoch in Hamburg veröffentlichten forsa-Umfrage im Auftrag des Magazins „stern“ mit dieser Ansicht überein. Darunter sind 59 Prozent AfD-Anhänger und 40 Prozent Ostdeutsche. 59 Prozent stimmten der Meinung nicht zu.

Bei der Befragung waren laut „stern“ 1.004 Menschen ohne einen Hinweis auf die AfD gebeten worden, ihre Zustimmung oder Ablehnung zu signalisieren. Für ein Verbot von Minaretten und Muezzin-Rufen in Deutschland sprachen sich 34 Prozent aus. 59 Prozent waren gegen ein solches Verbot.

Eine Mehrheit von 53 Prozent forderte zudem ein Gesetz zum Schutz der deutschen Sprache. Darin müsse etwa vorgeschrieben werden, dass alle englischsprachigen Hinweise in der Öffentlichkeit immer mit deutschen Begriffen zu ergänzen seien. 42 Prozent lehnen ein solches Gesetz ab.

Für einen Austritt Deutschlands aus der Nato stimmten laut Statistik 10 Prozent; 81 Prozent seien dagegen, darunter 84 Prozent der AfD-Anhänger. 24 Prozent Zustimmung erhielt die Position, dass auch Schwangerschaftsabbrüche mit vorheriger Beratungspraxis strafbar sein sollten. Dagegen stimmten 68 Prozent, davon 72 Prozent der AfD-Anhänger. (KNA,iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
Also Minarette kann es geben, aber Muezzin-Rufen wirklich nicht, wir sind hier in Europa und nicht im islamischen Morgenland, außerdem was ist mit der Lärmbelästigung?
28.04.16
20:32
Sinan sagt:
Normal bei der Berichterstattung heutzutage...
29.04.16
7:52
Ute Fabel sagt:
Genaugenommen sind Islam und Christentum nicht mit dem Grundgesetz und schon gar nicht mit dem Gleichbehandlungsrecht vereinbar. Das ist kein Vorurteil, sondern ein verifizierbares Werturteil. So beispielsweise der Umstand, dass im Katholizismus Frauen hochoffiziell von allen bedeutenden religiösen Funktionen vom Landpfarrer über Bischof bis Papst ausgeschlossen sind.Wenn das ein Unternehmen macht, bekommt es eine saftige Strafe nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine innere demokratische Struktur, wie sie zum Beispiel innerhalb der politischen Parteien herrscht, sehe ich auch weder in der katholischen Kirche noch in islamischen Organisationen. Wenn das ein Unternehmen macht, bekommt es eine saftige Strafe nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
29.04.16
12:21
Hans sagt:
Autos machen auch Lärm. Und das auch noch permanent. Oder Züge. Oder Flugzeuge. Überhaupt ist in Städten viel Lärm. Da wäre der Ruf eines Muezzin mal eine schöne Abwechslung.
29.04.16
15:56
Charley sagt:
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass keines der islamischen Länder die allgemeinen Menschenrechte der UNO anerkennt! Stattdessen wird eine "Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam" hochgehalten, die die Sharia als Grundlage hat und eine auf Aufklärung und Humanismus begründete religionsneutrale Begründung der Menschenrechte ausschließt! - Liebe Leute, ich habe seinerzeit mal aus echtem Interesse am Islam angefangen mich auf der Seite Islamiq umzuschauen, aber es ist doch zum Gähnen: Kopftuchtheater ohne Ende, kaum substantielle Gedanken, sondern nur Befindlichkeiten und Selbstbemitleidung. - Wenn jemand die Menschlichkeit auf Religion begründet, die als alleiniges Menschenbild einen Kadavergehorsam gegenüber einem "Allah" und dessen Verkünder "Mohammed" zu bieten hat, so kann er gar nicht zu entscheidenden Fragen der Gegenwart etwas beitragen. Allein die nur (!) normative Ethik des Islam ist ein Schlag ins Gesicht des selbst-denkenden Menschen!
30.04.16
12:18
Manuel sagt:
@Hans: Wir leben aber in Europa und nicht im islamischen Morgenland.
30.04.16
23:17