Münster

Beirat für Islamische Theologie ernannt

Der Beirat für Islamische Theologie in Münster, der über die Auswahl von Professoren und Lehrinhalten bestimmen soll, hat sich nun konstituiert.

07
05
2016
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Schloss Münster
Das Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Münster übernimmt Islam-Archiv © by Anıl Öztaş auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Das Zentrum für Islamische Theologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) besteht seit fünf Jahren. Doch erst jetzt ist eine wichtige Rahmenbedingung erfüllt worden. Am Freitag hat sich laut einer Mitteilung der Hochschule der Beirat konstituiert, der über die Auswahl von Professoren und Lehrinhalten befinden soll.

Obwohl am ZIT bereits 677 Studenten studieren, ist wegen des fehlenden Beirats bislang nur einer der fünf Lehrstühle mit dem Leiter Mouhanad Khorchide besetzt. Ein weiterer tätiger Professor wartet auf die offizielle Ernennung. Den Lehrbetrieb halten weitgehend promovierte Kräfte aufrecht.

Laut Uni entsandte die Türkisch-Islamische Union (DITIB) Zekeriya Altuğ, derzeit auch KRM-Sprecher, und Kemalettin Oruç. Den Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IR) vertreten Muhammed Işık und Burhan Kesici. Der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) hat Sait Orak und Erol Pürlü benannt. Für den Zentralrat der Muslime (ZMD) arbeiten Mohammed Khallouk und Danya Ouklah mit.

Der Beirat verständigte sich laut Uni auf ein Arbeitsprogramm. Da es sich um Personalangelegenheiten handele, tage der Beirat nicht-öffentlich.

Der Islamratsvorsitzende Burhan Kesici zeigt sich zufrieden, die erste Sitzung sei harmonisch gewesen. Der Beirat habe sich darauf verständigt, sich eine Geschäftsordnung zu geben und eine Verfahrensordnung für die Benennung von Professoren zu erarbeiten. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich sei für den Islamrat neu, so dass man davon ausgehe, dass in diesem Prozess beide Seiten voneinander lernen werden.

Der Beirat ist eine Hilfskonstruktion. Denn laut Verfassung haben Religionsgemeinschaften wie die Kirchen selbst über Lehrpersonal und Curricula zu bestimmen. Da aber der Staat die islamischen Religionsgemeinschaften bislang nicht als Religionsgemeinschaft anerkennt, dient der Beirat als Ersatz. Ein weiterer Beirat mit Vertretern der vier Religionsgemeinschaften entscheidet über die Inhalte des Islamischen Religionsunterrichts in NRW. (KNA,iQ)