Die rechtspopulistische Partei Die Freiheit darf im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Die Partei hatte gegen ihre Beobachtung und ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2013 geklagt.
Es bleibt dabei: Die rechtspopulistische Partei Die Freiheit darf im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Das hat in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und damit eine Beschwerde der Partei abgelehnt (Az: BVerwG 6 B 5.16).
Die Partei hatte gegen ihre Beobachtung und ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2013 geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied im vergangenen Herbst, dass die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht rechtmäßig sei. Der VGH ließ keine Revision zu, wogegen die Partei Beschwerde einlegte. Diese wies das Bundesverwaltungsgericht nun zurück.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung am Donnerstag. Die Aktivitäten der Partei seien auf „eine pauschale Diffamierung aller muslimischen Mitbürger gerichtet und zielen nicht nur auf eine Aufklärung über Gefahren des politischen Islam ab“, erklärte er. (dpa,iQ)