Zwei muslimische Schüler in der Schweiz weigerten sich, ihrer Lehrerin die Hand zu geben. Eine Schulbehörde hatte entschieden, dass Schüler zum Handschlag gezwungen werden können. Der Fall könnte nun vor Gericht kommen.
Nun sind sie offenbar bereit, den Streit auch gerichtlich auszutragen. Im Schweizer Kanton Basel-Landschaft darf künftig kein Schüler mehr aus religiösen Gründen seinen Lehrern den Handschlag verweigern. Die zuständige Schulbehörde reagierte damit auf die Weigerung zweier muslimischer Schüler, ihrer Lehrerin die Hand zu reichen. Wer gegen das Reglement der Schule verstößt, muss mit einer Buße von bis zu 5000 Franken rechnen.
Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS), der die Familie bereits seit einigen Wochen begleitet habe, werde sie auf diesem Weg weiterhin unterstützen, meldeten Medien. Die beiden Schüler sind noch nicht volljährig, aber fest entschlossen ihr Anliegen bis vor das Bundesgericht, der höchsten juristischen Instanz der Schweiz, zu bringen.