Im Ramadan sollten die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften aus Sicht des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg den Bedürfnissen der Bewohner entgegenkommen. Die Abendmahlzeiten für fastende Muslime sollten beispielsweise erst später ausgeteilt werden.
Im islamischen Fastenmonat Ramadan sollten die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften aus Sicht des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg die Bedürfnisse der Bewohner besonders ernst nehmen. „Für Flüchtlinge, die diesen religiösen Brauch leben möchten, ist es schwieriger, weil viele ihre täglichen Bedarfe nicht selbst decken können“, sagte die Ratsvorsitzende Angelika von Loeper der Deutschen Presse-Agentur. Betreiber sollten zum Beispiel die Abendmahlzeiten für fastende Muslime erst später austeilen. Einige Unterkünfte tun dies bereits, wie etwa das Benjamin Franklin Village in Mannheim.
Auch Räume für Gebete sollten von Loeper zufolge im Ramadan zur Verfügung stehen. Für Flüchtlinge könne diese Zeit besonders schwierig sein. „Sie werden eindringlich daran erinnert, dass sie in einer Ausnahmesituation leben“, sagte die Ratsvorsitzende. Das festliche Fastenbrechen im Kreise der großen Familie sei in der Fremde so nicht mehr möglich. Mancherorts lüden daher Moscheen Flüchtlinge ein, abends gemeinsam zu essen. (dpa, iQ)