AfD Landtagswahlprogramm

NRW-AfD für eingeschränkte Religionsfreiheit

Die nordrhein-westfälische AfD beschloss am Wochenende ihr Landtagswahlprogramm. Sie will die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz beschränken und dabei klare Grenzen setzen.

04
07
2016
Wie sieht es aus mit Religionsfreiheit in Deutschland? ©metropolico.org auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.
Wie sieht es aus mit Religionsfreiheit in Deutschland? ©metropolico.org auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Die nordrhein-westfälische AfD will die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz einschränken. Religionsfreiheit müsse ihre Grenzen finden, „wo der Betriebsablauf gestört oder Mitarbeiter durch die Religionsausübung der anderen belästigt werden“, heißt es in dem Landtagswahlprogramm, das die 250 Delegierten der NRW-AfD am Sonntag auf ihrem Landesparteitag im westfälischen Werl beschlossen haben.

Wie viel Religionsausübung in einem Betrieb möglich sei, solle zukünftig alleine die Unternehmensleitung entscheiden dürfen, heißt es weiter. Die freie Religionsausübung sei daher am Arbeitsplatz einzuschränken. Dies müsse gesetzlich und in der Verfassung entsprechend verankert werden. Zudem dürften Arbeitslose kein Recht haben, ein Jobangebot aufgrund ihrer Religion abzulehnen. Dies belaste die Sozialsysteme.

Die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry erklärte am Rande des Parteitags auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die konkreten Hintergründe für diesen Vorstoß ihres mit 4.000 Mitgliedern größten Landesverbandes seien ihr nicht bekannt.

Allerdings kenne sie Klagen von Unternehmern, die ihre Betriebsabläufe durch das fünfmalige Beten von Muslimen während eines Arbeitstages sowie das Tragen von Kopftüchern aus religiösen Gründen massiv gestört sähen. Dem trage der AfD-Landesverband offenkundig in seinem Wahlprogramm Rechnung.

AfD gegen islamischen Religionsunterricht

Zugleich sprach sich Petry für eine Abschaffung des islamischen Religionsunterrichts an den nordrhein-westfälischen Schulen aus. Der Islam müsse vielmehr ein Bestandteil eines „informativen religionswissenschaftlichen Unterrichts“ sein. Auch einen nach katholischer und evangelischer Konfession getrennten Religionsunterricht halte sie für überholt, erklärte die AfD-Chefin.

Ein Bekenntnisunterricht gehöre in die Kirchen und nicht in die Schulen, forderte Petry. Allerdings trete sie dafür ein, dass das Christentum aufgrund der kulturellen Tradition in Deutschland bei einem Sachkundefach Religion „im Vordergrund“ stehen müsse.

Die Alternative für Deutschland (AfD) hatte Anfang Mai den Satz der „Islam gehört nicht zu Deutschland“ in ihr Grundsatzprogramm aufgenommen, mit der sie auf heftige Kritik stieß. Zudem hat AfD Thüringen hat ein Buch zum Islam herausgegeben. Der Islamwissenschaftler Elhakam Sukhni hatte es für IslamiQ gelesen. Fazit: „Kein Pamphlet. Scheinbare Sachlichkeit. Unterschwellige Hetze.“ (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Ich bin absolut keine Anhängerin der AfD, halte es aber bedauerlich, dass die etablierten Parteien nicht mehr Mut zum kritischen Umgang mit vermessenen religiösen Begehrlichkeiten haben und stattdessen vor den Religionen immer unterwürfig auf den Knien rutschen. Damit wird der AfD leider eine Monopolstellung für solche gerechtfertigten politischen Forderungen zuteil, die sich diese populitische Partei eigentlich nicht verdient hat und was mir sehr leid tut. Fünfmaliges Beten und das Tragen aufdringlicher religiöser Kleidung am Arbeitsplatz halte ich genauso unangebracht, wie es das mehrmalige Singen kommunistischer Arbeiterlieder oder das Tragen roter T-Shirts mit Hammer-und-Sichel-Emblem während der Arbeitszeit wäre. Nicht nur die positive sondern auch die negative Religions- und Weltanschauungsfreiht sind am Arbeitsplatz zu schützen. Es darf am Arbeitsplatz keine religiöse und weltanschauliche Belästigung geben. Positive Religion- und Weltanschauungsfreiheit bezieht sich auf das Privatleben, genauso wie das Ausleben der sexuellen Orientierung. Konfessioneller Religionsunterricht in öffentlichen Schulen ist in der Tat unzeitgemäß und treibt Keile zwischen die religionsunmündigen Schüler. Ein überkonfessioner Religions- und Ethikunterricht gehört stattdessen her, jedoch ohne Bevorzugung des Christentum.Schade, dass diese Reform nicht auch die Grünen, SPD, FDP und Linke einfordern,wo doch diese Parteien eigentlich eine säkuläre Verankerung haben.
05.07.16
8:36
Manuel sagt:
Und weiter, die Generalanwältin des EUGH hat im Wesentlichen genau das Selbe gesagt!
05.07.16
12:09
Andreas sagt:
Die Verfechter der Freiheit wollen die Freiheit einschränken. Was für ein Fortschritt! Liebe Ute Fabel, irgendwie scheinen Sie einfach nur Textbausteine, die Sie sich angelegt haben, in Ihre Kommentare zu kopieren. Sie schreiben immer nur denselben Blödsinn. Zwar vertreten Sie objektiv betrachtet eins zu eins die Positionen der AfD in Bezug auf den Islam, behaupten aber gebetsmühlenartig immer wieder, dass Sie absolut keine Anhängerin der AfD sein wollen. Das passt doch nicht zusammen. Seien Sie wenigstens ehrlich. Oder glauben Sie etwa wirklich den Unsinn, den Sie ständig schreiben?
05.07.16
16:05
Johannes Disch sagt:
@Manuel Der Vorschlag der Generalanwältin würde das Problem auch nicht lösen. Das wäre dann nämlich Diskriminierung für alle. Zudem sagt die Anwältin auch deutlich: Ein Kopftuchverbot dürfe nicht auf Vorurteilen beruhen. Das ist aber meistens der Fall. Es würde die Arbeitgeber vor neue Probleme stellen. Jedes weltanschauliche Symbol am Arbeitsplatz müsste untersagt werden. Man müsste zukünftig auch das Aufstellen einer kleinen Buddha-Statue auf dem Schreibtisch verbieten. In Deutschland schaffen doch nicht einmal die Bundesländer eine einheitliche Regelung. Und man befasst sich mit dem Thema schon seit fast 20 Jahren, seitdem Fereshda Ludin vor Gericht zog. Und jetzt glaubt man, in der Generalanwältin des EUGH die Lösung zu haben. Für die BRD gilt: Das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz ist generell zulässig, wenn keine SACHLICHEN Gründe dagegen sprechen. Wir sollten endlich etwas entspannter damit umgehen. Die Gleichung "Kopftuchträgerin = Fundamentalistin" ist ein diskriminierendes Vorurteil. Wenn jemand indoktrinieren will, dass muss sie dazu nicht unbedingt ein Kopftuch tragen. Und entscheidend: Ein generelles Kopftuchverbot ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2015 unmissverständlich deutlich gemacht.
05.07.16
19:41
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Gleichbehandlung bedeutet "gleich viel" oder "gleich wenig" an sichtbarer Religion und Weltanschauung. Es wäre wünschenswert, dass sich möglichst viele Firmen klar deklarieren, z.B durch Dienstordnungen oder Klauseln in Arbeitsvertragsschablonen, ob gemäß Firmenphilosopie die religiöse und weltanschauliche Gleichbehandlung durch das Prinzip "Gleich viel" oder "Gleich wenig" herbeigeführt werden soll. Keinesfalls kann Gleichbehandlung bedeutet, dass Einzelpersonen gewissermaßen in Form eines Faustrechts Belegschaften unabhängig von der geltenden Firmenphilosophie eine auffällige Zuschaustellung ihrer Religion oder Weltanschauung aufzwingen.
06.07.16
7:42
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Der SPD-Justizminister Heiko Maas hat auch öffentlich den richtigen rechtlichen Ansatz vertreten, dass entweder "gleich viel" oder "gleich wenig" an sichtbarer Religion und Weltanschauung der richtige diskriminierungsfreie Lösungsansatz ist und diese Frage nicht auf das Kopftuch zu fokussieren ist.
06.07.16
7:46
Manuel sagt:
Andreas@: Da redet der Richtige, Sie schreiben hier ständig 1:1 genau die immer wieder die gleichen Positionen der aus dem Ausland finanzierten Islam-Verbände, jeder der sich nur irgendwie kritisch zu Islam äußert, ist bei Ihnen und Ihrer Freunde von den Islam-Verbänden ein böser Islamophobiker, ja bei Ihnen ist sogar der Islamist Erdogan ein lupenreiner Demokrat.
06.07.16
19:05
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Was ich immer nicht verstehe, ein Arbeitgeber kann jemanden mit einem auffallenden Piercing im Gesicht oder mit einem Tattoo ablehnen, ohne das die Diskriminierungskeule ausgepackt wird, lehnt er allerdings eine mit Kopftuch ab, dann wird wieder laut Diskriminierung geschrien, sowas sehe ich als Ungleichbehandlung hat, wieso hat die Kopftuchträgerin mehr Rechte als der andere? Außerdem erschließt sich mir nicht, wieso es eine Diskriminierung sein soll, wenn ein Arbeitgeber alle religiösen bzw. weltanschaulichen Symbole in seinem Unternehmen nicht haben will, eigentlich sollte ein Arbeitsplatz neutral sein. Es gilt ja dann wieder gleiches Recht für alle, wer wird denn da diskriminiert? Das Kopftuch ist nun mal ein Symbol für das Frauenbild des Islams, ich kann auch nicht mit Hammer und Sichel herumrennen und mich dann beschweren, wenn andere sagen sie der ist ein radikaler Linker!
06.07.16
19:15
Johannes Disch sagt:
@AfD Die zerlegen sich doch grade selbst, wie die Vorgänge in BW zeigen.
07.07.16
0:58