Justiz

Richterverband offen für Kopftuchverbot

Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte das Kopftuchverbot gekippt. Nun spricht sich der Richtverband für ein Verbot aus, da ein Kopftuch das Vertrauen in die Justiz erschüttern könne.

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2016
Symbole Bundesverfassungsgericht, Gesichtsschleier
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht © by Mehr Demokratie e.V. auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Richterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern. Dies gelte besonders in Fällen, in denen die Prozessparteien andere religiöse Überzeugungen als den Islam haben, erklärte Verbandschef Robert Seegmüller auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Eine ausgleichende Lösung zu finden, sei Aufgabe des Gesetzgebers. Ähnlich äußerte sich der deutsche Richterbund.

Hintergrund ist ein Fall aus Bayern. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte Ende Juni ein vom Landesjustizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte. Das Gericht gab damit einer muslimischen Jura-Studentin recht, die im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz war.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) arbeitet wegen des Urteils nun an einem solchen Verbotsgesetz. Kritik kam auch von Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): Offenkundige Glaubensbekundungen durch Justizbeamte seien unangebracht. Richterinnen oder Staatsanwältinnen würden den Staat repräsentieren. „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden“, sagte sie.

Änderung des Grundgesetzes erforderlich

Seegmüller vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter sagte, wenn der existierende Bekleidungskodex in mündlichen Verhandlungen gesetzlich festgeschrieben werde, könne dies Zweifel an der Unparteilichkeit zerstreuen. „Soweit eine solche Regelung mit einer Beschränkung der Religionsfreiheit von Richterinnen und Richtern verbunden ist, müsste sie mindestens in Gesetzesform erfolgen; möglicherweise wäre sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich“.

Zurzeit sind Richter aufgrund von Anweisungen der Justizministerien verpflichtet, weiße Hemden oder Blusen, weiße Fliegen, Krawatten oder Halstücher sowie in der Regel schwarze Roben zu tragen. „Die stets gleiche Kleidung der Richterinnen und Richter signalisiert den Parteien eines Rechtsstreits, dass es auch in ihrem Fall nicht darauf ankommt, welche Person entscheidet, sondern nur auf das, was im Gesetz steht“, sagte Seegmüller.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, erklärte auf dpa-Anfrage, bei der Frage, ob Richterinnen und Staatsanwältinnen im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen dürfen, gehe es um eine Abwägung zwischen der persönlichen Religionsfreiheit und der richterlichen Neutralitätspflicht. „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet“. Letztlich könne deshalb nur der Gesetzgeber klären, ob und wie er die Bekleidung von Richtern und Staatsanwälten regeln wolle. Solch eine Regelung müsse sich dann allerdings auf alle vergleichbaren religiösen Kleidungsstücke oder Symbole beziehen. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Ich halte es auch für wichtig, dass gesetzlich unmissverständlich festgelegt wird, dass staatliche Repräsentanten der Justiz ihre Religion und Weltanschauung ihre Religion oder nichtreligiöse Weltanschauung nicht optisch sichtbar zu machen haben. Selbstverständlich gilt das nicht nur für den Islam sondern für alle. Man sollte nicht immer nur von den wenigen Einzelpersonen berichten, denen religiöse Bekleidungsvorschriften wichtiger sind als der Rechtsgrundsatz der staatlichen Neutralität. Ich gehen davon aus, dass es in Deutschland mittlerweile Tausende muslimische Justizangehörige gibt, für die es eine Selbstverständlichkeit ist ihre Religion im Dienst nicht zur Schau zu stellen. Diese Menschen wären auch mal ein Schlagzeile wert.
08.08.16
12:57
Manuel sagt:
Religion hat im Gerichtssaal nichts verloren, punkt!
08.08.16
14:28
Andreas sagt:
Die Neutralität einer Richterin steht nicht in Frage, wenn sie ein Kopftuch trägt. Sie ist dennoch an geltendes deutsches Recht gebunden.
09.08.16
17:48
Manuel sagt:
Die Neutralität steht sehr wohl in Frage, wenn sie mit diesem Symbol des islamischen Frauenbildes Urteile fällt.
11.08.16
14:44