Kopftuchdebatte

Union will Kopftuchverbot für Richterinnen

Die CDU fordert ein gesetzliches Kopftuchverbot für Richterinnen. Damit reagiert die Partei auf die Zulassung einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch.

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08
2016
Gesetze und Richterhammer © by Tim Reckmann auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Nach einer Zulassung einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch im Gericht will die Union einem Zeitungsbericht zufolge nun ein Kopftuchverbot für Richterinnen gesetzlich regeln. Das sagte die Rechtsexpertin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ am Donnerstag. „Es darf keine Zweifel an der Unparteilichkeit und Neutralität des Gerichts geben.“

Bei einer Richterin mit Kopftuch könnten solche Zweifel aufkommen, weil dies als „Ausdruck einer hohen persönlichen Bedeutung ihrer islamischen Glaubensüberzeugungen“ gewertet werden könne. Hier gebe es mögliche Widersprüche zum geltenden Recht, etwa im Hinblick auf die Vorstellungen der Scharia. Ohne Kopftuchverbot sei „die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen und Verfahrensleitung gefährdet“, sagte Winkelmeier-Becker der Zeitung. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Wenn Kopftücher bei Richterinnern und Staatsanwälten toleriert werden, mit welchem Argument will man dann die Salafisten-Strickmützen bei Richtern und Staatsanwälten untersagen? Daher halte ich es für sehr gut, wenn gesetzlich unmissverständlich dargestellt wird, dass staatliche Repräsentanten der Justiz eine religiös und politisch neutrales Erscheinungsbildung zu wahren haben. D.h. keine sichtbaren Zeichen des Glaubens oder Unglaubens bzw. der ideologischen Überzeugung. Kruzifixe in staatlichen Gerichten, wie es sie vor allem noch in Bayern gibt, gehören schleunigst - am besten auch auf gesetzlichem Weg - aus den Gerichtssälen verbannt. Zu Recht hat der türkische Abgeordnete Mahmut Tanal sich im Jahr 2013 anlässlich des NSU-Prozesses darüber empört, und als Verstoß gegen den säkulären Rechtsstaat gebrandmarkt. Auf ihn sollte Deutschland hören.
11.08.16
13:53
Manuel sagt:
Bravo ein Schritt in die richtige Richtung, Religion hat im Gereichtssaal nichts verloren!
11.08.16
14:43
Andreas sagt:
Warum sollte eine Richterin mit Kopftuch nicht unparteiisch und neutral sein? Das sind doch mal wieder haltlose Unterstellungen ohne jeden Beweis. Die Richterin ist an deutsches Recht gebunden, egal, ob sie ein Kopftuch trägt oder nicht.
12.08.16
13:00
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Wäre es für Sie auch eine haltlose Unterstellung an der Neutralität eines Richters zu zweifeln, wenn er sich unter Berufung auf seine ganz persönliche Weltanschauungs- und Weltanschauungsfreiheit ein AfD-Abzeichen an den Talar stecken möchte? Oder messen Sie da mit zweierlei Maß? Ist das Kopftuch für sich gleicher als andere religiöse oder weltanschauliche Ausdrucksmittel, das eine besondere Heiligsprechung verdient? Dann stehen Sie damit aber nicht im Geist des europäischen Gleichbehandlungsrechts.
14.08.16
18:54
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Wenn eine Muslimin ein Kopftuch trägt, ist dies religiöse Praxis und fällt unter das Grundrecht der freien Religionsausübung. Trägt hingegen ein Mitglied der AfD ein Parteiabzeichen, so ist dies ein politisches Bekenntnis, das keinen entsprechenden Schutz genießt. Einmal ganz abgesehen davon ist die Politik der AfD hart an der Grenze nicht verfassungskonform zu sein. Wen wollen Sie mit ihren dummen Vergleichen überzeugen?
16.08.16
9:27
Manuel sagt:
@Andreas: Wieso, dies wäre ein Ausdruck der politischen Meinungsfreiheit, übrigens auch ein Grundrecht, aber das wollen Sie offenbar nicht tolerieren, typisches Messen zweierlei Maß. Ach ja nur so nebenbei die AKP-Islamisten in Deutschland sind auch hart an der Grenze nicht verfassungskonform zu sein.
16.08.16
19:04
Ute Fabel sagt:
@Andreas: In Artikel 21 der Europäischen Grundrechtecharta ist verankert, dass niemand aufgrund der Religion, Weltanschauung, politischer oder sonstiger Anschauung diskriminiert werden darf. Dabei handelt es sich um innerstaatlich unmittelbar anwendbares Recht Ein politisches Bekenntnis genießt genau den gleichen Grundrechtsschutz wie ein religiöses Bekenntnis. Wenn man Richterinnen erlaubt Kopftuch zu tragen, dann muss aus Gründen der Gleichbehandlung Justizangehörigen auch das Tragen von Parteiabzeichen gestattet werden. Gleiches Recht für alle! Ich halte das für den falschen Weg und bin für ein konsequentes optisches Neutralitätsprinzip für alle staatlichen Repräsentanten der Justiz. Gleiche Pflichten für alle ist die Alternative.
19.08.16
9:37