Religionsfreiheit

Merkel: „Die Freiheit schützen, anders zu sein“

In ihrer Rede zum Thema Religionsfreiheit setzte Bundeskanzlerin Angela Merkel wichtige Impulse. Die Kanzlerin lobt die „gelebte Vielfalt“ und verteidigt das Recht, „anders zu sein, als es sich die Mehrheit wünscht“.

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09
2016
CDU-Chefin und erneute Bundeskanzlerin Angela Merkel. © by European People's Party auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Die Kanzlerin äußerte sich am letzten Tag der Konferenz des „Internationalen Parlamentarier-Panels für Religions- und Glaubensfreiheit“. Bei dem Treffen tauschen sich seit Montag rund 110 Parlamentarier aus knapp 80 Ländern in Berlin über die Lage der Glaubensfreiheit weltweit aus. Zu den Gästen der Konferenz zählen Parlamentarier aller großen Religionsgemeinschaften.

In der Debatte um ein Verbot der Vollverschleierung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Achtung der Religionsfreiheit angemahnt. Das Recht, den Glauben öffentlich zu bekunden, gelte auch für Bekleidungsvorschriften, sagte Merkel am Mittwoch bei einer internationalen Parlamentarierkonferenz zur Religionsfreiheit in Berlin. Ein generelles Verbot sei deshalb schwierig. Sie trete für „präzise Handlungsvorgaben“ in Bereichen ein, wo dies geboten sei, wie etwa im öffentlichen Dienst oder vor Gericht.

Merkel sagte zugleich, dass sie die Vollverschleierung für ein „großes Hindernis bei der Integration“ halte. „Wenn das Gesicht verborgen bleibt, sind die Möglichkeiten des Kennenlernens eingeschränkt“. Gleichwohl könne sich eine Einschränkung der Verschleierung nur aus der Verfassung ergeben, wenn die Grundrechte Dritter oder die staatliche Neutralität betroffen seien.

Die Kanzlerin sprach sich auch bei der Bildung für einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht für Muslime aus, wie dies für Christen in den meisten Bundesländern der Fall sei. Über den eigenen Glauben Bescheid zu wissen verhelfe zu mündigen Entscheidungen und zu einer fundierten Auseinandersetzung mit anderen Religionen. Merkel betonte, dass Religionsfreiheit als Grundrecht das Recht umfasse, seine Religion auszuüben, sie zu wechseln sowie keiner Religion anzuhängen.

„Religiöse Selbstzensur“

Nach den Worten der Kanzlerin ist es um die Religionsfreiheit weltweit „teils immer noch sehr schlecht bestellt“. In vielen Staaten beobachte sie sogar eine Art „religiöser Selbstzensur“ von Minderheiten aus politischen Überlebensgründen. Dies sei besonders schmerzhaft. Sie betonte, dass sich die Bundesregierung weiter auf unterschiedlichen Ebenen weltweit für die Religionsfreiheit einsetzen werde.

Zugleich würdigte sie die Entwicklungszusammenarbeit mit den christlichen Kirchen. Diese seien „Botschafter des Christentums aber auch Botschafter der Religionsfreiheit“, da sich dieses Recht aus dem christlichen Verständnis der Freiheit des Menschen ergebe.

Nach den Worten von Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) ist die Religionsfreiheit auch bei der Integration von Flüchtlingen in Deutschland entscheidend. Von der friedlichen gegenseitigen Akzeptanz anderer Religionen hänge ab, „dass wir in einer Gesellschaft friedlich miteinander leben können“, sagte Kauder auf der Konferenz. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Ist es auch schützenswert, wenn ich mit einer Strumpfmaske mit bloßen Sehschlitzen in der Stadt herumlaufe oder mich mit einem Motorradhelm mi heruntergelassenem Visier in ein Restaurant setze? Irgendwo wird sich schon ein selbsternannter Religionsgelehrter finden, der das zu einer Art der Religionsausübung erklärt. Und dann verdient es wohl denselben Respekt wie Burka und Nikab.
16.09.16
21:21
Lutz Grubmüller sagt:
Wir alle können in Deutschland friedlich und uns gegenseitig respektierend leben - ohne gegenseitiges Misstrauen und Verdächtigungen!
17.09.16
11:46
Johannes Disch sagt:
@Lutz Grubmüller Wie Sie sehen können das manche leider nicht mehr. Da wird das Kopftuch mit dem Motorradhelm und der Strumpfmaske gleichgesetzt.
19.09.16
3:05
Ute Fabel sagt:
@Lutz Grubmüller: Wenn jemand ständig mit Springerstiefeln herumläuft, meine ich, dass dieser Person zu Recht Misstrauen und Verdächtigungen entgegengebracht werden und dass sich dieser Mensch aufgrund dieses Springerstiefeltragens keinen Respekt verdient. Ebenso verhält es sich bei Leuten, die sich in der Öffentlichkeit vollverschleiern. Das ist ja ein Outfit, dass in klerikalfaschistischen Diktaturen wie Saudi Arabien den Frauen aufgezwungen wird. Warum davor Respekt haben? Mit intoleranten Ideologien und deren Symbolen betreffend Bekleidung sollte man besser auf konsequenten Konfrontationskurs gehen, sowie das Winston Churchill schließlich dankenswerterweise mit den Nationalsozialismus getan hat. Die Friedenbekundungen von Chamberlain davor haben bekannterweise nicht gefruchtet. Wehret den Anfängen.
19.09.16
10:41
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Sie behaupten ja hier ständig, dass Kopftuch wäre nur ein bloßes Kleidungsstück, dann kann ich es auch mit Motorradhelm und der Strumpfmaske gleichsetzen.
19.09.16
11:03
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Die Flagellanten waren eine christliche Laienbewegung im 13. und 14. Jahrhundert. Reinigung von den Sünden konnte nach deren religiöser Überzeugung am besten durch Selbstauspeitschungen in Form von öffentlichen Umzügen erreicht werden. Haben Sie vor dieser Forma der Religionsausübung aufgrund der Religionsfreiheit auch tiefen Repekt? Ich halte Selbstauspeitschungen bekämpfungswürdig - egal ob religiös motiviert oder nicht. Genauso sehe ich das bei der öffentlichen Vermummung, der die rote Karte zu zeigen ist, egal ob religiös motiviert oder nicht. Spielregeln im Zusammenleben sind von allen einzuhalten, ist gibt keine religiöse Narrenfreiheit.
19.09.16
13:17
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Also bitte: Das sind alles an Haaren herbeigezogene konstruierte absurde Beispiele: Motorradhelm, Strumpfmaske, und nun die Selbstauspeitschung der Flagellanten. Religionsfreiheit ist ein Grundrecht. Und dieses beinhaltet auch, dass man dieses Recht praktizieren darf. Ansonsten macht ein Grundrecht keinen Sinn. Und praktizieren bedeutet, man darf seinen Glauben auch im öffentlichen Raum bekunden. Auch durch ein Kopftuch. Unsere Gesetze geben das her. Und eine Einschränkung dieser Grundrechte ist nur in seltenen Fällen möglich und muss konkret begründet sein. Ein pauschales Verbot ist nicht zulässig. Was glauben sie denn, warum Thomas de Maiziere kein generelles Burkaverbot erlässt? Weil ihm klar ist, er würde sich in Karlsruhe eine schallende Ohrfeige abholen. Das pauschale Verbot eines Kopftuchs an Schulen ist nicht zulässig, so Karlsruhe 2015. Das pauschale Verbot eines Kopftuchs für eine Referendarin ist nicht zulässig, so ein Augsburger Gericht 2016. Das KONKRETE Recht auf Religionsfreiheit HAT ZURÜCKZUSTEHEN vor dem ABSTRAKTEN recht, von einer Religion nicht behelligt zu werden, so die Urteilsbegründung. Sie glauben wohl, wir könnten alles mit Gesetzen regeln. Wir könnten alles mit Verboten regeln. Sie müssen damit leben, dass es dieser Staat gestattet-- und zwar als GRUNDRECHT gestattet!!-- dass Menschen ihre Religion PRAKTIZIEREN dürfen und dass sie das auch öffentlich zeigen dürfen!
20.09.16
21:19
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Korrektur zum Augsburger Urteil 2016 (Kopftuchverbot für Referendarin ist rechtswidrig): Dort heißt es: Das KONKRETE RECHT auf Religionsfreiheit hat Vorrang vor dem ABSTRAKTEN RECHT, nicht von einer Religion behelligt zu werden.
20.09.16
22:20
Ute Fabel sagt:
Frankreich und Belgien haben für ihr mutiges religions- und weltanschauungsübergreifendes Vermummungsverbot im öffentichen Raum keine juristische Ohrfeige bekommen, sondern ganz im Gegenteil eine Gütesiegel des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.Die Aufgabe der Politik ist es, faire Spielregeln für das zwischenmenschliche Zusammenleben zu schaffen und nicht eine Verletzung dieser Spielregeln durch dogmatische religiöser Befindlichkeiten Einzelner schönzureden.
27.09.16
8:09