Schülern, die nicht am Religionsunterricht einer staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschule teilnehmen möchten, kann die Aufnahme verweigert werden. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden über einen Eilantrag einer muslimischen Familie hervor.
Eine katholische Bekenntnisgrundschule in Paderborn darf nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Minden einen Schüler vom Unterricht ausschließen, wenn er den Religionsunterricht nicht besuchen möchte und es in der näheren Umgebung Alternativen gibt. Das Verwaltungsgericht hatte einen Eilantrag einer muslimischen Familie bewertet, die ihren Sohn an einer Bekenntnisgrundschule vorläufig anmelden wollte. Ein Hauptsacheverfahren zur endgültigen Klärung des Falls ist jedoch noch anhängig.
Die Begründung des Verwaltungsgerichts Minden ist eindeutig. „Der Religionsunterricht gehört an einer Bekenntnisschule zum elementaren Kern der Schule und macht einen wesentlichen Teil ihrer Identität aus.“ Eltern könnten sich daher auch nicht auf eine allgemeine Regelung im Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen berufen, wonach eine Befreiung vom Religionsunterricht allein aufgrund einer Erklärung möglich wäre.
Das Verwaltungsgericht erklärte, dass es auch vorrangig eine Aufgabe der Politik sei, die rechtlichen Rahmenbedingungen an gesellschaftliche Veränderungen anzupassen. Das Land Nordrhein-Westfalen sei jedenfalls nicht verpflichtet öffentliche Bekenntnisschulen einzurichten. Es könne auch vorrangig Gemeinschaftsschulen anbieten.
Knapp 1.500 Schüler wurden in Paderborn zuletzt eingeschult. Zwar erschien auch der 6-jährige Stefan* zur Einschulungsstunde in der Bonifatiusschule, wurde aber wegen des anhängigen Verfahrens nicht in der Schule aufgenommen. Der Schulleiter Alfred Alberti bedauerte gegenüber der Neuen Westfälischen Zeitung den Vorfall. Das Ganze tue ihm unendlich leid. „Menschlich und pädagogisch betrachtet geht mir das natürlich gegen den Strich“, erklärte Alberti und verwies auf eine Direktive der Schulverwaltung und der Bezirksregierung, die ihm die Hände binde. Den Eltern des kleinen Stefan warf er jedoch vor, nicht im Interesse des Kindes gehandelt zu haben.
Die muslimische Familie weigerte sich Angebote für eine Sonderregelung oder einen Ausnahmefall für Stefan anzunehmen. Damit hätte der Sohn eingeschult werden können. Auch eine Initiative von Eltern, die eine Umwidmung der Bonifatiusschule von einer Bekenntnisschule zu einer Gemeinschaftsschule erreichen wollten wurde durch die muslimischen Eltern nicht unterstützt. Das Thema gehe viele muslimische Familien in ganz Nordrhein-Westfalen an, so der klagende Vater. Er will trotz der juristischen Niederlage eine Klärung im Sinne aller Eltern erreichen, wie er sagt.
Mittlerweile hat die Stadt dem 6-jährigen Stefan eine andere Schule in Paderborn empfohlen. Die ältere Schwester des Schülers besucht unterdessen weiter die Bonifatiusschule – ohne dass sie den Religionsunterricht besuchen muss. Für sie wurde eine Ausnahmeregelung beantragt.