Die Frage nach der Religionszugehörigkeit des neuen Bundespräsidenten scheidet die Geister. Die Meinungsskala reicht von „Na klar!“ bis „völlig abwegig“. Rechtlich ist die Antwort eindeutig, sagt Jurist Burak Altaş.
Seit der noch amtierende Bundespräsident Joachim Gauck gegenüber dem Evangelischen Pressedienst einen muslimischen Bundespräsidenten für „grundsätzlich denkbar“ erklärte, wird über die Religionszugehörigkeit seiner Nachfolge diskutiert. Die Debatte darüber scheint viele Politiker zu überraschen. So etwa den thüringischen Regierungschef Bodo Ramelow (Linke): „(…) Egal, ob Friese, Sorbe, Sinti, Katholik, Protestant, Hindu, Atheist, Veganer, Radfahrer oder Moslem. Denn all das sagt nichts über die Fähigkeit und Persönlichkeit.“ Dennoch kann die Diskussion nicht als unbedeutend abgetan werden, da es hier weniger um das konkrete Amt des Bundespräsidenten geht als vielmehr darum, dass eine Glaubensüberzeugung als Abgrenzungs- und augenscheinlich Ausgrenzungskriterium erachtet werden kann.
In Art. 54 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) heißt es bezüglich des Bundespräsidentenamtes: „Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.“ Diese Kriterien sind abschließend. Eine Auslese hinsichtlich der Religionszugehörigkeit kann außerdem bereits deswegen nicht stattfinden, weil Art. 4 GG die Religionsfreiheit garantiert und von dieser Garantie Anwärter des Bundespräsidentenamtes nicht ausgenommen werden. Dass dies trotz dieser Deutlichkeit noch bestritten wird, kann nur auf eine bewusste Ausblendung verfassungsrechtlicher Vorgaben zurückgeführt werden.
Ein kurzer und prägnanter Tweet der Jungen Union (JU) spricht diesbezüglich Bände: „In einem christlichen Land ein Christ zum Bundespräsident!“ Diese Aussage hat Andreas Scheuer (CSU) auf dem sogenannten Deutschladtag der JU getroffen. Angesichts der gravierenden Sachfehler in einem derart kurzen, aus 8 Wörtern und 15 Silben bestehenden Statement könnte die Kritik bereits aus Verzweiflung ausstehen, wenn der Inhalt dieser parolenartigen Forderung nicht so gefährlich und leider auch mehrheitsfähig wäre. Zuerst sei nur kurz angemerkt, dass Deutschland kein christliches, sondern säkulares Land ist. Das müssten Scheuer und die Jugendorganisation der größten deutschen Partei aber auch wissen, selbst wenn sie ein „C“ im Namen tragen. Des Weiteren haben wir glücklicherweise die Zeiten überwunden, in denen Ämter nicht (nur) nach Kriterien der Befähigung und Leistung vergeben wurden, sondern sachfremde, diskriminierende Erwägungen ausschlaggebend waren.
Ausgerechnet diese diskriminierende Denkweise auf die heutige und hiesige Demokratie zu projizieren, ist eine gefährliche Klientelpolitik, die nur dazu beiträgt, gesellschaftliche Gräben weiter zu vertiefen und bestehende Ängste zu bedienen. Scharfzüngigkeit, und dazu noch inhaltlich fehlerhaft, können wir überhaupt nicht gebrauchen.