Die Frage von Geert Wilders war so simpel wie provozierend: „Wollt ihr mehr oder weniger Marokkaner?“ Antwort der Menge: „Weniger, weniger!“. Meinungsäußerung oder Anstachelung zum Hass? Ein Gericht muss entscheiden.
Im Prozess gegen den niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders wegen Anstachelung zum Hass auf Marokkaner beginnt an diesem Montag die Hauptverhandlung – allerdings ohne den Angeklagten. Zur Begründung für sein Fernbleiben erklärte der Vorsitzende der Partei für die Freiheit (PVV) in einem offenen Brief, das Verfahren sei politisch motiviert.
Über politische Standpunkte solle im Parlament, aber nicht vor Gericht gestritten werden. Zugleich wiederholte Wilders, dass „Millionen von Niederländern weniger Marokkaner“ im Lande haben wollten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine Rede von Wilders im März 2014 in Den Haag. Dabei hatte er seine Anhänger gefragt, ob sie „mehr oder weniger Marokkaner“ in den Niederlanden haben wollten. Nachdem die Menge 2Weniger, weniger!“ gerufen hatte, erklärte Wilders: „Dann werden wir das regeln.“ Die Rede löste weithin Empörung aus. Bei der Staatsanwaltschaft wurden rund 6400 Anzeigen erstattet.
Die Anklagevertretung beschuldigt Wilders der „Beleidigung von Marokkanern als Gruppe, des Anstachelns zur Diskriminierung und zum Hass“. Der Politiker habe die Rede „gezielt vorbereitet und bewusst geplant“. Der Staatsanwalt Wouter Bos sagte: „Rassismus und Diskriminierung müssen im Keim erstickt werden, davon sind auch Politiker nicht ausgenommen.“
Wilders erklärte bereits bei der formellen Prozesseröffnung im März, er bereue seine Aussagen nicht: „Ich nehme nichts zurück, und ich werde das weiter sagen.“ Sein Verteidiger Geert-Jan Knoops erklärte, die Aussagen von Wilders seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt. „Dies ist die einzige Freiheit, die ich noch habe“, zitierte er den Angeklagten.
Nach der formellen Eröffnung des Gerichtsverfahrens hatte die Verteidigung zunächst die Einstellung mit der Begründung beantragt, Wilders dürfe nicht wegen politischer Äußerungen belangt werden. Das Gericht wies den Antrag zurück. Bei einem Schuldspruch droht dem Abgeordneten eine Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren.
2011 war der Rechtspopulist noch von einer anderen Anklage wegen Hetze gegen Muslime freigesprochen worden. Wilders wird seit über zehn Jahren wegen seiner islamfeindlichen Standpunkte bedroht und muss daher rund um die Uhr bewacht werden. (dpa, iQ)