Integrationsministerin Özoğuz wirft der CSU vor einen Generalverdacht gegen Muslime zu schüren und reagiert damit auf einen CSU-Leitantrag zum „politischen Islam“.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), wirft der CSU nach ihrem Parteitag vor, einen „Generalverdacht gegen Muslime“ zu befeuern. „Für die CSU ist wohl nur derjenige ein guter Muslim, der seinem Glauben abschwört, konvertiert oder zumindest seinen Glauben versteckt“, sagte Özoğuz der „Welt“ am Montag. Das habe mit Religionsfreiheit nichts zu tun.
Die Zeitung verweist auf den CSU-Leitantrag zum „politischen Islam“, in dem unter anderem eine Verteidigung der offenen Gesellschaft und christlich-abendländischer Werte gefordert werde. Die CSU betone, dass ihre Ablehnung nicht der Religion gelte, sie warne aber auch vor falsch verstandener Toleranz.
Özoğuz sagte, die CSU müsse abgrenzen, was sie mit dem Begriff „politischer Islam“ meine. Nicht jeder Muslim, der sich auch aus seinem Glauben heraus politisch engagiere, sei ein Extremist – das müsse die CSU, die ein „C“ in ihrem Namen führe, am besten wissen. Das Grundgesetz gelte für alle Menschen und Glaubensrichtungen in Deutschland.
Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), Bekir Altaş findet, dass die Forderungen der CSU Muslime unter Generalverdacht stellen und der gelebten Realität in keiner Weise gerecht werden .„Die CSU sollte ihre Politik an harten Fakten orientieren und Rechtsextremismus bekämpfen, statt einen Anti-Islam-Wettlauf mit der AfD abzuliefern“, erklärt Bekir Altaş.
Auch der Vorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici, äußerte sich zu den CSU-Forderungen nach Überprüfung von Imamen und wirft ihr Islambashing vor. „Anstatt konstruktive Vorschläge für das gemeinsame friedliche Zusammenleben zu erarbeiten, übt die CSU Islambashing und trägt damit zur Islamfeindlichkeit in Deutschland bei“, so Kesici.
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte der Zeitung: „Die religiöse Überzeugung des Einzelnen und seine private Lebensführung hat der Staat nicht zu kritisieren, solange sie nicht in Konflikt zur staatlichen Rechtsordnung geraten.“ (KNA/iQ)