Die Hauptverhandlung im Volksverhetzungprozess gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann entfällt. Das Landgericht will Ende November nur noch über die Strafe entscheiden.
Der Prozess wegen Volksverhetzung gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann wird doch nicht komplett neu aufgerollt. Der für den 23. November angesetzte Termin zur Hauptverhandlung entfällt, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten ihre Berufungen auf das Strafmaß beschränkt. Damit müsse nicht mehr über die Schuldfrage entschieden werden, das Urteil des Amtsgerichts sei dahingehend rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher. Das Landgericht will nun am 30. November nur erneut über die Strafe befinden.
Der Fall sollte ursprünglich nach den Berufungen komplett am 23. und 30. November neu verhandelt werden. Bachmann wird vorgeworfen, in Facebook-Kommentaren im September 2014 Flüchtlinge als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ bezeichnet zu haben. Der 43-Jährige hatte bisher bestritten, Verfasser dieser Posts gewesen zu sein.
Der Mitgründer des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses war Anfang Mai vom Amtsgericht Dresden wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen gegen Flüchtlinge zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auch wegen Bachmanns Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung einen Freispruch verlangt. (dpa, iQ)