CDU stimmt für teilweises Burka-Verbot

Die CDU möchte ein von der CSU gewünschtes teilweises Burka-Verbot in öffentlichen Einrichtungen unterstützen. Bei der geringen Anzahl von Vollverschleierten in Deutschland, ist dies jedoch schwer verständlich.

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2016
CDU © Facebook CDU bearbeitet by IslamiQ
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Die CDU von Kanzlerin Angela Merkel könnte bei ihrem bevorstehenden Bundesparteitag ein von der CSU gewünschtes teilweises Burka-Verbot in Deutschland unterstützen. Die CDU-Antragskommission empfiehlt die Annahme von Vorstößen aus der Partei gegen Vollverschleierung im öffentlichen Raum – gemeint sind etwa der öffentliche Dienst, Kitas, Schulen, Gerichte, Meldeämter, Passkontrollen, Demonstrationen und der Straßenverkehr. Das geht aus dem von der CDU jetzt veröffentlichten Antragsbuch für den Parteitag am 6./7. Dezember in Essen hervor. Vollverschleierungen passten nicht zu Deutschland und seiner freiheitlichen Kultur, heißt es darin.

Auch in ihrem Leitantrag plädiert die CDU-Spitze für die Ablehnung der Vollverschleierung. Dort steht etwas unkonkreter: „Wir wollen sie unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen (…) verbieten“.

„Wir können nicht alles, was wir für falsch halten, verbieten“

Die Innenminister der Union aus Bund und Ländern hatten sich bereits für ein Verbot von Vollschleiern in den genannten Einrichtungen stark gemacht. Die Forderungen einiger CDU-Minister nach einem kompletten Burka-Verbot lehnte aber vor allem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ab. Schon beim CDU- Parteitag 2014 in Köln hatte er gesagt: „Wir können nicht alles, was wir für falsch halten, verbieten“. Bei Freiheitseinschränkungen komme es immer auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Er sah juristische Hürden bei der Durchsetzung eines Verbots.

Bayern hatte im September mit baden-württembergischer Unterstützung in den Bundesrat die Forderung nach einem Burka-Verbot in Gerichten eingebracht. SPD, Linke und Grüne sind anderer Meinung als die Union. Eine große Mehrheit der Deutschen hat in Umfragen aber bereits dafür plädiert, muslimischen Frauen das Tragen von Vollschleiern wie Burka oder Nikab zumindest teilweise in der Öffentlichkeit zu untersagen. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Moritz sagt:
Eigentlich ist es vollkommen egal, ob es nun viele oder wenige vollverschleierte Frauen gibt. Es ist auch egal, ob die Vollverschleierung nun Pflicht im Islam ist oder nicht. Entscheidend ist einzig, dass das Grundgesetz dem Staat gebietet, die freie Religionsausübung in Deutschland zu gewährleisten. Wenn also eine Muslimin für sich zu dem Ergebnis kommt, dass für sie die Vollverschleierung religiöse Pflicht ist, dann darf der Staat ihr dies nicht verweigern. Das Argument, Vollverschleierungen passten nicht zu Deutschland und seiner freiheitlichen Kultur ist, wenn es vorgebracht wird, um Religionsfreiheit einzuschränken, ein Widerspruch in sich. Wie kann denn ein Verbot Ausdruck einer freiheitlichen Kultur sein?
22.11.16
15:46
Manuel sagt:
Sehr gut, dieses frauenverachtende und islamistisch-extremistische Symbol hat bei uns nichts zu suchen, punkt! Und wenn ein Moslema meint, sie müsse das unbedingt tragen, dann kann sie auch nach Saudi-Arabien gehen.
23.11.16
11:47
Ute Fabel sagt:
Warum so zögerlich? In Frankreich und Belgien gilt ein generelles Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits erkannt, dass diese Regelung völlig menschenrechtskonform ist. Mich würden mehr Nackte auf der Straße weit weniger stören als immer mehr Vermummte. Nackte müssen nach bestehenden Recht jedoch zumindest mit einer Verwaltungsstrafe rechnen, Vermummte in Deutschland weiterhin nicht. Das ist Messen mit zweierlei Maß. Aufgeklärt-humanistische Staaten müssen sich nicht von Begehrlichkeiten weniger religiöser Hardliner vor sich hertreiben lassen.. Im Mittelalter gab es die Flagellanten, die sich aus religiösen Gründen öffentlich ausgepeitscht haben. Solche Geisslerumzüge wurden damals schon entschlossen bekämpft. Daran sollte sich das heutige Deutschland ein Vorbild nehmen.
23.11.16
13:12
Moritz sagt:
Aufgeklärt-humanistische Staaten müssten niemandem vorschreiben, wie er oder sie sich zu kleiden hat.
23.11.16
16:48
Holger Berger sagt:
Sich auf irgendwelche religiösen Pflichten berufen zu wollen kann niemals ein Freibrief dafür sein, alles mögliche dann auch tun zu können. Wenn Menschen aus religiösen Gründen eine Vermummung oder Vollverhüllung zugestanden würde, dann müßte man anderen Menschen auch den ständigen Nacktauftritt in der Öffentlichkeit - als Ausdruck religiöser Pflichten - entsprechend zugestehen. Anhängern spezieller Gotteslehren müße man dann auf Wunsch auch zugestehen, daß diese beispielsweise ab 14 Jahren Ehen durch Heirat eingehen dürfen, schließlich ist der Mensch da schon geschlechtsreif und kein Kind mehr. In manchen Kulturen geschieht das ja sowieso. Also können wir uns doch als aufgeschlossene, tolerante Ja-Sager dem anschließen...!?
23.11.16
18:25
Manuel sagt:
@Moritz: Gilt das dann auch bei Ihnen bei einer Hakenkreuzarmbinde?
24.11.16
11:30
Manuel sagt:
@Moritz: Genau dieses Symbol steht der freien demokratischen Ordnung in unserem Staat entgegen, aber offenbar kapieren Sie das nicht?
24.11.16
11:31
Moritz sagt:
Man kann eine politische Ideologie, wie den Nationalsozialismus, nicht in einen Topf werfen mit einer Religion. Es mag innerhalb dieser Religion Ideologen geben, das kann man aber nicht der gesamten Religion anlasten. Der Islam ist nämlich, anders, als gerne behauptet wird, keine politische Ideologie. Von daher ist ein Verbot von Hakenkreuzbinden richtig (Nazis bekämpfen die Demokratie und unterdrücken Minderheiten offen), ein Verhüllungsverbot für Musliminnen hingegen nicht richtig. Letztere streben nicht die Unterdrückung oder die Aufhebung der Demokratie an. Außer natürlich, man behauptet, eine radikale Minderheit stehe für die Gesamtheit.
24.11.16
12:11
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Man kann die Rechtslage in Frankreich und in Belgien nicht mit Deutschland vergleichen. Frankreich ist ein laizistischer Staat. Deutschland hingegen nicht. "Vermummungsverbot" ist der völlig falsche Begriff. Das Vermummungsverbot gilt für Demonstranten, die durch Vermummung unerkannt Straftaten begehen wollen. Und Frankreich und Belgien kommen mit ihrem pauschalen Burkaverbot auch nicht wirklich weiter. Die Zahl der Burkaträgerinnen hat nicht abgenommen. Im Gegenteil. Die sagen sich: Jetzt erst recht! Und inzwischen tragen dort Frauen Burka oder Nikab, die eigentlich gar keinen tragen wollen. Sie tragen ihn aus Solidarität gegen das Verbot. Und die Bußgelder bekommen die betroffenen Frauen von islamischen Organisationen. Die zahlen das aus der Kaffeekasse.
24.11.16
15:17
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel So, der Europäische Gerichtshof hat erkannt, dass ein Burkaverbot menschenrechtskonform ist?? So pauschal stimmt das nicht. Unter bestimmten Umständen ist ein Burkaverbot möglich, so der EuGH. Und Frankreich hazt es halt einfacher als Deutschland, da Frankreich ein laizistischer Staat ist. Also: Sie können ein Urteil, das auf bestimmten Umständen basiert, nicht pauschal auf andere Länder übertragen. Und das Urteil zum Burkaverbot in Frankreich war nicht einstimmig. 2 Richterinnen stimmten dagegen: Die schwedische und die deutsche. Die Europäische Menschenrechtscharta hält nämlich auch sehr viel von Religionsfreiheit.
24.11.16
15:21
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