Der Koalitionsvertrag der der rot-rot-grünen Landesregierung in Berlin steht. Darunter sind Themen wie die Einführung der islamischen Theologie an der Hochschule und das vorantreiben der Gefängnisseelsorge und der islamischen Bestattung.
„Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen“. So will die rot-rot-grüne Landesregierung in den nächsten sechs Jahren „Berlin gemeinsam gestalten“. In der 177-seitigen Koalitionsvereinbarung werden dabei die Kirchen nicht explizit genannt.
Aufgeführt sind indes Themen, die auch die Religionen betreffen. So heißt es beim Punkt Wissenschaft, Theologien, weltanschauungs- und religionsbezogenen Studien an den Universitäten hätten „eine wichtige Integrations- und Inklusionsaufgabe“. Deshalb sollten „bestehende Regelungen und vorhandene Einrichtungen zukunftsorientiert ausgestaltet und weiterentwickelt werden“. Das an der Humboldt-Universität geplante Institut für islamische Theologie werde „im Hochschulvertrag abgesichert“. Mit Blick auf die Schulen freier Träger sagen die Koalitionäre zu, bis Ende 2017 ein neues Finanzierungsmodell „auf Vollkostenbasis“ zu erarbeiten und ab 2019 einzuführen. Es solle im Rahmen der bisherigen Zuschüsse jene Privatschulen mehr fördern, die verstärkt inklusiv arbeiten und sozial benachteiligte Schüler aufnehmen.
Zudem will Rot-Rot-Grün die Voraussetzungen, unter denen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften öffentlich-rechtliche Körperschaften werden können, zur Debatte stellen. Auch will die Koalition die Gefängnisseelsorge, die humanistische Beratung und die Erleichterung von Bestattungen nach islamischem Ritus „vorantreiben“. (KNA, iQ)