Das Berliner Abgeordnetenhaus ist gegen ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung und lehnte entsprechende Anträge von CDU und AfD ab.
Das Berliner Abgeordnetenhaus ist gegen ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung. Es beschloss am Donnerstag zugleich, zwei entsprechende Anträge von AfD und CDU in seinem Rechtsausschuss weiterzubehandeln. In der Praxis würde ein solches Verbot vor allem muslimische Frauen betreffen.
Die AfD fordert ein gesetzliche Regelung, die eine religiös motivierte Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verbietet. Mit entsprechenden Anträgen scheiterte die Partei bereits in mehreren Landesparlamenten. Die CDU fordert den Senat auf, sich für ein „verfassungskonformes und sanktionsbewährtes“ Verbot einzusetzen. Die Berliner Christdemokraten folgen damit nach eigenen Angaben einem vergleichbaren Antrag der CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz und einer „Berliner Erklärung der Innenminister und -senatoren von CDU und CSU“.
Gottfried Curio (AfD) erklärte im Abgeordnetenhaus, eine solche Verschleierung sei keine Religionsausübung. Es handle sich um ein „Symbol der Unterdrückung weiblicher Selbstbestimmung“. Burkard Dregger (CDU) wertete die Vollverschleierung als „erhebliches Integrationshindernis“, das die öffentliche Ordnung gefährde.
Vertreter der Regierungskoalition räumten ein, die Vollverschleierung sei frauenfeindlich. Zugleich wiesen sie beide Vorstöße als grundgesetzwidrig zurück. Ülker Radziwill (SPD) betonte, ein Verbot sei mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit unvereinbar. Sebastian Schlüsselburg (Linke) rief dazu auf, unfreiwillig vollverschleierten Frauen auf andere Weise zu helfen. Auch Canan Bayram bezeichnete den Weg des Verbots als ungeeignet, um gegen ein „Unterdrückungsinstrument“ wie die Vollverschleierung vorzugehen. Paul Fresdorf (FDP) plädierte dafür, das Thema im Rechts- und Integrationsausschuss zu vertiefen. (KNA, iQ)