Abgeordnetenhaus

Berlin gegen Verbot der Vollverschleierung

Das Berliner Abgeordnetenhaus ist gegen ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung und lehnte entsprechende Anträge von CDU und AfD ab.

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2016
Gesichtsschleierverbote- ein strittiges Thema. © (metropolico.org/CC 2.0/flickr)

Das Berliner Abgeordnetenhaus ist gegen ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung. Es beschloss am Donnerstag zugleich, zwei entsprechende Anträge von AfD und CDU in seinem Rechtsausschuss weiterzubehandeln. In der Praxis würde ein solches Verbot vor allem muslimische Frauen betreffen.

Die AfD fordert ein gesetzliche Regelung, die eine religiös motivierte Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verbietet. Mit entsprechenden Anträgen scheiterte die Partei bereits in mehreren Landesparlamenten. Die CDU fordert den Senat auf, sich für ein „verfassungskonformes und sanktionsbewährtes“ Verbot einzusetzen. Die Berliner Christdemokraten folgen damit nach eigenen Angaben einem vergleichbaren Antrag der CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz und einer „Berliner Erklärung der Innenminister und -senatoren von CDU und CSU“.

Gottfried Curio (AfD) erklärte im Abgeordnetenhaus, eine solche Verschleierung sei keine Religionsausübung. Es handle sich um ein „Symbol der Unterdrückung weiblicher Selbstbestimmung“. Burkard Dregger (CDU) wertete die Vollverschleierung als „erhebliches Integrationshindernis“, das die öffentliche Ordnung gefährde.

Verbot mit Religionsfreiheit unvereinbar

Vertreter der Regierungskoalition räumten ein, die Vollverschleierung sei frauenfeindlich. Zugleich wiesen sie beide Vorstöße als grundgesetzwidrig zurück. Ülker Radziwill (SPD) betonte, ein Verbot sei mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit unvereinbar. Sebastian Schlüsselburg (Linke) rief dazu auf, unfreiwillig vollverschleierten Frauen auf andere Weise zu helfen. Auch Canan Bayram bezeichnete den Weg des Verbots als ungeeignet, um gegen ein „Unterdrückungsinstrument“ wie die Vollverschleierung vorzugehen. Paul Fresdorf (FDP) plädierte dafür, das Thema im Rechts- und Integrationsausschuss zu vertiefen. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Andreas sagt:
Wenn wir tatsächlich einmal unterstellen, dass vollverschleierte Frauen dies nur unter Zwang tun, wäre es folgerichtig, nach Wegen zu suchen, die ihnen tatsächlich helfen. Ein Verbot würde diesen Frauen aber nicht helfen.
24.11.16
20:47
Ute Fabel sagt:
@ Andreas: Ein Verbot würde jenen Frauen jedenfalls helfen, die zur Vollverschleierung gezwungen werden. Man spricht in der Rechtswissenschaft von der sittenbildenden Kraft des Rechts. Wenn etwas verboten ist, dann ist es nicht mehr salonfähig. Die linken Parteien haben sich ja gerade aus diesem Grund auch zu Recht für gesetzliche Regelungen und Sanktionen bei sexueller Belästigung starkt gemacht. Deshalb es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, warum Rot-Rot-Grün plötzlich bei der Vollschleierung kneift. Ich halte das für eine politische Feigheit sondergleichen, welche die unangenehme Nebenwirkung hat, dass die Rechtspopulisten die Themenführerschaft in einem Themenfeld, in welchen Handlungsbedarf besteht, für sich in Anspruch nehmen können. Abgesehen davon bin ich der Überzeugung, dass Vollverschleierung in der Öffentlichkeit auch den zu untersagen ist, wenn Frauen das freiwillig machen. Wenn ich mein einer Strumpfmaske mit Sehschlitzen durch ein deutsche Einkaufstraße gehe, wird es nicht lange dauern bis mich in Polizist zur Rede stellt. Warum soll aus religiösen Gründen etwas erlaubt werden, was die Gesellschaft sonst auch verständlicherweise nicht akzeptiert. Religionsfreiheit heißt nicht Narrenfreiheit.
25.11.16
8:03
Manuel sagt:
Wirklich traurig, wie hier ständig die Linke, sich vor dem Islam bzw. dem Islamismus hinkniet, naja die AfD wird es freuen!
25.11.16
11:00
Andreas sagt:
Immer wieder wollen rechte Hetzer muslimische Frauen in ihrer Freiheit beschneiden, indem sie behaupten, sie wollen sie von der Last des Kopftucges befreien. Und dann komnen auch immer wieder solche lächerlichen Vergleiche, dass man dann aber auch Skimasken oder Nudelsiebe auf dem Kopf dulden müsse.
25.11.16
14:29
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Wenn Sie der Meinung sind, dass an Gesichtsschleiern in der Öffentlichkeit gar nichts auszusetzen ist und ein Verbot einer Freiheitsbeschneidung gleichkommt, warum soll es dann ein lächerlicher Vergleich sein, wenn jemandem anderen halt einfach danach ist mit einer Strumpfmaske seine Einkäufe zu erledigen? Sollen dann dessen Freiheitsrechte schon beschnitten werden dürfen? Zu unserer pluralistischen Gesellschaft gehört auch das Recht auf Parodie. Die einen behaupten Kopftücher seien Gottes Wille. Andere meinen dann vielleicht Gott möchte, dass man immer getönte Brillen trägt oder eine Pflaster auf der Nase oder eben ein Nudelsieb. Keines von diesen Behauptungen ist verifizierbar oder falsifizierbar. Warum soll man vor der einen Behauptung Respekt haben und die andere lächerlich finden?
27.11.16
8:48