Muslimische Eltern haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dagegen geklagt, dass ihre Töchter zum gemischten Schwimmunterricht müssen. Nun hat das Gericht geurteilt: Die Töchter müssen am Schwimmunterricht teilnehmen.
Schulen dürfen junge muslimische Mädchen zum gemischten Schwimmunterricht verpflichten. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg entschied, schränkt die Teilnahmepflicht zwar die Religionsfreiheit ein. Das staatliche Interesse einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht rechtfertige aber, die religiös begründete Bitte der muslimischen Eltern um Befreiung abzulehnen.
Im konkreten Fall hatten zwei muslimische Familien in Basel ihre jungen Töchter vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht abgemeldet. Die Schulordnung sieht eine Befreiung erst ab der Pubertät oder wegen gesundheitlicher Gründe vor. Die Eltern mit türkischer und schweizerischer Staatsbürgerschaft verwiesen aber auf ihre religiöse Überzeugung, wonach auch Mädchen vor der Pubertät nicht gemeinsam mit Jungen schwimmen sollten.
Als die Eltern die Teilnahme ihrer Töchter am Schwimmunterricht ablehnten, verhängten die Basler Schulbehörden den betroffenen Familien schließlich ein Bußgeld von umgerechnet rund 325 Euro pro Schülerin. Schweizer Gerichte lehnten die Klagen gegen diese Bußgelder in zwei Instanzen ab.
Straßburg bestätigte nun das Vorgehen. Der Staat habe das Recht, die Religionsfreiheit in diesem Falle einzuschränken, um zu garantieren, dass die Schülerinnen am Sportunterricht teilnehmen. Schule spiele im Prozess der sozialen Integration eine „herausgehobene Rolle“, besonders für Kinder mit Migrationshintergrund, heißt es in der einstimmig gefällten Entscheidung der Straßburger Richter. Es sei im Interesse der Kinder, an allen Bildungs- und Erziehungsangeboten der Schule teilzunehmen. Dieses gesamtgesellschaftliche Interesse wiege schwerer als die persönlichen religiösen Vorstellungen der Familie. (KNA, iQ)