Eine junge Muslimin bewarb sich auf eine Stelle bei einer Offenen Ganztagsschule in Aachen und wurde aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt. Als Küchenhilfe sei das Tragen eines Kopftuchs unproblematisch, doch bei der Arbeit mit Kindern nicht.
Die 21-jährige Houda E. aus Aachen wurde aufgrund ihres Kopftuchs von ihrem potenziellen Arbeitgeber abgelehnt. Houda E. hat sich in Aachen bei einer Zentralstelle der Offenen Ganztagsschulen (OGS) zuvor per Mail beworben und wurde von Frau W. zu einem Gespräch eingeladen. Die Deutsch-Marokkanerin empfand das Gespräch zuerst als „sehr positiv“, auch habe Frau W. alle Unterlagen auf den Tisch gelegt, sodass nur „die Unterschrift fehlte“, erklärt Houda E. Doch dann habe die Arbeitgeberin plötzlich das Kopftuch der jungen Bewerberin angesprochen und ihr klargemacht, dass sie die freie Stelle nur dann bekäme, wenn sie es ablege.
Die Gründe hierfür seien, dass der Verein mehrwiegend mit katholischen OGSen zusammenarbeite. „Das Kopftuch werden diese Schulen bzw. die „Hausherren“ nicht dulden“, zitiert Houda E. ihre Gesprächspartnerin. Zusätzlich dazu habe Frau W. ihr mitgeteilt, dass das Kopftuch für die Tätigkeit als Küchenhilfe beispielsweise kein Problem darstelle, doch in Zusammenarbeit mit Kindern würde ihre „Bedeckung nur Probleme machen“. Da Houda E. im Gespräch deutlich signalisierte, dass das Ablegen des Kopftuchs keine Option für sie darstelle, beendete sie das Gespräch, sodass auch kein Vertragsabschluss zustande kam. Sie habe „schockiert und traumatisiert“ das Gebäude verlassen, teilte sie später IslamiQ mit.
Dennoch möchte sie nicht aufgeben und noch dieses Jahr ihr Studium im sozialen Bereich aufnehmen. Im Nachhinein sei sie für die Lektion sogar dankbar, da ihr dadurch ihr zukünftiger Bildungsauftrag bewusstgeworden sei: „Nämlich Kinder soweit zu bringen, dass sie mit einem Bewerbungsgespräch, wie dem gestrigen, niemals konfrontiert werden müssen!“, schreibt Houda in einem Brief an Frau W., den sie auch auf Facebook postete, um auf das Geschehnis aufmerksam zu machen.
Die 21-jährige möchte weiterhin ihre Ziele verfolgen und das Vorstellungsgespräch sei kein Grund „aufzugeben, geschweige denn traurig zu sein“. Houda E. habe vor sich bei der Bundesstelle für Diskriminierung zu melden. Auch möchte sie den Fall publik machen. Denn niemand habe das Recht „einen anderen Menschen auf sein Äußeres zu reduzieren und ihm das Gefühl zu vermitteln (…), einen geringeren Wert als Andere in der Gesellschaft zu haben, sei es aufgrund einer anderen Religion, einer anderen Hautfarbe oder eines anderen Geschlechts“.