Mallorca

Muslima gewinnt Kopftuchstreit

Im Streit um das Tragen eines Kopftuches hat das Gericht auf Mallorca der Entschädigungsklage einer muslimischen Flughafenangestellten Recht gegeben.

14
02
2017
Muslima gewinnt Kopftuchstreit © Facebook, bearbeitet by iQ.

Ein Gericht auf Mallorca hat einer Frau das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit erlaubt. Laut Medienberichten hat das Gericht am Montag der Entschädigungsklage der Muslima Ana Saidi Rodriguez gegen das Unternehmen Acciona Recht gegeben. Zuvor wurde der Muslima von Seiten des Unternehmens mitgeteilt, das Tragen des Kopftuchs sei am Arbeitsplatz nicht gestattet. Das Gericht verwies jedoch bei seiner Entscheidung auf die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz. Allerdings kann das Urteil noch angefochten werden.

Rodriguez arbeitete als Flughafenangestellte im Unternehmen Acciona in Mallorca. Sie soll aufgrund des Tragens eines Kopftuchs von ihrem Arbeitgeber sieben Mal abgemahnt und letztendlich suspendiert worden sein. Ein psychologisches Gutachten belege, dass sie sich deswegen extrem unter Druck fühle. Vor Gericht klagte sie für eine Wiederzulassung zum Dienst an. Dem Urteil zufolge muss ihr Arbeitgeber der Klägerin nun 4.491 Euro entgangenen Lohn sowie eine Entschädigung in Höhe von 7.892 Euro zahlen.

Das Unternehmen habe mehrfach darauf verwiesen, dass das Kopftuchverbot keine religiösen Gründe habe. Vielmehr sei es am Flughafen unpassend und stelle keine professionelle Arbeitskleidung dar.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Ich wäre gespannt, ob einem kommunistischen Flughafenangestellen mit chinesischem Migrationshintergrund, der unter Berufung auf Weltanschauungsfreiheit und seine garantierten politischen Freiheitsrechte darauf besteht im Dienst einen Mao-Anzug zu tragen, von einem solchen Gericht auch eine fünfstellige Schadensersatzsumme zugesprochen wird.
15.02.17
7:45
Manuel sagt:
Solche Urteile werden den Rechten weiter Zuflauf bringen, traurig!
15.02.17
9:53
Andreas sagt:
Wieder einmal wollte ein Arbeitgeber fadenscheinige Argumente für ein Kopftuchverbot vorschieben. Warum sollte ein Kopftuch am Flughafen unpassend sein? Kann man ein Kopftuch nicht in die "professionelle Arbeitskleidung" integrieren, indem der Arbeitgeber z.B. diese einfach um ein passendes Kopftuch ergänzt? Zum Glück hat das Gericht der Muslimin Recht gegeben.
15.02.17
13:42
all-are-equal sagt:
Sehr empfehlenswert wäre es, dass sich private Firmen wie diese spanische Flughafengesellschaft klipp und klar - am besten in einem schriftlichen Verhaltenskodex - festlegen, ob konfessionelle, weltanschauliche und philosophische Symbole und Kleidungsstücke bei Mitarbeitern entweder generell willkommen oder allgemein nicht akzeptiert werden, um so den Auflagen der Gleichbehandlung unvermissverständlich zu entsprechen. Im Jahr 2014 hat hat Frankreichs Oberster Gerichtshof die Entlassung einer verschleierten Kindergärtnerin endgültig bestätigt. Der Kassationsgerichtshof in Paris lehnte am Mittwoch einen Revisionsantrag der Kindergärtnerin Fatima Afif ab. Eine private Einrichtung könne die Freiheit ihrer Angestellten einschränken, ihre religiösen Überzeugungen am Arbeitsplatz zum Ausdruck zu bringen. Afif war 2008 von der privaten Kinderkrippe Baby-Loup im Pariser Problemviertel Chanteloup-les-Vignes entlassen worden, weil sie ihr islamisches Kopftuch bei der Arbeit nicht ablegen wollte. Auch das Pariser Berufungsgericht, an das der Fall zunächst zurücküberwiesen wurde, gab der privaten Kinderkrippe Baby-Loup Recht. Afif habe einen „schweren Fehler“ begangen und gegen die internen Regelungen der Kinderkrippe verstoßen, die „philosophische, politische und konfessionelle Neutralität“ vorschreibe. Der Kassationsgerichtshof schloss sich nun in einer Plenumssitzung dieser Argumentation an
16.02.17
7:37
Manuel sagt:
@all-are-equal: Genau, wir brauchen endlich mehr Laizismus!!!!!!!!!!!!!!!!
16.02.17
11:01
Johannes Disch sagt:
@all-are.... Unternehmen können nicht einfach pauschal einen weltanschaulichen Neutralitätskodex verabschieden. Arbeitnehmer behalten ihr Grundrecht-- wozu Religionsfreiheit gehört-- auch am Arbeitsplatz. Und immer wieder angeführte Beispiele aus dem laizistischen Frankreich sind auf säkulare Staaten nicht pauschal übertragbar.
16.02.17
13:24
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Die arbeitsrechtiche EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, die Arbeitgeber verpflichtet Religionen und Weltanschauungen bei ihren Arbeitnehmern gleich zu behandeln, gilt in allen EU-Staaten - egal ob mit mehr oder weniger ausgeprägter säkulär-laizistischer Tradition - für die privaten Firmen in haargenau gleichem Umfang. Genauso, wie die Fälle der Altersdiskriminierung aus anderen EU-Staaten auch für Deutschland unmittelbar relevant sind, gilt das auch für die Fälle der Gleichbehandlung von Religionen und Weltanschauungen durch das optische Neutralitätsprinzip aus anderen EU-Staaten. Ich empfehle allen EU-Unternehmen, die keinen Wettlauf mit religiösen, weltanschaulichen und politischen Selbtdarstellungsbedürfnissen unter ihren Mitarbeitern auslösen wollen, nach dem Vorbild dieser mutigen französischen Kinderkrippen auch in eigenen Statuten die Verpflichtung der philosophischen, politischen und konfessionellen Neutralität ihrer Mitarbeiter zu verankern. Eine solche Zurückhaltung im Berufleben ist zumutbar! Zurückhaltung zu belohnen und Aufdringlichkeiten zu verpönen ist eine hehre Unternehmensphilosophie, zu der man offen stehen kann und soll. Die wahre Werte kommen aus dem Inneren des Menschen!
16.02.17
15:05
Enail sagt:
Hiermit sehe ich mich wieder bestätigt. Es wird geklagt und somit hat man sich wieder ein Feld eröffnet, wo man seinen Ertrag erhöhen kann.
16.02.17
21:19
all-are-equal sagt:
Berichte über solche Klagen verstärken die immer so beklagte "Islamophobie" und das ist nicht unverständlich. Leidtragende sind außerdem jene Moslems und Muslimminnen, die ihre Religion völlig undogmatisch und unaufdringlich leben und die es in viel größerer Zahl gibt. Auch Islamverbände sollten sich daher von solchen Gerichtsverfahren besser klar distanzieren. Es ist erkennbar, dass es bei solchen "Schadenersatzprozessen" nicht um Gleichbehandlung sondern in Wahrheit um ein Sonderrecht geht, das man haben will und wofür das Antidiskriminierungsrecht nur vorgeschoben wird. Oder gab es dem Flughafen bereits einen anderen Bediensteten, der seine Religion ebenso auffällig zeigt? Einen Buddhisten in orangefarbener Mönchskutte vielleicht? Nur dann läge wirklich eine Diskriminierung der Kopftuchträgerin vor!
17.02.17
11:57
Ute Fabel sagt:
In meinem Unternehmen wurde soeben wieder eine neuer Mitarbeiterin mit türkischem Migrationshintergrund eingestellt, die am 1. März bei uns anfängt. Ob sie religiös ist oder nicht, das wissen wir nicht. Wir fragen unsere Bewerber nie danach. Vor einem halben Jahr haben wir eine weiblichen somalischen und einen männlichen syrischen Flüchtling eingestellt. Kein Platz ist in unserem Unternehmen jedoch für politischen oder religiösen Dogmatismus. Das soll sich auch im äußeren Erscheinungsbild der Beschäftigten widerspiegeln. Wir akzeptieren in der Arbeitszeit keine Palästinensertücher, keine Kippas, keine Mustafa-Kemal-Atatürk-Hüte, keine Kopftücher, keine Burschenschafterkappen, keine Che-Guevara-Shirts, nicht einmal Vier-Pfoten-Buttons. Privat kann sich jeder so stylen, wie es/sie will.
17.02.17
18:28
1 2