Die AfD-Fraktion in Berlin reichte im Abgeordnetenhaus einen Antrag zur staatlichen Überprüfung des islamischen Religionsunterrichts ein. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag den Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, den Islamunterricht an Berliner Schulen unter strengere staatliche Aufsicht zu stellen. Die AfD hatte die zehnseitige Eingabe damit begründet, dass der Koran im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Grundgesetz stünde und dem pädagogischen Zielen des Schulunterrichtes nicht entspreche.
Im Zuge seiner Antragsbegründung zitierte der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio mehrere Koran-Zitate, die die Gewaltbereitschaft des Islams belegen sollten. In der anschließende Debatte verwies die SPD Abgeordnete Maja Lasic auf die Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaften vor staatlicher Einflussnahme. Die „Islamische Föderation“, die die Lehrpläne erstelle, habe außerdem noch keinen Anlass geboten, dass im Berliner islamischen Unterricht gesetzliche Richtlinien verletzt worden seien.
Den Koranunterricht in den Schulen zu „zensieren“ hieße ihn auf die Moscheen zu übertragen, wo er noch weniger kontrollierbar sei, argumentierte die Abgeordnete der Grünen, Bettina Jarasch. Auch die CDU sieht keinen Handlungsbedarf, plädierte aber, dass dieser Antrag in den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung verwiesen wird. In der nachfolgenden Abstimmung wurde der Antrag mit der Mehrheit aller Parteien abgelehnt. Auch wird er nicht zur weiteren Prüfung in den Bildungsausschuss verwiesen. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der FDP, die mit einem eigenen Antrag in die Debatte ging. (KNA, iQ)