Die Anti-Rassismus-Kommission des Europarats kritisiert Deutschland für eine zu enge Auslegung der Hasskriminalität. Ihre Empfehlungen werden nicht richtig umgesetzt.
Aus Sicht des Europarats erfasst Deutschland Hasskriminalität nicht richtig. Den Statistiken liege eine zu enge Definition des Begriffs zugrunde, kritisierte die Anti-Rassismus-Kommission in einem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Bericht.
Die Kommission forderte Deutschland auf, alle Taten als Hasskriminalität zu verstehen, die Opfer oder Dritte als rassistisch, homo- oder transphob auffassen. Die Reduzierung auf Delikte, die sich gegen eine Person etwa wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung richteten, sei zu restriktiv. Es sei daher auch nicht überraschend, dass die offiziellen Statistiken sehr anders ausfielen, als die zivilgesellschaftlicher Gruppen.
Mit dem Bericht überprüft der Europarat, inwieweit Deutschland Empfehlungen von 2014 umgesetzt hat. Bemängelt wird darin auch, dass Berlin das 12. Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention nicht ratifiziert hat. Das Protokoll enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot, wonach niemand von einer öffentliche Stelle diskriminiert werden darf. Da dies auch ein Diskriminierungsverbot wegen der Herkunft umfasst, befürchtet die Bundesregierung Probleme für das deutsche Beamten-, Sozial-, Ausländer- und Asylrecht. (dpa, iQ)