Ingolstadt

Fitnessstudio verbietet Kundin das Kopftuch

Ein Fitnessstudio in Ingolstadt verbietet einer muslimischen Kundin mit einem Kopftuch zu trainieren. Diese fühlt sich diskriminiert und wehrt sich gegen das Verbot.

15
03
2017
Laufband © Marco Verch auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Ein Fitnessstudio in Ingolstadt verlangt von einer muslimischen Kundin beim Training ihr Kopftuch abzulegen und begründet dies mit hygienischen Richtlinien, wie der Donaukurier berichtet. Die Kundin, die als Ärztin mit einem Kopftuch in einem Krankenhaus in Ingolstadt tätig ist, weigert sich dieser Aufforderung nach zu kommen. Sie fühle sich von den Mitarbeitern des Fitnessstudios diskriminiert, teilte sie dem „Donaukurier“ mit.

Sie habe sich erst kürzlich in diesem Fitnessstudio angemeldet. Beim Probetraining habe man ihr nichts von etwaigen Hygienebestimmungen und Richtlinien mitgeteilt. Da habe sie mit ihrem Kopftuch am Training teilgenommen. Erst nach Vertragsabschluss, an ihrem zweiten Trainingstag seien die Mitarbeiter mit dieser Forderung an sie herangetreten und verlangten schließlich von ihr das Fitnessstudio zu verlassen.

Das Fitnessstudio bot ihr nun ein Sonderkündigungsrecht an. Dies lehnte die Kundin allerdings ab. Ihr ginge es nicht um das Geld. Sie verlange eine Entschuldigung. In dem Fitnessstudio wolle sie zwar nicht mehr trainieren, aber sie sei auch nicht bereit auf ihr Recht zu verzichten.

Leserkommentare

Manuel sagt:
Wieso Entschuldigung???? Sowas nennt man Hausordnung und sowas hat man auch zu respektieren! Es wird sicher ein anderes Studio geben, wo sie mit ihrem tollen Kopftuch für Allah schwitzen kann.
15.03.17
18:11
Johannes Disch sagt:
Musliminnen könnten den Spieß ja umdrehen und ein eigenes Fitness-Studio aufmachen und darin Kreuze verbieten. Aber man muss ja nicht unbedingt mit gleicher Münze zurückzahlen.... Das Verhalten des Fitness-Studios in Ingolstadt ist erbärmlich. Die betroffene Muslimin sollte sich ein anderes Fitness-Studio aussuchen. Es gibt genügend Fitness-Studios, die mit einem Kopftuch kein Problem haben. Auch in Ingolstadt.
15.03.17
19:47
Ute Fabel sagt:
Abgesehen von möglichen Sicherheits- und Hygieneüberlegungen ist es höchst verständlich, dass Freizeitbetriebe keine aufdringlichen Zeichen des Glaubens oder Unglaubens sowie der politischen Überzeugung bei Kunden akzeptieren wollen. Zur Klarstellung sollte das - im Sinne des neuen EuGH-Urteils - in Zukunft gleich vorab diskriminierungsfrei schriftlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert werden. Ein "Vier-Pfoten"-Button am Trainingsanzug eines Trainierenden in einem Fitnesscenter ärgert wahrscheinlich eine andere Kundin, die gerne Pelz trägt. Ein AfD-Abzeichen wird wiederum einen Anhänger der Grünen provozieren. Klar, dass sich Fitnesscenter damit nicht belasten wollen.
16.03.17
11:21
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Genau, aber offenbar legt es die Kopftuchfrau auf einen Konflikt an, weil es ihr nicht passt, dass nicht jeder ihrer Kopftuch so unglaublich toll findet.
16.03.17
15:20
Johannes Disch sagt:
@Manuel Lesen Sie doch den Artikel genau. Am Probetraining konnte die muslimische Kundin problemlos mit Kopftuch teilnehmen. Erst nach Vertragsabschluss kam die Forderung, die Kundin müsse das Kopftuch abnehmen. Das ist nicht zulässig. Das Unternehmen kann die Vertragsbedingungen nicht einfach nach gusto ändern.
17.03.17
13:38
Johannes Disch sagt:
Zu behaupten, es wäre verständlich, dass Freizeitbetriebe weltanschauliche und religiöse Symbole untersagen wäre verständlich ist Nonsens. Das AGG kommt hier nicht zum Tragen. Die Kundin ist keine Arbeitnehmerin des Betriebes, sondern Kundin. Eine Kundin, die eine Dienstleistung des Unternehmens in Anspruch nimmt und dafür bezahlt. Das Freizeit-Untrnehmen lebt von seinen Kunden. Auch von seinen muslimischen Kunden. Und der immer wieder vorgebrachte Vergleich mit politischen Abzeichen ist unsinnig. Eine politische Anschauung ist keine Weltanschauung im Sinne des AGG. Aber das AGG kommt hier sowieso nicht zum Tragen, da es sich um eine Kundin handelt, und nicht um eine Angestellte des Unternehmens.
17.03.17
13:49
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Wenn es im vorhinein klargestellt worden wäre, das ein Kopftuch nicht akzeptiert wird, dann wäre es ok für Sie?s
17.03.17
17:54
Ute Fabel sagt:
Der Vorsitzende der FPÖ-Wien Johann Gudenus wurde vor kurzem eines Wiener Restaurants verwiesen und nicht bedient. Dessen Inhaber teilte ihm klipp und klar mit, dass er sich mit seinen politischen Positionen nicht identifizieren könne und er ihn daher nicht als Gast haben wolle. Herr Gudenus begab sich daraufhin ohne nachträgliches langes öffentliches Jammern einfacht in ein anderes Lokal zum Abendessen. Genau das hätte die kopftuchtragende Ärztin aus dem Artikel auch tun sollte. Es ist nicht skandalös, sondern gerade das Wesen der pluralistischen Gesellschaft, dass jedes religiöse Kleidungstück genauso wie jede politische Position auf erklärte Ablehnung stossen kann.
20.03.17
7:29
Timo sagt:
Ein Verein sollte selbst über seine Kleiderordnung entscheiden dürfen. Die Frau muss sich dann eben ein muslimisches Fitnessstudio suchen. Ich habe das Gefühl, dass Muslime einfach nur Machtkämpfe austragen wollen. Um Religionsfreiheit geht es jedenfalls nicht.
20.03.17
8:40
Johannes Disch sagt:
@Timo Und ich habe das Gefühl, dass Islamfeinde jeden Grund suchen, um Muslimen(innen) das Leben zu erschweren.
22.03.17
1:27
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