Schweden

Urteil: Gläubige Hebamme muss Hilfe bei Abtreibung leisten

Eine Hebamme wurde von einem Krankenhaus in Schweden nicht eingestellt, weil sie sich aus religiösen Gründen weigert Abtreibungen durchzuführen. Sie klagte vor dem Arbeitsgericht.

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04
2017
Symbolbild: Krankenbett © by Marco Verch auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Ein Krankenhaus in Schweden kann eine Hebamme ablehnen, die aus religiöser Überzeugung nicht bei Abtreibungen helfen will. Das hat ein Arbeitsgericht des Landes am Mittwoch entschieden. Eine schwedische Hebamme hatte sich diskriminiert gefühlt, weil ihre Bewerbungen abgelehnt worden waren. Die gläubige Christin lehnt es demnach aus religiösen Gründen auch ab, die Pille danach auszuhändigen. Laut Gericht hat der Arbeitgeber „das Recht, zu verlangen, dass alle Hebammen alle ihre Pflichten erfüllen können, einschließlich Abtreibungen“. Nach Angaben des schwedischen Radios erwägt die Frau nun, sich mit ihrem Anliegen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Rerun sagt:
Im Gegensatz zu der Kopftuchdebatte sehe ich hier in der Tat einen Konflikt, bei dem zuallervorderst erst einmal geprüft werden sollte, ob es nicht doch betriebliche Regelungen gäbe, die ein Mitwirken an diesen Handlungen umkehrbar machten. Wenn es da um eine Abtreibungsklinik ginge, dürfte das eher schwierig sein, in normalen Krankenhäusern müsste sich das aber doch irgendwie regeln lassen. Ich wäre ja auch an der Antwort auf die Frage interessiert, ob ein Pfleger zur Mitwirkung an der Körperverletzung an Jungen verpflichtet werden kann, wenn ihm indikationslos die Vorhaut entfernt wird.
13.04.17
13:39
Manuel sagt:
Richtig so, ein Urteil das Hoffnung macht!
13.04.17
21:10
Kritika sagt:
L.S. Der Beruf erfordert das Erfüllen der Aufgaben, die vom Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrags angewiesen werden. Niemand hat die Hebamme gezwungen, diesen Beruf zu wählen, sie muss kennen, was es beinhaltet. Jemand mag an Astrologie oder an einen Gott glauben; beides ist unbelegbar, also unwahrscheinlich, hat mit Fakten nichts zu tun; sondern nur mit dem, was sich der Glaubender einbildet. Man Stelle sich vor, eine Hebamme weigere bei einer Geburt mitzuarbeiten, weil sie eine gläubige Astrologin ist und das Sternzeichen der Schwangeren vertrage sich mit dem ihrigen nicht. Auch GlaubensNotstand? Gibt es einen Unterschied zwischen beiden "Glauben"? Wieso? Wo ist der Beweis, dass Götter existieren, wo der Beweis, dass auch Sternzeichen etwas anderes als Einbildung sind? Das Schwedische Gericht hat das erfreulicherweise wohl auch so gesehen. Gruss Kritika
14.04.17
23:44
grege sagt:
Freiwillige Regelungen sind natürlich wünschenswert, allerdings halte ich die Ausübung eines solchen Berufes mit dem eigenen Gewissen nicht mehr für vereinbar. Vor dem Hintergrund sollte die Frau Ihren Angestelltenstatus aufgeben und zusehen als freiberufliche Hebamme zu arbeiten. Ein Muslim, der in einer Spielbank oder in einem Ferkelschlachthof arbeitet, kann auch nicht eine Berücksichtigung seiner religiösen Vorschriften erwarten. In der Situation müssen die betreffenden Personen selber aktiv werden und einen Beruf finden, der mit Ihrer religiösen Gesinnung vereinbar ist.
16.04.17
23:29
Ute Fabel sagt:
Die in Österreich gesetzlich ankannte Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas lehnen aus religiösen Gründen Bluttransfusionen ab. Damit disqualifizieren sich die Anhänger dieser Glaubensrichtung selbst für das Berufsbild des Krankenpflgers Die ebenfalls anerkannte Religionsgemeinschaft der Mormonen betrachten den Konsum von Koffein als Verstoß gegen die Gebote Gottes. Damit verbauen sich die Anhänger dieser Glaubensrichung selbst die Möglichkeit als Servicekräfte in Kaffehäusern zu arbeiten. Für die Anhänger von Scientology, die in den USA als anerkannte Religion Steuervorteile genießen, ist Psychotherapie ein Werk des Teufels, weshalb diese Karrieremöglichkeit für sie ausfällt. Scheinbar bequemer als sich selbstkritisch mit den eigenen Glaubensdogmen auseinandersetzten ist es für manche Leute sich dann einfach als religiöses Diskriminierungsopfer zu betrachten. Der Begriff der "Diskrimininierung" soll leider auch wieder dazu missbraucht werden, um eine religiöse Sonderbehandlung zu erreichen. Dieser ideologischen Instrumentalisierung sollte der EuGH Einhalt gebieten.
18.04.17
12:38
Dell sagt:
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22.04.17
10:43