Eine Hebamme wurde von einem Krankenhaus in Schweden nicht eingestellt, weil sie sich aus religiösen Gründen weigert Abtreibungen durchzuführen. Sie klagte vor dem Arbeitsgericht.
Ein Krankenhaus in Schweden kann eine Hebamme ablehnen, die aus religiöser Überzeugung nicht bei Abtreibungen helfen will. Das hat ein Arbeitsgericht des Landes am Mittwoch entschieden. Eine schwedische Hebamme hatte sich diskriminiert gefühlt, weil ihre Bewerbungen abgelehnt worden waren. Die gläubige Christin lehnt es demnach aus religiösen Gründen auch ab, die Pille danach auszuhändigen. Laut Gericht hat der Arbeitgeber „das Recht, zu verlangen, dass alle Hebammen alle ihre Pflichten erfüllen können, einschließlich Abtreibungen“. Nach Angaben des schwedischen Radios erwägt die Frau nun, sich mit ihrem Anliegen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. (dpa/iQ)