Gutachten

Verschleierungsverbot verstößt gegen das Schulgesetz

Ein juristisches Gutachten hat gezeigt, dass ein Vollverschleierungsverbot für Schülerinnen in Niedersachsen nicht mit dem aktuellen Schulgesetz vereinbar sei.

04
05
2017
Waffenverbotszonen , Verfassungsschutz: Zahlreiche Überprüfungen von Waffenbesitzern 335/365 auf www.flickr.com © by Dennis Skley (https://www.flickr.com/photos/dskley/)
Waffenverbotszonen , Verfassungsschutz: Zahlreiche Überprüfungen von Waffenbesitzern 335/365 auf www.flickr.com © by Dennis Skley (https://www.flickr.com/photos/dskley/)

Das Land kann Schülerinnen nach dem aktuell gültigen Schulgesetz eine Vollverschleierung nicht verbieten. Zu diesem Schluss sei ein von der Staatskanzlei in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten gekommen, berichtete die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ am Donnerstag.

Anlass war der Fall einer vollverschleierten Schülerin aus Belm bei Osnabrück. Das Mädchen trägt seit dem siebten Schuljahr einen Nikab, der Gesichtsschleier lässt nur die Augen frei. Die Schule versucht vergeblich, Schülerin und Eltern davon zu überzeugen, dass das Mädchen den Schleier ablegt.

Um ein Verbot verhängen zu können, müsste laut Gutachten erst das Schulgesetz geändert werden. Weil Religionsfreiheit ein Grundrecht sei, müsse ein Eingriff gesetzlich geregelt sein, argumentiert der Gutachter Professor Hinnerk Wißmann von der Uni Münster. Er empfiehlt eine explizite Anforderung an die Schüler aufzunehmen, durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens zu ermöglichen. Das Kultusministerium halte die Formulierung als Rechtsgrundlage für geeignet, die Entscheidung liege aber beim Landtag. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Und wenn ein Schüler aus religiösen Gründen nackt in der Schule erscheint- würde dagegen das geltende Schulrecht in Niedersachsen auch keine Handhabe bieten? Ein Nacktheitsgebot aus religiösen Gründen - um sich auf diese Weise in den paradiesischen Urzustand vor dem Sündenfall von Adam und Eva zu begegnen - lässt sich aus der Genesis überzeugend ableiten.
04.05.17
13:57
Johannes Disch sagt:
Juristisch ist das von Professor Wißmann sauber argumentiert. Es dürfte aber klar sein, dass das Verhalten der Schülerin für manche irritierend sein kann. Man muss nicht alles durch Gesetze und Gebote / Verbote regeln. Hier ist die Schule gefordert, die Sache im Dialog zu lösen.
04.05.17
20:44
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Wenn Sie Ihre Kinder gerne nackt in die Schule schicken wollen, könnten Sie das meinetwegen gerne tun.
05.05.17
15:54
Kritika sagt:
L.S. Verstehen die Mohammeddaner denn nicht, dass sie ständig für Ärger sorgen, ständig negative Aufmerksamkeit erregen und daher von der übergrossen Merheit immer mehr abgelehnt werden? Schon lange hat kein ernstzunehmender Politiker mehr gesagt "Der Islam gehört zu Deutschland", denn der wäre laut ausgelacht worden. Gruss, Kritika
05.05.17
19:15
Renox sagt:
Aktuelle Schulgesetze können einfach geändert werden, denn wer hätte vor einigen Jahren gedacht, daß derartige muslimische Schulprobleme entstehen könnten. Und dann erübrigen sich solche Debatten, wie sie hier immer wieder angestossen werden. Vollverschleierung in Schulen: einfach nur lachhaft und abgedreht.
18.05.17
16:58