Das hessische Verwaltungsgericht bestätigte das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen. Das Frankfurter Urteil gegen das Verbot wird damit aufgehoben.
Rechtsreferendarinnen dürfen in Hessen nicht mit einem Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Ein entsprechendes Verbot bestätigte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Mittwoch. Demnach dürfen angehende Richterinnen islamischen Glaubens keine Tätigkeiten mit Kopftuch ausüben, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden. In der Praxis bedeutet das: Sie müssen laut Urteil beispielsweise bei Verhandlungen im Zuschauerraum statt auf der Richterbank sitzen, dürfen keine Beweisaufnahmen machen oder Staatsanwälte in Sitzungen vertreten. (AZ 1 B 1056/17)
Gegen das Verbot durch das Hessische Justizministerium war eine Referendarin per Eilantrag vorgegangen. Sie sah sich diskriminiert, ein Verzicht auf das Kopftuch stürze sie in religiöse Gewissenskonflikte. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab ihr im April zunächst Recht.
Die Entscheidung hob nun der Verwaltungsgerichtshof auf. Die Übernahme staatlicher Funktionen und der Repräsentation nach außen mit Bekleidung, die mit religiösen Vorstellungen in Verbindung gebracht werden, verstoße gegen das Neutralitätsgebot der Justiz, urteilten die Kasseler Richter. (dpa/iQ)