Hessen

Gericht bestätigt Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Das hessische Verwaltungsgericht bestätigte das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen. Das Frankfurter Urteil gegen das Verbot wird damit aufgehoben.

24
05
2017
Gerichtssaal
Symbolbild: Gerichtssaal © flickr / CC 2.0 / by Tilo 2006, bearbeitet IslamiQ

Rechtsreferendarinnen dürfen in Hessen nicht mit einem Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Ein entsprechendes Verbot bestätigte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Mittwoch. Demnach dürfen angehende Richterinnen islamischen Glaubens keine Tätigkeiten mit Kopftuch ausüben, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden. In der Praxis bedeutet das: Sie müssen laut Urteil beispielsweise bei Verhandlungen im Zuschauerraum statt auf der Richterbank sitzen, dürfen keine Beweisaufnahmen machen oder Staatsanwälte in Sitzungen vertreten. (AZ 1 B 1056/17)

Gegen das Verbot durch das Hessische Justizministerium war eine Referendarin per Eilantrag vorgegangen. Sie sah sich diskriminiert, ein Verzicht auf das Kopftuch stürze sie in religiöse Gewissenskonflikte. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab ihr im April zunächst Recht.

Die Entscheidung hob nun der Verwaltungsgerichtshof auf. Die Übernahme staatlicher Funktionen und der Repräsentation nach außen mit Bekleidung, die mit religiösen Vorstellungen in Verbindung gebracht werden, verstoße gegen das Neutralitätsgebot der Justiz, urteilten die Kasseler Richter. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Eine richtige Weichenstellung! Islamische Kopftücher haben auf der Richterbank genauso wenig zu suchen wie Salafistenbärte oder generell Abzeichen von politischen Parteien. Es ist gut, dass das Berufungsgericht erkannt hat, dass keine Diskriminierung sondern eine Selbstausgrenzung vorliegt. Kopftücher sind genauso wenig angewachsen wie Mustafa-Kemal-Atatürk-Hüte. Der religiöse Domatismus ist das schädliche Gift, das islamischen Frauen die Karrierechancen raubt und nicht das optische Neutralitätsprinzip!
24.05.17
18:18
Manuel sagt:
Bravo eine guter Tag gegen den Religionsfantatismus in unseren Staat!
24.05.17
20:19
Yasin sagt:
"Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werden", oder so ähnlich geht eine bekannte deutsche Redewendung :). Dogmen können viele Formen annehmen. Zum Beispiel die Annahme zu Wissen, dass der Islam es selbst ist, Menschen auszuschließen. Wobei mir der Islam nie persönlich über den Weg gelaufen ist, damit ich mit ihm mal ein Ernstes Wörtchen darüber reden könnte. Böser Islam. *Fingerzeig* Ich bin Froh, dass der Mensch selbst so abstrakt und nicht im Stande ist, einen anderen auszuschließen. Sonst könnte man ihm ja noch unterstellen, er würde die Neutralität nach eigenem Gutdünken definieren,
25.05.17
23:41