Alice Weidel

„Kopftücher gehören von der Straße verbannt“

Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel fordert neben einem Verbot der Vollverschleierung jetzt auch ein Kopftuchverbot. Verstöße sollen mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden.

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05
2017
AfD, Alice Weidel, Spitzenkandidatin
AfD, Alice Weidel, Spitzenkandidatin © Facebook, bearbeitet by iQ.

Die Spitzenkandidatin der AfD, Alice Weidel, hat sich für ein Verbot der Verschleierung bei muslimischen Frauen ausgesprochen. „Kopftücher gehören aus dem öffentlichen Raum und von der Straße verbannt“, sagte Weidel dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Dies müsse gesetzlich festgeschrieben werden. „Ich bin für ein völliges Verbot von Niqab und Burka – überall“, bekräftigte die rechtspopulistische Politikerin. „Das Tragen sollte unter eine empfindliche Geldstrafe gestellt werden. Das meine ich ganz ernst.“

Zur Begründung führte Weidel aus, dass Männer und Frauen im Islam nicht gleichberechtigt seien. Das Kopftuch nannte sie ein „absolut sexistisches Symbol“ mit dem „die Apartheid von Männern und Frauen“ zur Schau gestellt werde. Außerdem gehöre das Kopftuch nicht zu Deutschland, so Weidel.

Zu ihrem grundsätzlich Verhältnis zum Thema Religion befragt, antwortete die AfD-Politikerin: „Religion ist Privatsache, solange sie privat bleibt und nicht aggressiv ist.“ Ihre Kritik habe jedenfalls „nichts mit den voll integrierten, steuerzahlenden, sich an das Gesetz haltenden Muslimen in Deutschland“ zu tun.

„Die Frau soll doch ihr Kreuz tragen“

Die Debatte um eine evangelische Lehrerin in Berlin, die aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes ihre Halskette mit einem christlichen Kreuz abnehmen musste, kommentierte Weidel mit den Worten: „Das halte ich für absolut übertrieben. Die Frau soll doch ihr Kreuz tragen.“

Aus ihrer Sicht sei es nicht nötig, an den Rändern in der AfD eine Abgrenzung von rassistischen, völkischen und antisemitischen Ideologien vorzunehmen, sagte Weidel weiter. „Wir haben ein Wahlprogramm, wir haben ein Grundsatzprogramm. Das reicht.“ (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Auf der Straße soll es aufgrund der Religions-, Weltanschauungs- und Meinungsfreiheit selbstverständlich erlaubt sein sowohl islamische Kopftücher zu tragen als auch AfD-Parteiabzeichen. Die Ausübung dieser Grundrechte gilt allerdings nicht uferlos. Eine Interessensabwägung mit anderen ebenso schützenswerten Rechtspositionen ist immer vorzunehmen. Fehl am Platz sind daher sowohl das islamische Kopftuch als auch AfD-Anstecker bei Beamten im öffentlichen Dienst (staatlicher Neutralitätsgrundsatz) als auch bei Angestellten in der privaten Arbeitswelt (neutrales Erscheinungsbildung als Unternehmensphilosophie).
29.05.17
12:41
Kritika sagt:
L.S. Wenn eine falsche Partei das Richtige sagt, sollte man das nicht deswegen verwerfen, weil einem die Partei nicht gefällt. Kritika lehnt sowohl der Islam alsauch die AFP ab. Warum haben es die Muslims soweit kommen lassen, dass nach dem Gesetzgeber gerufen werden muss, anstelle aus eigenem Antrieb bescheidener aufzutreten? "Keine Kopftücher mehr in der Öffentlichkeit" würde die weitgehende Ablehnung des Islam - und die Furcht vor dem Islam - (die durch das ständige furchtbare Islamisches Morden zurecht stark zugenommen hat) etwas geringer werden lassen und so auch im Interesse der Muslims sein Gruss, Kritika
29.05.17
13:13
Kritika sagt:
Sorry, Tippfehler: Kritika lehnt sowohl der Islam alsauch die AfD ab.
29.05.17
13:18
Johannes Disch sagt:
Damit stellt sich die AfD mal wieder gegen das Grundgesetz.
31.05.17
13:08
Ute Fabel sagt:
Auch wenn ich selbstverständlich differenziere und deutliche inhaltliche Unterschiede zwischen dem liberaleren AfD-Gründer Bernd Lucke, Frauke Petry und dem Rechtsaußen Björn Höcke erkenne, lehne die die AfD ganz pauschal ab. Ich lehne ebenso den Islam ganz pauschal ab. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass ich beispielsweise Mouhanad Khorchide für einen hochanständigen und charaktervollen Menschen halte.
31.05.17
13:16
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Der Staat verliert seine Neutralität nicht dadurch, dass Beamtinnen ein Kopftuch tragen. Es handelt sich um ein Kleidungsstück.
31.05.17
13:57
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Verliert der Staat Ihre Meinung nach seine Neutralität auch dann nicht, wenn ein kommunistischer Beamter ein FDJ-Blauhemd im Dienst trägt, so wie es in der DDR üblich war? Ist ja auch nur ein Kleidungsstück! Oder ist das Kopftuch für Sie etwas ganz Besonderes, das "gleicher" behandelt werden soll. Ist Religionsfreiheit für Sie der Weltanschauungsfreiheit und den politischen Freiheitsrecht übergeordnet? Wenn ja, welchen Rechtsquellen entnehmen Sie das?
01.06.17
11:06
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Ich habe immer wieder gesagt, dass ich für möglichst viel Freiheit bin. Das bedeutet, dass jeder tragen kann, was er will.
01.06.17
15:53
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Ablehnen dürfen Sie wen uns was Sie wollen. Also dürfen Sie natürlich auch den Islam ganz pauschal ablehnen. Sogar sagen dürfen Sie, dass Sie dies tun. Was Sie nicht dürfen, ist gegen Muslime zu hetzen und sie in ihren Rechten zu beschneiden.
01.06.17
15:56
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Bei Ihnen stellt sich ja jeder gegen das GG, wenn er nicht Hurrah Islam schreit.
01.06.17
18:20
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