Berlin

Lehrerin mit Kopftuch bekommt Entschädigung

In Berlin erhält eine weitere muslimische Lehrerin eine Entschädigung, weil sie aufgrund ihres Kopftuches abgelehnt und damit diskriminiert wurde.

28
06
2017

Eine muslimische Lehrerin, die ein Kopftuch trägt und bei der Bewerbung in Berlin abgelehnt wurde, bekommt Geld vom Land. In einem Rechtsstreit vor dem Berliner Arbeitsgericht schlossen beide Parteien einen Vergleich, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Land Berlin habe sich zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtet. In einem zweiten Fall soll es eine weitere mündliche Verhandlung geben.

Die Frauen hatten sich auf eine Stelle an einer Berliner Schule beworben. Im Bewerbungsgespräch habe es Hinweise darauf gegeben, dass sie als Lehrerinnen an der Schule kein Kopftuch aus religiösen Gründen tragen dürften. Das schreibe das Berliner Neutralitätsgesetz vor.

Bereits Anfang Februar hatte das Arbeitsgericht einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Die Frau hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden. Das Gericht hatte jedoch betont, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Die muslimische Lehrerin sollten sich auch marxistische Pädagogen zum Vorbild nehmen, die "benachteiligt" werden, wenn sie immer ein Che-Guevara-Shirt tragen wollen. Oder deutschnationale Lehrer, denen verboten wird mit Burschenschafterkappe zu unterrichten. Oder Salafisten, die auf ihre Barttracht auch vor der Tafel nicht verzichten wollen. Wie wär´s mit einem atheistischen Lehrer, der sich seinen Schülern tagtäglich im "Gottlos Glücklich" -Shirt zeigen möchte und daran gehindert wird. Auch ein "Diskriminierungsopfer". Solche Streitsachen würden vielleicht der Richterschaft doch endgültig zu Einsicht verhelfen, dass hier in Wahrheit keine Diskriminierung stattfindet, sondern in Wahrheit das Gleichbehandlungsrecht zu ideologischen Zwecken missbraucht und instrumentalisiert wird. Dogmatismus darf nicht finanziell belohnt werden.
28.06.17
12:15
Kritika sagt:
L.S. 2 Monatsgehälter ist es wert, dass Schüler und Kollegen der ständige Blick in ein Gesicht mit KopftuchSturheit erspart bleibt. Die Schule sollte sich etwas intelligenteres ausdenken, um MuslimFrauen (von denen auch dann Kopftuchgefahr ausgeht, wenn sie kopftuchfrei zur Bewerbung kommen) zu wehren zB durch eine Probezeit mit Beendigung ohne Angabe des Grundes. Gruss, Kritika
28.06.17
13:18
Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit sagt:
Beide Klägerinnen werden vom Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) beraten und unterstützt.
28.06.17
18:21
Ute Fabel sagt:
@Netzwerk: Sie betreiben unter dem falschen Deckmantel der Antidiskriminierung in Wahrheit reine Lobbyingarbeit für sturen religiösen Dogmatismus. Wie wär' s damit einmal zu Abwechslung einen Lehrer mit chinesischem Migrationshintergrund wegen "Diskriminierung" zu vertreten, der unbedingt im Mao- Anzug unterrichten will? Sollte man nicht auch etwas gegen die Maoismus- Phobie unternehmen und einem "antimaoistischen Rassismus" entschlossen entgegentreten?
30.06.17
19:40
petra schwarz sagt:
@ute fabel Die Religionsfreiheit ist auch in Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) festgehalten: (1) Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden. (2) Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. (3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind. ... Niemand braucht zu erzählen, dass es keine anderen Möglichkeiten der ArbeitnehmerInnen gäbe, gegen einen etwaigen "Dogmatismus" vorzugehen. Das Berliner "Gleichbehandlungs"gesetz ungleichbehandelt Musliminnen, weil genau sie diejenige Gruppe sind, die derzeit wahrscheinlich am Stärksten durch Rassismus betroffen ist. Und umgekehrt: Das Gesetzt wird genutzt, um den antimuslimischen Rassismus zu begünstigen und in die Tat umzusetzen!
02.07.17
18:18