Niedersachsen

Vollverschleierung soll an Schulen verboten werden

Der Fall einer vollverschleierten Schülerin aus Belm sorgte für heftige politische Debatten. Jetzt will das Land das Schulgesetz verschärfen. Künftig dürfen Schüler keine Kleidung mehr tragen, die die Kommunikation im Schulleben erschwert.

14
07
2017
Symbolbild: Burka, Burkaverbot © Montse PB auf flickr (CC BY 2.0), bearbeitet by IslamiQ.
Symbolbild: Burka, Burkaverbot © Montse PB auf flickr (CC BY 2.0), bearbeitet by IslamiQ.

Als Reaktion auf den Fall einer vollverschleierten Schülerin in Belm will Niedersachsen Gesichtsverhüllungen an Schulen verbieten. Auf eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes haben sich jetzt Politiker aller vier Landtagsfraktionen geeinigt, wie Abgeordnete von CDU und FDP am Freitag bestätigten. Zuvor hatte die „Braunschweiger Zeitung“ über die geplante Gesetzesänderung berichtet.

In dem Gesetzentwurf heißt es, Schüler dürften mit ihrem Verhalten oder ihrer Kleidung nicht die Kommunikation im Schulleben erschweren. Die aus religiösen Gründen getragene Vollverschleierung könne eine derartige Erschwerung darstellen, da die Schule dann ihrem Bildungsauftrag nicht nachkommen könne.

Die nun geplante Gesetzesänderung basiert auf einem Antrag der FDP, den die Liberalen im Dezember in den Landtag eingebracht hatten. Die FDP wollte die Schüler in einer globaleren Formulierung verpflichten, am Bildungsauftrag der Schule mitzuwirken und alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stören könnte. Darunter sollte nicht nur das Tragen eines Nikabs, sondern auch von eindeutig rechts- oder linksextremer Kleidung fallen. „Der Entwurf zielt jetzt eindeutig auf die Vollverschleierung ab, das war unter den Parteien der kleinste gemeinsame Nenner“, sagte der schulpolitische Sprecher der FDP, Björn Försterling. Die Änderung solle bereits in der kommenden Landtagssitzung im August verabschiedet werden.

Anlass für die Novelle war der Fall einer vollverschleierten Oberschülerin aus Belm bei Osnabrück, der in der Landespolitik heftige Debatten ausgelöst hatte. Das Mädchen trug seit dem siebten Schuljahr einen Nikab, diese Form des Gesichtsschleiers lässt nur die Augen frei. Die Schülerin konnte selbst nach intensiven Gesprächen nicht dazu bewegt werden, den Nikab abzulegen. Um ihr den Schulabschluss zu ermöglichen, wurde ihr Verhalten geduldet. Nach Auskunft des Kultusministeriums hat die junge Frau mittlerweile zum Ende des Schuljahres 2016/2017 ihren Abschluss gemacht und die Schule verlassen. Sie strebt ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) an.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte im Dezember im Landtag erklärt, es wäre unverhältnismäßig gewesen, der Schülerin den Nikab zu verbieten, nachdem dies längere Zeit toleriert worden war. Ein von der Staatskanzlei in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten war im Mai zu dem Schluss gekommen, dass das Land der Oberschülerin nach dem aktuell geltenden Schulrecht eine Vollverschleierung nicht verbieten kann. Gutachter Hinnerk Wißmann von der Uni Münster empfahl dem Land, eine explizite Anforderung ins Schulgesetz aufzunehmen, die die Schüler verpflichtet, durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens zu ermöglichen.

„Wir wollen den Schulen so schnell wie möglich Rechtssicherheit bieten. Deshalb jetzt dieser gemeinsame Gesetzesvorschlag“, sagte der CDU-Bildungspolitiker Kai Seefried. Die CDU will in einem weiteren Gesetzentwurf, der zurzeit im Innenausschuss beraten wird, das Tragen von Schleiern in Schulen, Gerichten, Rathäusern und anderen öffentlichen Gebäuden verbieten. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Gaans langsaam dämmert es unseren Politikern, dass sie die grosse Mehrheit in Deutschland, die religöse Kleidung ablehnt, nicht mehr ignorieren können. Nikab/Burka Verbot in Schulen, bei Gericht, in ÖPV und wo immer durchsetzbar, ist jedoch nur ein guter Anfang. Danach sollten Kopftuch und Burkini folgen, so, dass Religion nicht mehr durch diskriminierende Kleidung sichtbar gemacht werden darf. Gruss, Kritika
14.07.17
17:15
Johannes Disch sagt:
Völlig richtig. Im Gegensatz zum Kopftuch macht eine Vollverschleierung eine offene und ehrliche Kommunikation unmöglich. Und eine solche ist grade in der Schule unumgänglich. Bei einer Vollverschleierung kann die Schule ihrem Bildungsauftrag nicht nachkommen.
14.07.17
21:38
Kritika sagt:
L.S. Bedauernswertes Mädchen, in gewisser Weise ein Fall von Kindesmisshandlung (die Kleine war erst 7 als sie dauernd in einen Nikab gesteckt wurde). Wenn Ihre Eltern nicht ausgerechnet rücksichtslose Muslims wären, hätte sie frei herumlaufen- und draussen spielen können. So wurde sie - einer unbeschwerten Kindheit beraubt - schon früh Opfer eines Religiösen Wahns, beherrscht von einer extremen Interpretation einer fremden, offensichtlich kinderfeindlichen Religion. Kritika wünscht dem Mädchen, dass es durch logisches Denken sich zumindest von ihrer behindernden Tracht befreit oder - besser noch - auch den Wahrheitsgehalt ihrer Religion kritisch betrachtet. Gruss, Kritika
16.07.17
0:42
Manuel sagt:
Es gehört hier ein Bundesgesetz her, das die Vollverschleierung in allen staatlichen Organisationen und Einrichtungen verbietet.
16.07.17
13:59
Ute Fabel sagt:
Das man darüber überhaupt diskutiert! Wenn ein Schüler während des Unterrichts unbedingt einen Motorradhelm mit heruntergelassenem Visier tragen will, wäre das auch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte? Manche betrachten offenbar Religionsfreiheit als Narrenfreiheit.
17.07.17
9:00
Kritika sagt:
D'accord, verehrter Herr Manuel, «Vollverschleierung in allen staatlichen Organisationen und Einrichtungen verbieten! » Was Kritika betrifft: Religiöse Neutralität auch in ÖPV also Zug, Tram, Flieger - - - so, wie es in den Niederlanden und anderen Staten bereits Gesetz ist. Der Redaktionelle Teil zegt, dass es rücksichtslose Muslim-Eltern und skrupellose Muftis in Moscheën gibt, die 7-jährige also 1 oder 2 Klässler in einem Nikab stecken und sie damit ihrer spielerischen, unbeschwerten jungen Kindheit berauben. Da Muslims offensichtlich nicht selber für die Intrigität ihrer Kinder sorgen, sollten solche Verbrechen der körperlichen Kindermisshandlung gleichgestellt werden. Da Jugentliche erst mit 18 Jr. als voll geistig entwickelt gelten, sollte es ebenfalls verboten sein, Minderjährige zu missbrauchen, um für eine dubiöse* Religion zu werben, indem sie in der Öffentlichkeit religiös diskriminierende Kleidung zur Schau stellen (zB Kopftuch). Gruss, Kritika * Eine dubiöse Religion definiert als 'nicht wissenschaftlich bewiesen'.
17.07.17
23:25
Fatima Anorthe sagt:
Kritika, bevor man sich abfällig über religiöse Einstellungen anderer Familien äußert, sollte man sich über Rechtschreibung und Grammatik informieren... Die junge Schwester und ihre Familie, sind nur zu beglückwünschen, für ihren standhaften Kampf um freie Religionsausübung. 🌹 DENN : Freie Wahl von Körper bedeckender Kleidung sehe ich als Menschenrecht an !!!
01.05.20
9:00