Eine Syrerin will sich von ihrem Mann scheiden lassen. Medienberichten zufolge verbiete der Richter des Amtsgerichts Luckenwalde ihr das Tragen eines Kopftuchs. Ein Skandal.
Das Kopftuchverbot eines brandenburgischen Familienrichters sorgt für Aufsehen. Laut einem Bericht des „Tagesspiegels“ (Dienstag) untersagte er einer aus Syrien stammenden Muslimin, bei einem Scheidungsverfahren im Luckenwalder Amtsgericht ein Kopftuch zu tragen. Solche religiös motivierten Bekundungen seien im Gerichtssaal nicht erlaubt, erklärte er nach Angaben der Zeitung in einem Schreiben an die Anwältin der Frau.
Laut „Tagesspiegel“ will die Anwältin gegen die Anordnung vorgehen. Zur Begründung verweise sie darauf, dass das Neutralitätsgebot nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwar für Richter und Staatsanwälte, nicht aber für Kläger und Beklagte gelte. Auch der Bonner Staatsrechtler Klaus F. Gärditz vertrat gegenüber dem Blatt die Auffassung, dass die richterliche Auflage die Religionsfreiheit der Syrerin verletze. Die für den 27. Juli angesetzte Verhandlung wurde nach Angaben des Gerichts vertagt.
Das umstrittene Neutralitätsgesetz
Das seit 2005 geltende Gesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Das Neutralitätsgesetz sorgte vor kurzem immer wieder für Diskussionen.
Zuletzt wurde einer muslimischen Lehrerin, die ein Kopftuch trägt und bei der Bewerbung in Berlin abgelehnt wurde, Entschädigung vom Land zugesprochen. In einem Rechtsstreit vor dem Berliner Arbeitsgericht schlossen beide Parteien einen Vergleich, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Land Berlin habe sich zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtet. (KNA, iQ)