Schleswig-Holstein

Verfahren wegen geschwänzten Moscheebesuchs eingestellt

Weil sie eine „religiöse Indokrination“ fürchteten, lehnten die Eltern eines 13-jährigen Jungen es ab, dass ihr Sohn im Rahmen einer Schulexkursion eine Moschee besucht. Daraufhin schaltet sich die Schulbehörde ein. Das Verfahren wurde jetzt eingestellt.

12
08
2017
Moschee, Moscheebesuch
Symbolbild: Moschee - Die Zentrum-Moschee in Hamburg/Rendsburg © IGMG

Die Verfahren gegen die Eltern eines Rendsburger Gymnasiasten, der einen Moscheebesuch geschwänzt hatte, sind eingestellt worden – wegen ungeklärter kommunaler Zuständigkeiten. Das Amtsgericht Meldorf sei nicht zuständig für den Fall, sagte Richterin Anne Winkler in der Hauptverhandlung am Freitag.

Es ging um einen damals 13-jährigen Jungen, der am 14. Juni 2016 einem Ausflug seiner Klasse ferngeblieben war, die im Rahmen des Erdkundeunterrichts eine Moschee besuchen sollte. Die Eltern, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes. Die Schulbehörde bewertete das als Verstoß gegen die Schulpflicht und erließ Bußgelder von jeweils 150 Euro gegen die Eltern. Es habe sich nicht um Religionsunterricht, sondern um eine informative Schulveranstaltung gehandelt, hieß es zur Begründung.

Die Tat hatte sich zwar im Landkreis Rendsburg-Eckernförde ereignet, war aber auf der Grundlage eines Verwaltungsvertrages vom benachbarten Landkreis Dithmarschen, in dem auch das Amtsgericht Meldorf liegt, verfolgt worden. „Dass durch einen Verwaltungsvertrag mittelbar auch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts geregelt wird, ist nicht zulässig“, begründete die Richterin ihre Entscheidung.

Der Anwalt des 59-jährigen Vaters des Jungen, Alexander Heumann, zeigte sich enttäuscht von der Einstellung des Verfahrens. Lieber hätte er sich einen Freispruch gewünscht, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es sei großes Unrecht, wenn atheistische, christliche oder jüdische Schüler gezwungen würden, islamische Moscheen zu besuchen. Sein Mandant habe grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Islam und einen Umbau Deutschlands in eine „multikulturelle Wertegesellschaft“, so der Anwalt, der der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pax Europa“ angehört.

Das erhoffte Grundsatzurteil könnte demnächst in höherer Instanz fallen: Zwar bleiben den Eltern im Moment keine weiteren Rechtsmittel. Allerdings kündigte Staatsanwalt Klaus Dwenger noch in der Verhandlung an, Rechtsbeschwerde einzulegen. Das Oberlandesgericht in Schleswig müsste dann zunächst die Frage der Zuständigkeiten klären und sich gegebenenfalls erneut mit dem Bußgeldbescheid befassen. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Charley sagt:
Wo wird hier auf islamiq berichtet von muslimischen Schülern und Schülerinnen die reihenweise Sexualaufklärungsunterricht schwänzen auf Anweisung ihre Eltern hin? - dass jemand die Begegnung mit dem Islam für anrüchig hält, findet man bemerkenswert. Das muslimische Eltern die schlechtweg biologische Informationen ihrer Kinder für unpädagogisch aus der Sicht des Islam ansehen, ist nicht erwähnenswert für islamiq. - allein das spricht schon Bände für die sektiererische Haltung.
14.08.17
20:10