Schon wieder eine Debatte und schon wieder das Tuch der muslimischen Frau. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes schließt ein Verhüllungsverbot nicht aus.
In der Debatte über ein Verhüllungsverbot schließt der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof, ein Verbot nicht aus. „Verhüllung verhindert Kommunikation. Verbote sind denkbar, teilweise vielleicht sogar notwendig“, sagte Kirchhof in einem Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstag). „Aber sie bleiben nicht der Weisheit letzter Schluss.“ Religiöse Überzeugungen bildeten sich in den Köpfen. Bildung und Dialog erzeugten daher auf lange Sicht eher ein „friedliches Nebeneinander“ unterschiedlicher Religionen. „Sie führen zu Toleranz und gegenseitigem Respekt.“
Angesprochen auf Kopfbedeckungen bei Staatsdienern sagte der Jurist: „Richterrobe und Polizeiuniform tragen eine besondere Funktion.“ Sie sollten den Menschen, der Staatsgewalt ausübe, „zurücknehmen und das unparteiisch wahrgenommene Amt in den Vordergrund rücken“. Es sei in Deutschland gut begründete Verfassungstradition, „bei hoheitlichen Akten von individuellen Überzeugungen abzusehen und stattdessen allein nach Recht und Gesetz zu entscheiden“. (KNA, iQ)