Das Disziplinarverfahren gegen den muslimischen Polizisten aus Rheinland-Pfalz, der seiner Kollegin aus religiösen Gründen die Hand nicht gegeben hat, dauert an.
Das Verfahren gegen einen muslimischen Polizisten aus Rheinland-Pfalz, der einer Kollegin den Handschlag verweigert hatte, zieht sich in die Länge. „Das kann durchaus noch ein paar Wochen dauern“, sagte der Sprecher der Polizeipräsidiums Koblenz, Uli Hoppen.
„Alle Seiten können sich äußern, und irgendwann kann es Konsequenzen geben.“ Gegen eine Entscheidung in dem Disziplinarverfahren seien schließlich auch noch Rechtsmittel möglich: „Dann wäre das Verwaltungsgericht im Boot.“ Rein theoretisch sei bei derartigen Verfahren von einer Missbilligung bis zur Entlassung vieles denkbar. Das Ergebnis werde vermutlich der Öffentlichkeit mitgeteilt, ergänzte der Sprecher.
Der muslimische Beamte hatte am 18. Mai bei seiner Beförderungsfeier in Montabaur im Westerwald aus religiösen Gründen den Handschlag einer Kollegin verweigert. Er verbeugte sich laut dem rheinland-pfälzischen Innenministerium nur mit der Hand auf dem Herzen. Damit kam er in die Schlagzeilen. Das Ministerium betonte, ein solches Verhalten werde bei der Polizei nicht geduldet. Der Mann wurde ins Polizeipräsidium Koblenz in den Innendienst versetzt.
Hoppen sagte, damit sei der Beamte „aus der Situation herausgenommen worden“. Zudem sei schon die Versetzung als eine Missbilligung zu verstehen: Nach seinem relativ selbstständigen Streifendienst im Raum Montabaur arbeite der muslimische Polizist nun im Präsidium „unter deutlich mehr Kontrolle“ seiner Vorgesetzten. Der verweigerte Handschlag war dem Innenministerium zufolge bisher ein Einzelfall. (dpa, iQ)