Spionagevorwürfe

Keine Haftbefehle gegen DITIB-Mitarbeiter

Die Spionagevorwürfe gegen DITIB-Imame konnten nicht bewiesen werden. Anträge auf Haftbefehl wurden wiederholt abgelehnt.

23
10
2017
DITIB
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Seit Anfang des Jahres wird einzelnen Imamen und Mitarbeitern der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB vorgeworfen, im Auftrag der türkischen Regierung Gemeindemitglieder ausspioniert zu haben, um Gülen-Anhänger ausfindig zu machen. Diese wird für den Putschversuch in der Türkei verantwortlich gemacht und als terroristisch eingestuft.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun seit Januar 2017 in diesem Fall. Ende September wurde ihr Antrag auf Haftbefehle für sechs Imame und einen hochrangigen Mitarbeiter erneut vom Bundesgerichtshof abgelehnt, wie der WDR berichtete. Der Richter sah keinen dringenden Tatverdacht vorliegen. Bisher hätten die Ermittlungen keine Beweise dafür hervorgebracht, dass die betroffenen Imame mehr Informationen über ihre Gemeindemitglieder gesammelt hätten, als üblich. Bereits im Januar hatte der zuständige Bundesstaatsanwalt einen Antrag auf Haftbefehl gestellt, der mit derselben Begründung abgelehnt wurde.

Seit diesen Vorwürfen gegen DITIB, die bisher nicht bewiesen werden konnten, wurde vielerorts auf politischer Ebene die Zusammenarbeit mit DITIB unterbrochen oder reduziert.

Leserkommentare

Manuel sagt:
DITIB ist der verlängerte Arm der AKP-Islamisten und das ist ein Tatsache!
23.10.17
18:09
Frederic Voss sagt:
Bestimmt kann ISLAMIQ.DE auch darauf hinwirken, daß in der islamisch orientierten Türkei ebenfalls fragwürdige Haftbefehle ausser Kraft gesetzt werden. Gerechtigkeit und Wohlbefinden für alle - das wollen wird doch alle.
24.10.17
12:08
Dilaver sagt:
Viel Lärm um nichts. Frei nach dem Motto: Bewerfe mit Schlamm, irgendwas bleibt schon haften. Die Medien sind - gelinde ausgedrückt - asozial.
24.10.17
13:32
Markus sagt:
Das ändert aber trotzdem nichts daran, dass die DITIB eine politische Organisation ist und nicht etwa, wie immer behauptet, eine Religionsgemeinschaft. Sie hängt an der staatlichen türkischen Religionsbehörde. Der Vorsitzende der DITIB ist stets aus der Türkei entsandt. Dasselbe gilt für die Imame, die türkische Staatsdiener sind. Was die strafrechtlichen Vorwürfe angeht, so gilt "im Zweifel für den Angeklagten". Dass etwas nicht bewiesen werden kann, ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass die Vorwürfe falsch sind.
25.10.17
14:03