Das Kopftuch beschäftigte erneut das Arbeitsgericht Berlin. Diesmal klagt eine muslimische Lehrerin, die eine Entschädigung wegen Diskriminierung vom Land Berlin einfordert.
Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen beschäftigte am Montag erneut das Arbeitsgericht Berlin. Eine türkischstämmige, kopftuchtragende Lehrerin hat das Land Berlin auf Schadenersatz verklagt, weil sie sich wegen ihres Kopftuches diskriminiert sah.
Wie das Arbeitsgericht Berlin am Montag mitteilte, will die Frau Entschädigung, weil sie nach einem Auswahlgespräch Ende Mai kein Stellenangebot bzw. keine Benachrichtung erhalten habe, trotz dass dieser zeitnah erfolgen sollte. Erst auf Nachfrage durch eine Rechtsanwältin bei der Senatsschulverwaltung habe sie Mitte Juli ein Anstellungsangebot in einer Berufsschule erhalten. Dies habe sie aber abgelehnt, weil sie in der Zwischenzeit ein Arbeitsverhältnis an einer Privatschule eingegangen sei, heißt es im rbb.
Das Gericht hat der Lehrerin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro angeboten, welche die Klägerin aber abgelehnt habe. Sollte es innerhalb von zwei Wochen zu keiner Einigung kommen, ist für kommenden April eine weitere Verhandlung angesetzt.
Nach dem Berliner Neutralitätsgesetz dürfen bestimmte staatliche Bedienstete keine Kleidungs- und Schmuckstücke tragen, die demonstrativ für eine religiöse oder politische Position stehen. Die Regelung steht in der Kritik.
Viele muslimische Lehrerinnen haben in der Vergangenheit schon erfolgreich gegen das Neutralitätsgesetzt geklagt und eine Entschädigung erhalten. So auch im Februar 2017, als eine Berliner Grundschullehrerinnen den Rechtsstreit um das Kopftuchverbot gewonnen hatte. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab ihrer Entschädigungsklage gegen das Land Berlin Recht und erkannte der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern (8.680 Euro) zu.