Nordrhein-Westfalen

Gericht entscheidet über Islam-Unterricht

Für die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts an NRW-Schulen könnte ein Gerichtsurteil aus Münster von großer Bedeutung sein. Zwei islamische Religionsgemeinschaften klagen gegen das Land.

08
11
2017
In NRW wird der islamische Religionsunterricht ausgebaut. copyright by blu-news.org, bearbeitet by IslamiQ.

Es könnte spannend werden für die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts: Die beiden islamischen Religionsgemeinschaften Islamrat und Zentralrat der Muslime (ZMD) klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Es ist ein Rechtsstreit, der schon Ende 1998 begann und nun am Donnerstag erneut in Münster vor dem Oberverwaltungsgericht landet. Die Kernfrage lautet: Haben die Kläger das Recht den bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterricht an NRW-Schulen mitzugestalten?

Die Realität scheint das Klageverfahren eingeholt zu haben – ein bisschen jedenfalls. Denn das Fach islamischer Religionsunterricht (IRU) gibt es inzwischen in NRW seit 2012, andere Bundesländer folgten. Und in Nordrhein-Westfalen wirken die beiden Kläger bereits über einen Beirat bei der Gestaltung des Fachs mit. Aber: Das Ganze ist nur eine Übergangslösung. Sie läuft Mitte 2019 aus. Was danach kommt, ist ungeklärt.

Murat Gümüş, Generalsekretär des Islamrates und stellvertretender Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş, spricht im IslamiQ-Interview über die Hintergründe des Verfahrens.

„Ausbildung der Lehrer bleibt unberührt“

Ein Urteil des OVG in dem komplexen Fall schon am Donnerstag gilt als wahrscheinlich. „Der Senat beabsichtigt, an dem Tag eine Entscheidung zu treffen“, sagt Gerichtssprecherin Gudrun Dahme.

Die Auswirkung des Urteils sei noch nicht abzusehen, meint das Düsseldorfer Schulministerium. „Die staatliche Ausbildung der Lehrer für den islamischen Religionsunterricht bleibt in jedem Fall unberührt“, sagt ein Sprecher. Hochspannend könne es dagegen bei den beiden zentralen Feldern religiöse Unterrichtsinhalte und Lehrerlaubnis werden – also welche Lehrkräfte den Schülern welche Inhalte vermitteln.

Wie soll es nach 2019 weitergehen?

Der Bedarf sei nach Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrats, gegeben. Die Nachfrage muslimischer Eltern sei groß. Aktuell erhalten 19.400 muslimische Jungen und Mädchen in NRW an 234 Schulen IRU. „Uns ist vor allem die Rechtssicherheit wichtig.“ Es müsse festgelegt werden, wie man nach der Übergangsphase „langfristig zusammenarbeitet und dass man dafür die entsprechenden Strukturen schafft“, betont Kesici.

Der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek findet, das gemeinsame Agieren im Beirat habe bisher funktioniert. Er hält Gespräche mit der Regierung, wie es ab Sommer 2019 weitergehen soll, für dringend geboten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall 2005 an das OVG zurückverwiesen. Kläger und Beklagte hatten zunächst vereinbart, das Verfahren ruhen zu lassen. Nun soll jedoch eine Klärung herbeigeführt werden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
"Aktuell erhalten 19.400 muslimische Jungen und Mädchen in NRW an 234 Schulen IRU". Ich finde es immer erschreckend, wie leichtfertig Religionsgemeinschaften geschäftsunfähige Kinder und Jugendliche sprachlich für sich vereinnahmen. Die Religionsmündigkeit tritt mit 14 Jahren ein. Muslimische Kinder gibt es genauso wenig wie marxistische oder nationalkonservative Kinder.
09.11.17
9:54