Bayern plant ein Verbot jeglicher religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte.
Der bayerische Justizminister Winfried Bausback von der CSU plan ein pauschales Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte verbieten, dies gelte gleichermaßen für Kopftücher, Kruzifix-Ketten und Kippot.
Lediglich Kruzifixe, die an der Wand hängen, seien nicht von dem geplanten Verbot betroffen. An der Wand hängende Kruzifixe seien jedoch nicht betroffen.
„Richter und Staatsanwälte genießen wie jeder andere Bürger selbstverständlich auch den Schutz der Religionsfreiheit“, so der Justizminister gegenüber der Neuen Passauer Presse. In ihrer Funktion als richterund Staatsanwälte müsste sie jedoch auch durch ihre Erscheinung ihre Unabhängigkeit und weltanschauliche Neutralität demonstrieren, meint der Justizminister weiter.
Kruzifixe an der Wand hingegen seien „Ausdruck der christlichen Tradition in Bayern und müssten daher nicht verboten werden. Außerdem sei eine Wand im Gegensatz zu einem Richter kein Entscheidungsträger des Rechtsstaates. Das neue Verbot soll im Rahmen der geplanten Reform des Bayerischen Richtergesetzes verabschiedet werden.