Die DITIB darf den islamischen Religionsunterricht an Hessens Schulen weiter unterrichten. Doch müsse sie ihre Unabhängigkeit beweisen. Das geht aus einem Gutachten des Kulturministeriums hervor.
Hessen setzt beim islamischen Religionsunterricht weiter auf eine Zusammenarbeit mit der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB. Allerdings fordert das Kultusministerium die DITIB auf, bis spätestens Ende 2018 seine Unabhängigkeit von der türkischen Religionsbehörde Diyanet zu beweisen und ein umfassendes Mitgliederregister vorzulegen.
Damit geht der Islamunterricht unter staatlicher Aufsicht an derzeit 56 Grundschulen und 12 weiterführenden Schulen in Hessen weiter, wie das Kultusministerium am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Insgesamt besuchen derzeit rund 3.300 Schüler diesen Unterricht. Es sei wichtig, dass Kinder muslimischen Glaubens auch künftig eine „der staatlichen Schulaufsicht unterliegende Alternative zu Koranunterrichten in Moscheen oder Moscheevereinen“ hätten, so Kultusminister Alexander Lorz (CDU).
Hessen hatte im Schuljahr 2013/14 als erstes Bundesland den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht eingeführt. Die DITIB gestaltet die Lehrpläne und erteilt die Lehrerlaubnis für die Lehrkräfte.
Gutachten: „Keine nachweisbare Einflussnahme seitens DITIB“
Die hessische Landesregierung beauftragte im Februar drei Gutachter, um die bisherige Unterrichtspraxis und die Kooperation mit DITIB zu analysieren. Diese Gutachten wurden nun vorgestellt. Darin betonen die Experten, dass es keine nachweisbare Einflussnahme seitens DITIB auf den von staatlichen Lehrern erteilten Unterricht gegeben habe.
Andererseits hätten sich aber „Vorbehalte“ bestätigt, wonach wegen einer Nähe des DITIB-Landesverbands zur türkischen Religionsbehörde durchaus Möglichkeiten einer unzulässigen Einflussnahme bestünden.
Das Kultusministerium kündigte an, 2019 neu über die Zukunft der Kooperation zu entscheiden. Grundsätzlich stehe das Land zu dem Islamunterricht. Es gebe sehr viele positive Rückmeldungen von Schülern, Eltern und Lehrern. Auch die Gutachter betonten, dass der Unterricht insgesamt eine „positive Wirkung“ entfalte und in den Schulgemeinden akzeptiert sei. (KNA, iQ)