Eine Schule in Lüneburg sorgt mit der Verlegung der Weihnachtsfeier für Verwirrung. Der Vorwurf, die Verlegung ginge auf die Beschwerde einer muslimischen Schülerin zurück, hat sich nicht bestätigt.
Die Verlegung der Weihnachtsfeier an einer Schule in Lüneburg auf den Nachmittag außerhalb der Unterrichtszeit ginge nicht, wie in Medienberichten behauptet, auf die Kritik einer muslimischen Schülerin zurück. Nach einem Bericht des NDR habe sich eine muslimische Schülerin im vergangenen Jahr beschwert, dass die Weihnachtsfeier während der Unterrichtszeit stattfinde, und damit verpflichtend sei für alle Schüler. Daraufhin habe die Schule dieses Jahr reagiert und die Weihnachtsfeier auf den Nachmittag verlegt.
Politische und religiöse Vertreter kritisierten diese Entscheidung. Der Leiter des Katholischen Büros Niedersachsen, Felix Bernard, verwies auf Paragraf 2 des Schulgesetzes, wonach ausdrücklich das Christentum Grundlage der Erziehung sei: „Religiöse Musik gehört zu unserem kulturellen Erbe – sonst wäre es auch nicht mehr möglich, Bach-Kantaten im Musikunterricht zu behandeln.“
Die evangelische Oberlandeskirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track erklärte im Gespräch mit der Zeitung, Religion müsse in Schulen zwar sensibel behandelt werden, doch bedeute das gerade nicht den Ausschluss von Religion aus der Schule. Es brauche vielmehr eine „religionssensible Vermittlung der adventlichen und weihnachtlichen Inhalte“. Das gehöre zu den Grundpfeilern der Gesellschaft.
Skeptisch äußerte sich auch der Vorsitzende der Schura, also des Rates islamischer Gemeinschaften, Recep Bilgen: Die Schule habe vorschnell gehandelt und eine unnötige Diskussion angestoßen. Solche Absagen könnten Vorurteile gegenüber Muslimen eher schüren, warnte Bilgen.
Nun stellte die Schule nach Medienberichten klar, die Entscheidung die Weihnachtsfeier auf den Nachmittag zu verlegen, ginge nicht auf die Beschwerde einer Schülerin zurück. Vielmehr sei ein Personalwechsel im Lehrerkollegium Grund für die Verlegung. Diese Aussage des Schulleiters konnte aber bisher auch nicht bestätigt werden. Die Schule war für eine Stellungnahme nicht mehr zu erreichen. (KNA/iQ)