Dem Berliner Senat und der Justizverwaltung sind insgesamt vier Fälle von Diskriminierungen von muslimischen Anwältinnen wegen des Tragens des islamischen Kopftuchs bekannt. Der Senat hält sich in der Sache jedoch zurück.
Viermal haben sich Berliner Richter über das Kopftuch auf dem Haupt von muslimischen Anwältinnen gestört und dieses zurückgewiesen. Dies geht aus einer Antwort des Berliner Senats auf die Kleine Anfrage des Grünenabgeordneten Dirk Behrendt hervor.
Die Senatsverwaltung für Justiz erhielt nach eigenen Angaben vom ersten Fall bereits im Februar 2011 Kenntnis, vom zweiten Fall im Oktober 2012, vom dritten und vierten Fall im April 2013. Insgesamt seien vier Richter betroffen.
Die Senatsverwaltung hätte bereits bei dem ersten bekannt gewordenen Fall einschreiten können, hielt sich jedoch zurück. Warum, wird auch aus der Antwort deutlich. Darin heißt es auf die Frage, wie der Senat diese Fälle bewertet: „Um schon jeden Anschein eines Eingriffs in die durch die Verfassung gewährleistete Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu vermeiden, sieht der Senat davon ab, die in Rede stehenden richterlichen Entscheidungen zu kommentieren.“
Auch mögliche dienstrechtliche Maßnahmen, um auf die Richter einzuwirken, werden mit Hinweis auf das Dienstgeheimnis nicht offengelegt. Fälle, in denen Angehörige anderer Religionen wegen des Tragens von religiösen Symbolen gemaßregelt wurden, sind dem Berliner Senat nicht bekannt.
Erst kürzlich stellte die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin) aufgrund eines aktuellen Falles klar, dass muslimische Rechtsanwältinnen ihr Kopftuch auch weiterhin vor Berliner Gerichten tragen dürfen. Dr. Marcus Mollnau, Präsident der RAK-Berlin, erklärte, die Rechtsanwältin müsse in ihrer Ausübung des freien Berufes unterstützt und vor „verfassungswidriger Diskriminierung“ geschützt werden.