Der bayerische Landtag hat ein neues Richtergesetz erlassen. Richterinnen und Staatsanwältinnen dürfen in Verhandlungen weiterhin kein Kopftuch tragen. Das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten.
Richterinnen und Staatsanwältinnen in Bayern dürfen in Verhandlungen weiterhin keine Kopftuch tragen. Dies geht aus dem neuen Richtergesetz hervor, das der Landtag am Donnerstag in München verabschiedet hat. Demnach dürfen Richter und Staatsanwälte bei allen Amtshandlungen mit Außenkontakt „keine sichtbaren religiös oder weltanschaulich geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, Neutralität oder ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufen können.“
Von der Novelle ausgenommen sei aber weiterhin das Kreuz in Gerichtssälen, dieses dürfe weiter hängen bleiben, sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU).
Für Ulrike Gote (Grüne) eine klare Ungleichbehandlung: „Wer das Kopftuch im Gerichtssaal verbieten will, der darf das Kreuz nicht hängen lassen.“ Kürzlich hatte ein Richter am Amtsgericht Miesbach das Kreuz im Gerichtssaal für ein Verfahren gegen einen Asylbewerber aus Afghanistan abhängen lassen.
Die Novelle der bisher gültigen Gesetzesform aus dem Jahr 1977 soll laut Bausback die Bedeutung der Staatsanwälte für die innere Sicherheit stärker betonen. Eines bleibe davon aber unberührt: „Das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten als notwendiges Gegenstück zur politischen Verantwortung bleibt“, betonte Bausback. Das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten. (dpa, iQ)