Belgien

„Kopftuchverbot verstößt gegen die Religionsfreiheit“

Eltern klagten gegen das Kopftuchverbot in Belgien. Das Zivilgericht gab ihnen Recht und entschied, dass das Kopftuchverbot in flämischen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstoße.

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02
2018
Symbolbild: Kopftuch, Kopftuchverbot © shutterstock
Symbolbild: Kopftuch, Kopftuchverbot © shutterstock

Die Eltern von elf Schülerinnen aus zwei Sekundarstufen in Maasmecheln zogen Anfang dieses Jahres vor Gericht, um gegen das allgemeine Kopftuchverbot zu klagen. Sie wollten, dass ihre Kinder ein Kopftuch in der Schule tragen dürfen. Nun entschied das Zivilgericht in Tongeren, dass das Kopftuchverbot gegen die Religionsfreiheit verstoße und die elf Schülerinnen ein Kopftuch in ihrer Schule tragen dürfen, so flanderninfo.be.

„Das Gericht hat Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention in ihr Urteil einfließen lassen. Die verpflichtet alle Europäischen Mitgliedstaaten, also auch Belgien, ihren Bürgern die Ausübung der Religionsfreiheit in vollem Umfang zu erlauben“, wird Richterin Ariane Braccio zitiert. Es gebe Ausnahmen, doch die seien in diesem Fall nicht zutreffend.

Die Schuldirektionen verwiesen in ihrer Argumentationen auf die allgemeinen Regeln des Unterrichtswesens. Diese beinhalten auch ein allgemeines Verbot gegen das Tragen von weltanschaulichen Symbolen, wie das Kopftuch im Unterricht.

Medienberichte zufolge haben fünf der Mädchen inzwischen die Schule gewechselt. Die anderen sechs dürfen, falls die Schulen keine Berufung gegen das Urteil einlegen, von nun ab ein Kopftuch in ihrer Schule tragen. Jedoch werde mit dem Urteil nicht das allgemein gültige Kopftuchverbot an flämischen Schulen gekippt.

Leserkommentare

Manuel sagt:
"Jedoch werde mit dem Urteil nicht das allgemein gültige Kopftuchverbot an flämischen Schulen gekippt." Das ist der entscheidene Satz!
27.02.18
19:02
Johannes Disch sagt:
Ein gutes und richtiges Urteil. Das Tragen des Kopftuchs fällt unter das Grundrecht auf Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK Es tragen zu dürfen, das ist die Regel. Verbote sind Ausnahmen, die gut begründet sein müssen. So eine Ausnahme lag im belgischen Fall nicht vor. Es ist zu hoffen, dass gewisse Staaten nach diesem Urteil ihren absurden Kampf gegen ein Stück Stoff endlich lassen und sich wichtigeren Dingen zuwenden. Integration erreicht man nicht durch ein Kopftuchverbot.
27.02.18
21:26
Frederic Voss sagt:
Willkommen im Mittelalter! Eltern drangsalieren und indoktrinieren ihre Kinder. Religionsfreiheit ermöglicht oftmals Narrenfreiheit.
28.02.18
0:42
Frederic Voss sagt:
Ein Buch-Tipp zur Thematik: "Die verschleierte Gefahr" von Zana Ramadani. Sie sagt: "Muslimische Frauen sind nicht nur Opfer einer Männerherrschaft. Sie sind auch Täterinnen. Es sind die Mütter, die Mädchen zu Bediensteten erziehen und Jungs zu größenwahnsinnigen Machos." Als Tochter einer muslimischen Einwandererfamilie warnt sie: "Wir müssen aufhören mit der falsch verstandenen Toleranz gegenüber dem Islam." Klare Worte einer Frau, die genau weiß, wovon sie spricht.
28.02.18
12:47
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Wer zu uns kommt, hat sich unserer Gesellschaftsordnung anzupassen und nicht wir seiner, sowas nennt man Integration und das islamische Kopftuch ist ein Symbol, das man sich eben nicht anpassen will. Genau das Gegenteil muss passieren, immer mehr Staaten müssen den Kampf gegen dieses Symbol aufnehmen.
28.02.18
19:19
Johannes Disch sagt:
@Frederic Voss (28.02.18, 12:47) -- Zu Zana Ramadani: Ach, immer diese angeblich authentischen Erlebnisberichte. Erzeugt einen Hype, spült Geld in die Kasse. Und die Betroffenen schließen von ihrer singulären Erfahrung auf "Den Islam" und "Die Muslime."
01.03.18
13:15
Johannes Disch sagt:
@Manuel (Ihr Post vom 28.02.18, 19:19) Dass sich Menschen, die zu uns kommen, anpassen müssen, bedeutet aber nicht, dass sie ihre Sitten und Gebräuche vollkommen aufgeben müssen. Integration bedeutet nicht Assimilation. Dass das Kopftuch kein Zeichen verweigerter Integration ist, das habe ich öfters ausführlich erläutert. Das letzte Mal gestern bei unserer Unterhaltung über das Kopftuch beim Artikel "SPÖ-Managerin will Kopftuchverbot für Schülerinnen." Menschen, die zu uns kommen, haben nicht nur Pflichten, sondern auch (Grund)Rechte. Dazu gehört das Tragen des Kopftuchs. Das Urteil in dem Fall ist doch eindeutig. Es stellt unmißverständlich fest, dass dieses Kopftuchverbot gegen die Religionsfreiheit verstösst.
01.03.18
13:22
Andreas sagt:
@Manuel: Sie müssen sich doch gar nicht an das Kopftuch anpassen. Weder müssen Sie eins tragen, noch ihre Frau oder Tochter. Sie müssen lediglich hinnehmen, dass es Frauen gibt, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen möchten.
01.03.18
15:20
Manuel sagt:
@Andreas; Stimmt nicht, ich werde beispielsweise gezwungen, dass jemanden nicht kündigen darf, wenn sie ein Kopftuch trägt, also muss ich mich schon den islamischen Dogmen anpassen, was kommt den als nächstes, vielleicht noch das islamische Familienrecht.
04.03.18
10:20
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Sehe ich eben anderes, Religionsfreiheit, heißt auch, dass ich das Recht habe, frei von Religionen zu sein und gegen das wird verstoßen, wenn eine Lehrerin ein Kopftuch trägt.
04.03.18
10:21
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