Nordrhein-Westfalen

Kabinett billigt Kopftuchverbot im Gericht

Kein Kopftuch, kein Kreuz, kein Autonomen-Schal: NRW will sämtliche religiöse Kleidung in Gerichtssälen verbieten. Das Kabinett billigte Eckpunkte für ein Neutralitätsgesetz.

01
03
2018
Predigten, Bombenanschlag auf Moschee
Symbolbild: Justiz © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Nordrhein-Westfalen will sämtliche religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung aus den Gerichtssälen verbannen. Dazu gehören Kopftücher, Burkas und Kreuze. Die schwarz-gelbe Landesregierung kündigte eine Bundesratsinitiative für eine entsprechende Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes an. Ziel sei ein Verbot der religiösen und weltanschaulichen Kleidung während der Gerichtsverhandlung für sämtliche Verfahrensbeteiligte und Zuschauer.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) wolle bei der Justizministerkonferenz am 6. Juni in Eisenach für eine Mehrheit werben, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. „Religion gehört nicht in den Gerichtssaal“, sagte Biesenbach.

Damit sollen in Gerichtssälen künftig Kreuze, muslimische Burkas oder Nikabs, aber auch Vermummungen mit Schals etwa bei Autonomen verboten werden, sagte ein Sprecher. Kleidungsstücke, die das Gesicht bedecken, stünden im Widerspruch zur Pflicht der Wahrheitserforschung und offenen Kommunikation während der Gerichtsverhandlung, hieß es weiter. Ein Gesichtsverhüllungsverbot kann nur über ein Bundesgesetz durchgesetzt werden.

Kopftuchverbot in allen Gerichtssälen

Außerdem will die NRW-Regierung erstmals per Landesgesetz ein umfassendes Kopftuchverbot in allen Gerichtssälen des Bundeslandes auf den Weg bringen. Das Kabinett beschloss Eckpunkte für ein sogenanntes Neutralitätsgesetz. Dieses soll sämtlichen Verfahrensbeteiligten vom Richter, Staatsanwalt und Schöffen bis zu Referendaren, Wachtmeistern oder Protokollführern untersagen, bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten «religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung» zu tragen.

Neutralitätspflicht des Staates

Das könne ein muslimisches Kopftuch, aber auch ein mit Parolen bedrucktes T-Shirt sein, sagte der Sprecher. Das äußere Erscheinungsbild der Justizangehörigen dürfe im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates „nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erwecken“.

Schon jetzt ist die Praxis in NRW, dass zumindest Richter, Staatsanwälte oder Referendare kein Kopftuch im Gerichtssaal tragen dürfen. Die Entscheidung darüber oblag bislang den Gerichten, sagte der Sprecher. Mit dem Neutralitätsgesetz soll nun Klarheit geschaffen werden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Dieses Neutralitätsgesetz dient allen Seiten. Sicherlich begrüßt auch der verborgene Gott solche klugen Entscheidungen. Göttlichkeit und Heiligkeit lassen sich doch nicht einengen auf von Menschen gemachte Kleidungsstücke oder Symbolgegenstände. Was wir wissen ist der Tropfen im Ozean; was wir nicht wissen ist der Ozean. Kein fundamentalistischer Prediger, kein klerikaler Kirchenmann, kein Koraninterpretierer weiß genau, wie andere zu leben haben. Alle stochern sie im Nebel herum und ringen um weise Worte. Der Mensch muß sich befreien aus autoritätsgläubiger Abhängigkeit und Bevormundung.
01.03.18
15:27
Manuel sagt:
Bravo weiter so, gleiches Recht für alle! Religionen und politische Weltanschauungen haben vor Gericht rein gar nichts verloren.
01.03.18
19:27
Dilaver Çelik sagt:
Anscheinend haben die Herren im Kabinett wohl immer noch nicht begriffen, dass Religionsausübung sich staatlich nicht reglementieren lässt. Sowas lassen sich fromme Menschen, ob Juden, Christen oder Muslime, nicht bieten. Selbst in autoritären Staaten scheitert es, weil fromme Menschen sich ihre Religionsausübung allen Repressalien zum Trotz nicht verbieten lassen. In einem demokratischen Staat scheitert es sowieso. Wenn der Staat neutral sein will, so soll er Religionsausübung in öffentlichen Räumen nicht belangen, so wie er die Nichtausübung von Religion nicht belangt. Damit können wir alle gut leben.
02.03.18
15:51
Prinzessin Rosa sagt:
Die allgemeine gängige Kleidung in der BRD ist Ausdruck einer bestimmten Weltanschauung. Ebenso sind Frisuren ein Statement und Accessoires. Wenn man absolute Neutralität wahren möchte müssten sie alle dieselbe Kutte und Frisur tragen. Sonst darf ein Christ Bart tragen und ein Muslim plötzlich nicht mehr weil er ein vermeintliches Symbol seiner Weltanschauung ist. Und das wäre ungerecht. Ich denke es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht.
03.03.18
20:56
grege sagt:
In einer multikulturellen Gesellschaft muss es Grundsätze geben, die von allen Menschen unabhängig von deren Religionszugehörigkeit oder sonstiger Gesinnung einzuhalten sind. Wenn eine demokratisch gewählte Regierung im Einklang mit der Verfassung entsprechende Vorschriften erlässt, müssen diese ohne Wenn und Aber eingehalten werden. Der Vorwurf möglicher Diskriminierungen ist aus dem selben Grund völlig aus der Luft gegriffen. Insbesondere solche Vorwürfe seitens von Muslimen erscheinen vor dem Hintergrund geradezu absurd, da in allen islamisch geprägten Ländern Minderheiten anderer Religionen tatsächlich diskriminiert werden.
04.03.18
8:06
Manuel sagt:
@Dilaver Çelik; Mit religiösen Fanatikern, wie Sie einer sind, können wir sicher nicht gut leben. Und welches mehrheitlich islamische Land ist denn demokratisch oder schützt die Rechte von Nicht-Moslems?
04.03.18
10:34
Manuel sagt:
@Prinzessin Rosa: Ungerecht ist, dass politische Symbole im Staate verboten sind, religiöse aber nicht.
04.03.18
10:35
Johannes Disch sagt:
Hier machen es sich viele Leute zu einfach, von wegen, das Neutralitätsgebot würde allen dienen. Erstens ist dieses Gebot gar nicht klar definiert und gesetzlich implementiert. Zweitens-- und darin besteht der Grundkonflikt-- behält eine Person ihre Grundrechte, auch wenn sie eine Amtstätigkeit ausübt. Und zu diesen Grundrechten gehört auch die Religionsfreiheit. Man kann die Grundrechte nicht einfach per Gesetz einschränken oder aussetzen, so wie es sich manche Landesregierungen (NRW, Berlin, Bayern) vorstellen. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Muckel hat das in einem Interview hier bei "Islamiq" vor 1 oder 2 Tagen prima erläutert. ("Das Kopftuch ist nicht neutralitätswidrig"). Und es gibt einen Artikel des Staatsrechtlers Heinig vom 08.01.18 hier bei "Islamiq" zu diesem Thema. Ich empfehle, diese beiden Artikel zu lesen.
05.03.18
22:59
Mark sagt:
@Dilaver Çelik: Interessanterweise haben Moslems Probleme damit, wenn Staaten Kopftücher verbieten. Hingegen haben Moslems kein Problem damit, wenn Staaten das Kopftuch vorschreiben und das nichttragen mit Strafe belegen. Staatlich Einmischung ist von Moslems also nur nicht gewünscht, wenn nichtislamische Staaten sich einmischen. Dagegen wünschen sie eine Einkischung Islamischer Staaten sehr wohl. Von daher kann es uns egal sein, was Moslems dauernd zu klagen und zu jammern haben.
06.03.18
10:18
Ute Fabel sagt:
Bei religiösen (oder auch weltanschaulichen) Überzeugungen sollte es eigentlich primär um innere Werte gehen, die man pflegt. Wenn jemand seine Religions- oder Weltanschauung mit einer geradezu fetischhaften Bindung an ein Kleidungsstück oder sonstiges sichtbares Zeichen knüpft, bleibt das dieser Person grundsätzlich unbenommen. Allerdings disqualifizieren sich diese Leute dann selbst für die Ausübung von hoheitlichen staatlichen Funktionen wie Richter, Staatsanwalt oder Polizist. Das gilt für Kopftuch, Salafistenbart, Kippa, Kreuzketten genauso wie für Mao-Anzüge, Burschenschafterkappen und atheistische "Gut ohne Gott"-Buttons. Wer sich davon auch bei der Berufsausübung nie und nimmer trennen will, schränkt seine Karrieremöglichkeiten selbst ein Das Neutralitätsprinzip diskriminiert niemanden, sondern gilt für alle im exakt gleichen Umfang.
06.03.18
11:10
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