Soll die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Diese Forderung wird immer wieder laut. Gründe für eine Beobachtung der NRW-Partei sieht der Landesverfassungsschutz derzeit aber nicht.
Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz sieht derzeit keinen Anlass, die AfD beobachten zu lassen. „Derzeit sind im nordrhein-westfälischen Landesverband der AfD keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte erkennbar, die eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz NRW begründen würden“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Düsseldorf.
Als eine Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung erwägt der Inlandsgeheimdienst in Bund und Ländern, eine Materialsammlung über die Partei zu erstellen. „Ein bundesweiter Austausch von Erkenntnissen darüber, ob bei der AfD Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen den Kernbestand des Grundgesetzes vorliegen“, halte der NRW-Verfassungsschutz für sinnvoll, betonte der Ministeriumssprecher. Rassistische Äußerungen von AfD-Politikern oder Verbindungen zu rechten Gruppen hatten immer wieder Rufe nach einer Beobachtung laut werden lassen.
Auch die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehr Macht bekommen soll, sorgt für Debatten. Verfassungsschutzämter etwa in Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein hatten sich gegen eine weitere Zentralisierung ausgesprochen, Sachsen-Anhalt will die Kompetenzverteilung unangetastet lassen. Aus Düsseldorf hieß es, der Verfassungsschutz in NRW befürworte es, dass das BfV „seine Zentralstelle im Verfassungsschutzverbund stärker wahrnimmt.“ (dpa, iQ)