Landesintegrationsministerium

NRW erwägt Kopftuchverbot für unter 14-Jährige

Nach der Debatte um ein Kopftuchverbot bei unter 14-jährigen in Österreich, hat auch der NRW-Landesintegrationsminister über ein entsprechendes Verbot gesprochen. Der Islamrat kritisiert den Vorstoß.

07
04
2018
Symbolbild: Kopftuch, Kopftuchverbot © shutterstock
Symbolbild: Kopftuch, Kopftuchverbot © shutterstock

Nordrhein-Westfalen erwägt ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Religionsunmündige Kinder dürften nicht dazu gedrängt werden, ein solches Kleidungsstück zu tragen, sagte Landesintegrationsminister Joachim Stamp (FDP) der „Bild“-Zeitung (Samstag). „Daher sollten wir prüfen, das Tragen des Kopftuchs bis zur Religionsmündigkeit, also dem 14. Lebensjahr, zu untersagen.“

NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler wird mit den Worten zitiert: „Lehrer beobachten an den Grundschulen immer häufiger, dass schon siebenjährige Schülerinnen mit Kopftuch in den Unterricht kommen.“

Anfang April war bekanntgeworden, dass in Österreich Mädchen in Kindergärten und Grundschulen nach Plänen von Österreichs Regierung künftig keine Kopftücher mehr tragen dürfen. „In Österreich wollen wir, dass Mädchen gleiche Chancen haben“, kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) an. Dafür müssten „Diskriminierungen, vor allem schon in jungen Jahren, beseitigt werden“.

Ein entsprechendes Kinderschutzgesetz solle bis Sommer ausgearbeitet werden, berichteten österreichische Medien. Eine juristische Vorprüfung habe ergeben, dass ein Kopftuchverbot rechtlich möglich sei. Kurz erklärte, man wolle der Bildung von Parallelgesellschaften entgegenwirken.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) erklärte, ein Kopftuchverbot in Kindergärten und Volksschulen sei „längst überfällig“. Damit schütze man kleine Mädchen „vor dem politischen Islam und der Unterdrückung im Kindesalter“. Dies sei keine Religionsdebatte, sondern ein Stück Integration. Damit setze man ein Wahlversprechen um.

Islamrat kritisiert Vorstoß

„Kopftuchzwang und Kopftuchverbot schlagen in dieselbe Kerbe: Beide entmündigen Musliminnen“, sagte der Vorsitzende des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland anlässlich der Äußerungen des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Integrationsministers in NRW Joachim Stamp und der Staatssekretärin im Integrationsministerium NRW, Frau Serap Güler über ein mögliches Kopftuchverbot für junge Musliminnen.

Die pauschalisierende Art, wie in NRW mit den meisten muslimischen Einwohnern für Integration verantwortlichen höchsten Amtsträger das Thema kommunizieren, impliziere, als ob die religiöse Entscheidung von minderjährigen Musliminnen, einen Kopftuch zu tragen, nur unter einem vermeintlichen Zwang erfolge. Auch wenn in einigen Fällen ein Zwang vorliege, so pauschalisiere dieser Vorstoß, da es nur sehr wenige Mädchen gebe, die davon betroffen seien. „In der Religion gibt es keinen Zwang“, so Kesici. 

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Das ist dummes Zeug. Der Vorschlag von NRW wäre verfassungswidrig und würde spätestens vor dem Kadi in Karlsruhe scheitern. Manche Bundesländer bzw. manche Politiker lernen offenbar nicht dazu.
07.04.18
18:42
Ute Fabel sagt:
Die Religionsmündigkeit tritt mit 14 Jahren ein. Davor sollten Minderjährige überhaupt nicht mit religiösen oder weltanschaulichen Kleidungsstücken oder sonstigen sichtbaren Ausdrucksmittel ausgestattet werden. Ich bin auch für ein Verbot der Zwangsbeschneidung von Minderjährigen. Die Kindertaufe ist ebenfalls eine unethische religiöse Zwangsbeglückung. Ihr sollte in Zukunft keine staatliche Rechtsverbindlichkeit mehr zukommen. Eltern können Säuglinge aus gutem Grund auch nicht rechtswirksam bei politischen Parteien einschreiben.
07.04.18
18:51
Laho sagt:
Eine gegen Frage. Warum muss man eine Frau oder eine Mädchen zwingen mit offene Haare rum zu laufen. Wenn eine, einen Kopftuch freiwillig und aus Überzeugung für ihre Glaube trägt, denn hat sich keiner oder braucht keiner sich dadran zu stören!.Es ist allein Sache der Tragende. Denn keiner wird ihr am Tag der Abrechnung vorm ihrem Gott helfen. Ob es nun jemand als Unfug findet ist es seine Sache. Jeder Kommt am Tag der Abrechnung zur Prüfung, ob daran glaubt oder nicht,dann ist es aber zu spät.
07.04.18
20:05
Johannes Disch sagt:
Es ist noch gar nicht so lange her, da warb die F.D.P. mit einer Kandidatin mit Kopftuch. Und der stellvertretende F.D.P.-Vorsitzende Kubicki warb dazu mit dem Slogan: "Lieber verzichten wir auf Wählerstimmen als auf unsere Werte." Nun versucht ausgerechnet ein F.D.P.-Landesminister ein Kopftuchverbot für Schülerinnen durchzubringen. Man hat den Eindruck, da versucht einer auf "F.D.P.-Horst" (Seehofer) zu machen. Was bei Lehrerinnen nicht funktioniert hat, das will man nun offenbar bei Schülerinnen probieren. NRW sollte es lassen. Es würde sich in Karlsruhe wohl mit ziemlicher Sicherheit die nächste Klatsche abholen. (NRW musste nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2015-- das ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen als verfassungswidrig erklärte-- sein "Neutralitätsgesetz" ändern, um es mit dem Karlsruher Urteil konform zu machen). Erschreckend auch, was für eine Vorstellung von Kindern und Eltern im allgemeinen und muslimischen Eltern und Kindern im besonderen dahinterstecken. Als wäre religiöse Erziehung per se Indoktrination. Als könnten heranwachsende Kinder nicht bereits eigene Vorstellungen über Religion entwickeln. Als wären Kinder Automaten, wo man oben das "Vater unser" oder einige Koranverse eintrichtert und unten kommen dann das christliche Kind / das muslimische Kind raus. Kinder können sehr wohl eigenen kindgerechte Vorstellungen über Religion entwickeln. Über jede monotheistische Weltreligion gibt es kindgerechte Bücher. Davon abgesehen, dass das Klischee von der "Kopftuch-Indoktrination" für Muslime/innen verletzend ist, verstößt der Vorschlag gegen § 3 GG ("Religionsfreiheit") und vor allem gegen § 6 GG ("Schutz von Ehe und Familie", "Erziehungsrecht der Eltern"). Der Staat hat den Eltern in die Erziehung nicht reinzureden, sondern darf nur eingreifen, wenn das Kindeswohl in Gefahr. Und für diese Diagnose liegen die Hürden bei uns sehr hoch. Religiöse Erziehung ist sicher kein Grund. Schlimm an der Sache ist, dass man daran sieht, wie viel die Rechtspopulisten a la AfD schon erreicht haben, ohne mit an der Regierung sein zu müssen. Sie treiben die etablierten Parteien mit ihren Vorschlägen vor sich her. Die Drecksarbeit-- die Gesetzesvorschläge-- dürfen dann die etablierten Parteien machen, die ihrerseits immer mehr nach rechts rücken. Siehe die "Islam-Debatte", die "Heimat-Horst" losgetreten hat. Siehe die "Werte-Diskussion" der CDU. In Österreich hat das sogar schon die Sozialdemokraten erreicht, wo eine SVP-Politikerin dasselbe fordert, wie hier der FDP-Politiker von NRW. Ja, und nun sogar die FDP, von ihrem Selbstverständnis her doch die Freiheitspartei schlechthin. Die Bundes-FDP sollte Herrn Stamp mal auf die Seite nehmen und ein vernünftiges Gespräch mit ihm führen. Ansonsten passiert nämlich nur eines: Ein weiteres völlig überflüssiges Gesetz würde wieder monate-oder gar jahrelang die Gerichte beschäftigen.
07.04.18
21:40
Kritika sagt:
L.S. Toller Vorschlag, Kritika ist begeistert. Es hat Kritika schon immer geärgert, dass junge Mädchen als PropagandaPuppe für eine Religion missbraucht werden. DIeser Vorstoss aus NRW zeigt viel Verständnis für die Mädchen. Dass die Mufties dagegen sind, hat nichs zu bedeuten: die haben nur IslamPublicity im Auge: je mehr davon, desto besser. Mitgefühl für die betroffenen Mädchen ist Nebensache. Noch nie hat man die Fösche gefagt, wenn der Sumpf trocken gelegt werden musste. Daher ist das jetzt berufsmässige Gequacke von Mufties und Supermufties völlig belanglos. DIeses Land wird von gewählten Politiker, die einen WählerAuftrag haben regiert. Und nicht von Alahs Diener. Möge das so bleiben. Je weniger Islam, desto besser für Deutschland und für die Menschen, die darin wohnen. Gruss, Kritika
07.04.18
22:17
Prinzessin Rosa sagt:
Dann führen sie doch bitte auch eine Schuluniform ein. Alles andere wäre inkonsequent und eine Ungleichbehandlung.
08.04.18
0:47
Johannes Disch sagt:
Da sind wohl 2-- Stamp und Güler-- mit dem "Kurz-Virus" infiziert. Das Vorhaben verstösst gegen Art. 6 GG ("Schutz von Ehe und Familie", worunter auch das Erziehungsrecht der Eltern fällt). Wir können auch nicht verbieten, dass Kinder mit einer Kette mit Kreuz um den Hals herumlaufen. Wir können nicht verbieten, dass Eltern ihre Kinder taufen lassen und zum Kommunionsunterricht anmelden. Natürlich dürfen Kinder nicht dazu gedrängt werden, ein Kopftuch zu tragen. Da hat Herr Stamp schon recht. Aber: Woher hat Herr Stamp denn die Kenntnis vom Kopftuchzwang? Und um gegen solche Fälle vorzugehen ist ein pauschales Kopftuchverbot ein denkbar ungeeignetes Mittel. Ganz davon abgesehen, dass dieser absurde Vorschlag aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit sowieso keine Chance hat auf Verwirklichung. Jede Wette: NRW wird den Vorschlag schnell wieder einmotten, bevor man sich juristisch bis auf die Knochen blamiert.
08.04.18
20:35
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Sie solidarisieren sich offenbar mit den schwarzen Schafen. Ich verstehe nicht, warum sie so empört darüber sind, dass sich der Staat in Zukunft besser darum kümmern möchte, dass Religionsunmündigen von den Eltern keine Religionsuniform mehr angelegt werden. Es geht hier um Schutz vor religiösem Missbrauch Minderjähriger, der genauso ernst zu nehmen ist wie der Schutz vor sexuellem Missbrauch Minderjähriger. Kinderarbeit ist in Deutschland pauschal verboten und damit wird auch das Erziehungsrecht der Eltern eingegriffen, nach deren Erziehungsidealen es bereits einem 12-jährigen ganz gut tun würde zu arbeiten. In der Bibel steht unter Sprüche 13:24: "Wer seine Rute schont, der hast seinen Sohn; wer ihn aber liebhat, der züchtigt ihn bald." Solche religiösen Erziehungsvorstellungen werden auch durch das staatliche Züchtigungsverbot von Kindern unterbunden, das seit dem Jahr 2000 gilt.
09.04.18
13:49
Johannes Disch sagt:
Es ist wirklich nicht zu glauben! Der deutsche Lehrerverband findet diese Idee doch tatsächlich gut. Man muss sich die Begründung wahrlich auf der Zunge zergehen lassen. Ein Kopftuchverbot für besagte Klientel "könnte dazu beitragen, Mobbing und Diskriminierung aus religiösen Gründen wenigstens tendenziell den Bode zu entziehen", so der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Meidinger. Aha, die Kopftuch-Girls sind also schuld, wenn sie gemobbt und diskriminiert werden.... Das ist eine absurde Verkehrung von Tätern und Opfern. Mit dem gleichen Argument könnte man ein Minirock-Verbot erwägen, um potentiellen Vergewaltigungen vorzubeugen.
09.04.18
15:20
Enail sagt:
Wie sagte Herr Özdemir bei Plasberg: Wer Kinder unter 14 unter das Kopftuch zwängt, handelt sexistisch weshalb das Kopftuch bei Kindern verboten werden sollte. Die Frau soll ihre Reize bedecken heisst es im Koran. Tja, da sich muslimische Männer selbst von Kinderhaaren angezogen fühlen, müssen diese bedeckt werden. Da werden ja auch Mädchen, entgegen unserem Gesetz, mit jungen Jahren verheiratet. Das ist in meinem Augen nichts als reiner Sexismus und hat mit Religion nichts zu tun. Diese Bedeckendebatte ist im Grunde ein Armutszeugnis für muslimische Männer. Und wenn man sich die vielen Übergriffe in unserem Land auf Frauen ansieht, dann kann man schon fast die Forderung des Bedeckens verstehen. Schön wäre es, die Männer würden kapieren, dass man auch ohne Kopftuch kein Freiwild darstellt. Und wenn schon kleinen Mädchen beigebracht wird, das es jetzt oder spätestens ab der Pubertät sich bedecken muss, dann macht das Mädchen es auch. Meinen Kindern habe ich beigebracht, dass man sich anzieht und nicht nackt auf die Straße geht.
10.04.18
4:06
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