NRW

Minister will „gewaltbereite“ Muslime unter 14 überwachen

Der nordrhein-westfälische Innenminister, Herbert Reul, möchte eine Gesetztesnovelle durchbringen, die gewaltbereite Muslime unter 14 Jahren überwachen soll. Nach der Kopftuchdebatte eine weitere Kriminalisierung muslimischer Kinder.

14
04
2018
Symbolbild: Muslimische Kinder in Schulen. © flickr/CC 2.0/Maria Grazia Montagnari
Symbolbild: Muslimische Kinder in Schulen. © flickr/CC 2.0/Maria Grazia Montagnari

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul will junge Muslime stärker in den Fokus nehmen. Wie der „Kölner Stadtanzeiger“ am Freitagabend auf seiner Internetseite meldete, plädiert der CDU-Politiker für eine Gesetzesnovelle, die es den Sicherheitsbehörden ermöglicht, auch anschlagsbereite „Islamisten“* unter 14 Jahren zu beobachten. Viele junge „Fanatiker“* würden über das Internet radikalisiert, sagte Reul. „Gerade junge Menschen verbringen oft viele Stunden am Tag vor dem Computer. Ich befürchte, dass wir demnächst auch radikalisierte Kinder in den Blick nehmen müssen, die uns gefährlich werden können.“

Der Politiker zeigte sich zudem besorgt angesichts von Rückkehrern und deren Kindern aus Kriegsgebieten. Die betreffenden Mädchen und Jungen hätten zum Teil Gräueltaten erlebt, erläuterte er. „Wir müssen befürchten, dass die Hemmschwelle, Gewalt anzuwenden, bei ihnen besonders gering ist.“ Bislang sei es den Sicherheitsbehörden allerdings nicht möglich, Kinder unter 14 Jahren zu überwachen. „Deshalb müssen wir prüfen, wie wir die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen können, um die Gesellschaft auch vor ganz jungen Gefährdern effektiv zu schützen.“ (KNA, iQ)

*Diese Wortwahl ist nicht die Entscheidung der Redaktion, sondern die Wortwahl des Innenministers. 

Leserkommentare

Sven Anatoli sagt:
Man sollte die Besorgnis des Ministers ernst nehmen. Geht es doch um den Schutz von uns allen.
14.04.18
15:20
Kritika sagt:
L.S. Im Sommer 2017 stand ein Puber, braf mit Kopftuch vor Gericht. Die MuslimPuber hatte auf einem Bahnhof, in der Mitte Deuschlands, sich von hinten an einen Mann heran geschlichen und ihm dann plözlich von hinten her ein Messer in die Brust gestochen. - - ermordet. Dieser Muslim-Mord ging bundesweit durch die Presse. Es wäre doch viel besser, die - Muslim-Püber-Überwachung hätte das Mädchen früh entdeckt und es in eine Entwöhnungs EInrichting für junge Muslims gegeben. Dann hätte man sie von der extremen Islam-Sucht befreien können und aus ihr wäre wahrscheinlich eine normale junge Frau und kein Muslimische Mörderin geworden, vielleicht nicht einmal eine MuslimFrau. Ihr späteres Opfer würde noch leben. Und sie selber wäre sicherlich als nicht mehr Religions-Besessene auch glücklicher. Sie raten es, liebe Leserein,lieber Leser,: Kritika findet die Idee des Innenministers hervorragend, die es den Sicherheitsbehörden ermöglicht, auch anschlagsbereite Islamisten unter 14 Jahren zu beobachten. Gruss, Kritika * ** Kritika findet die orginal Wortwahl des Ministers treffend gewählt. Sicherheit geht vor islamistischer Wortklauberei.
14.04.18
15:33
Kritika sagt:
L.S. Das mit Islam vollgestopfte Mädchen konnte vielleicht am Wenigsten für ihre Tat. Eine Regierung, die "Mein Kampf" zunächst verbot; danach nur mit Erläuterung frei gab, gibt den viel gefährlichen Koran völlig frei, ' Erläuterung nicht erforderlich'. Dies könnte/n der und die Innenminister gerne einmal überdenken. Kritika
14.04.18
16:16
Johannes Disch sagt:
So so, nachdem Seehofer schon den Freistaat Bayern durch die neuen Gesetze quasi zu einem Polizeistaat gemacht hat, will nun NRW nachziehen. Herbert Reul will Jugendliche unter 14 Jahren überwachen und prüft die gesetzlichen Voraussetzungen dafür? Na, als Innenminister müsste er darüber eigentlich Bescheid wissen. Jugendliche werden in aller Regel durch das Internet radikalisiert? Da hat er ausnahmsweise mal recht, der NRW-Innenminister. Ja, was tun wir denn jetzt? Das Internet zensieren und überwachen, wie etwa die Türkei und China es tun?? Die Herren Politiker versprechen mal wieder mit markigen Worten und bedenklichen Vorschlägen Sicherheit. Dass dabei die Freiheit immer mehr vor die Hunde geht, das ist für diese Herrschaften ganz offensichtlich zweitrangig. Sozusagen ein Kollateralschaden....
14.04.18
18:42
Johannes Disch sagt:
Was Reul vor hat, das ist bisher rechtlich noch nicht möglich. Man hat erst vor 2 Jahren das Mindestschutzalter gesenkt von 16 auf 14 Jahre. Nun will man erneut die Altersschranke senken. Bayern träumt sogar schon von der flächendeckenden Überwachung dieser Klientel, die Ausspähung und Benutzung von Handy-und Internet-Daten dieser Jugendlichen, etc. Schöne neue Welt. Orwell lässt grüßen.
15.04.18
14:14
Johannes Disch sagt:
Na, die Bayern geben richtig Gas! Nach der Verschärfung des Polizeigesetzes soll nun auch die Behandlung psychisch Kranker künftig straffer geregelt werden können. Auch die kann man künftig als "Gefährder" einstufen und leichter wegsperren, wenn es nach dem Gesetzesentwurf der Bayern geht.
16.04.18
17:06
Sven Anatoli sagt:
Hitlers '"Mein Kampf" darf nur kommentiert verlegt werden. Der "Koran" dagegen völlig frei. Ist das wirklich in Ordnung?
17.04.18
22:25
Prinzessin Rosa sagt:
Ich schlage vor stattdessen selbiges Geld in in Schule und Pädagogen, sprich in die Kinder und Jugendlichen im allgemeinen zu investieren, Ihnen ALLEN die es nötig haben MENSCHLICH unterstützend beizustehen. Redet miteinander und nehmt euch Zeit dafür, mit JEDEM, TÄGLICH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Leute, es geht echt nur MITEINANDER!!!!!!!!!
18.04.18
8:48
Johannes Disch sagt:
@Sven Anatoli (Ihr Post vom 17.04.18, 22:25) Sie vergleichen eine historisch recht junge politisch-rassistische Kampfschrift mit einer inzwischen 14 Jahrhunderte alten religiösen Schrift. Die Glaubensinhalte müssen nicht verfassungskonform sein. Das verlangt das Grundgesetz gar nicht. Keine Religion muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Die Glaubenspraxis der Anhänger muss verfassungskonform sein. Das ist entscheidend. Was nicht heißt, dass alles, was eine Religion fordert, auch verwirklicht werden darf. Da setzt die Verfassung schon Grenzen. Kein Grundrecht-- mit Ausnahme von Art. 1 GG-- ist schrankenlos. Das gilt auch für Art. 4 GG ("Religionsfreiheit). Mag sich im ersten Moment etwas abstrakt anhören. Aber ich gebe Ihnen bei Gelegenheit gerne ein praktisches Beispiel, wenn gewünscht. Würden wir moderne Maßstäbe an uralte religiöse Schriften anlegen, dann müssten wir so ziemlich alle verbieten oder zensieren: Die jüdisch-christliche Bibel, die indischen Veden, etc. In allen finden sich Mord und Totschlag in Hülle und Fülle. Dazu Aufrufe zur Gewalt gegen Andersgläubige, etc. Ach, kommentierte Ausgaben des Koran gibt es übrigens reichlich. Möchten Sie eine Empfehlung??
18.04.18
23:34