Wie oft beten gläubige Muslime eigentlich am Tag? Und was muss ein Vollzugsbeamter im Gefängnis von den Schriften auf Arabisch halten? Um die Verständigung zwischen Zuwanderern und Justizpersonal zu verbessern, hat NRW ein „Zentrum für interkulturelle Kompetenz“ eröffnet.
Die Schulung von Justizbediensteten für den Umgang mit Muslimen übernimmt in Nordrhein-Westfalen ab sofort ein neues Zentrum für Interkulturelle Kompetenz. So erfahren die Gefängniswärter etwa, wie sie am besten mit Gefangenen umgehen, die gerade ihr Gebet verrichten. Zielgruppen sind auch Betreuungsrichter, Gerichtsvollzieher oder Justizwachtmeister.
Die Einrichtung solle die interkulturelle Kompetenz der Justizangehörigen stärken und Missverständnissen zwischen Vollzugsbeamten und Migranten vorbeugen, erklärte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Montag bei der Eröffnung des bundesweit bisher einmaligen Zentrums in Essen.
Verständigungsprobleme gebe es im Justizalltag nicht nur aufgrund von Sprachbarrieren, sagte Biesenbach. Ein typisches Beispiel sei, dass Angeklagte aus anderen Kulturkreisen eine Frau als Richterin nicht akzeptierten. In den Gefängnissen gebe es Probleme, wenn Häftlinge aus religiösen Gründen eine notwendige medizinische Behandlung ablehnten oder aber während der Essensausgabe auf ihre Gebetszeiten bestünden.
Der Minister betonte, dass es nicht nur einseitig darum gehe, Verständnis für Migranten aus anderen Kulturkreisen zu entwickeln. Zugleich müssten die Werte der Gesellschaft und ihre Rechtsordnung verteidigt werden. So sei darüber nachzudenken, ob Verschleierungen vor Gericht als Ausdruck von Religionsfreiheit tatsächlich hinzunehmen seien oder ob dies einer funktionstüchtigen und effektiven Justiz entgegenstehe. (KNA, dpa, iQ)