Rostock

Ex-AfD-Abgeordneter wegen Volksverhetzung vor Gericht

Holger Arppe ist seit 2016 Landtagsabgeordneter, zunächst für die AfD, seit September 2017 fraktionslos. 2010 soll er im Internet eine volksverhetzende Aussage veröffentlicht haben. So sah es das Amtsgericht Rostock, das Landgericht will dies nun überprüfen.

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04
2018
Hass im Netz
Symbol: Hasskommentare im Netz © dolphfyn / Shutterstock.com

Der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Holger Arppe muss sich in einem Berufungsprozess vom 30. April an vor dem Landgericht Rostock wegen Volksverhetzung verantworten. Diesen Termin teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der heute fraktionslose Arppe war im Mai 2015 vom Amtsgericht Rostock wegen eines volksverhetzenden Kommentars zu 2700 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht war überzeugt, dass Arppe 2010 auf der rechtspopulistischen Plattform www.pi-news.net die britischen Inseln als einen Ort bezeichnet hatte, der für die in der EU lebenden Muslime als „Quarantäne-Insel sozusagen wie früher die Seuchenkolonien“ benutzt werden könne.

Gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung ein. Die Verteidigung hatte im ersten Prozess argumentiert, dass die Urheberschaft Arppes für die Kommentare nicht bewiesen sei. Es sei problemlos möglich, Mail-Accounts zu hacken und im Namen anderer Beiträge zu verfassen. Arppe sagte damals nach seiner Verurteilung, dass die von dem Richter angeführten Indizien unzureichend gewesen seien. Das Gericht hatte es dagegen als „hinreichend sicher“ angesehen, dass Arppe Urheber des Kommentars war.

Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Prozess auch einen zweiten mutmaßlichen Internetbeitrag Arppes aus dem Jahr 2009 als volksverhetzend angeklagt. Darin soll Arppe erklärt haben, dass es sich mit dem schlechten Ruf der Mecklenburger „moslemfrei ganz ungeniert“ leben lasse. Das Amtsgericht sah dies im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft als nicht volksverhetzend an. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Es ist ja sehr löblich, wenn hier besonders intensiv über strittige AfD-Belange berichtet wird. Gleichwohl entsteht aber auch der Eindruck, daß der verheerende Islam-Terrorismus leider verharmlost bzw. nur als Randthema gestreift wird. Echte Volksverhetzung kann nicht übergangen werden - egal von welcher Seite. Auch religiöse Lehren - gleich welcher Art - die den allgemeinen Menschenrechten widersprechen, können niemals akzeptiert oder Allgemeingut werden. Da müssen die Staaten logischerweise Vorsorge treffen und allen Anfängen ein schnelles Ende setzen - zum Wohle aller.
21.04.18
16:03
Johannes Disch sagt:
Ein gutes Beispiel dafür, dass eben nicht jede Form von "Islamkritik" unter Meinungsfreiheit fällt.
22.04.18
22:03
Johannes Disch sagt:
@Frederic Voss (Ihr Post vom 21.04.18, 16:03) -- "Auch religiöse Lehren - gleich welcher Art- die den allgemeinen Menschenrechten widersprechen können niemals akzeptiert oder Allgemeingut werden." (Frederic Voss) Da kennen Sie unsere Verfassung nicht. Religiöse Schriften/religiöse Inhalte müssen nicht mit unserer Verfassung vereinbar sein. Das verlangt das Grundgesetz nicht. Die Glaubenspraxis muss verfassungskonform sein. Wenn man moderne Standards (Menschenrechte) an die (Welt)Religionen anlegt, dann müssten wir alle verbieten. Da würde auch die Bibel-- und zwar AT und NT-- keine Ausnahme bilden.
23.04.18
17:32
Ute Fabel sagt:
Herr Arppe betrieb jahreslang aggressive verbale Rundumschläge gegen alle, die nicht seiner Meinung waren. Wenn in dem Artikel so getan wird, als sei Herr Arppe ausschließlich von einem blindwütigen Islamhass getrieben, halte ich das für manipulativ: Ein weiteres Zitat von Herrn Arppe lautet wie folgt: Anschließend müsse man „erst mal das ganze rotgrüne Geschmeiß aufs Schafott schicken. Und dann das Fallbeil hoch und runter, dass die Schwarte kracht! Wir müssen ganz friedlich und überlegt vorgehen, uns gegebenenfalls anpassen und dem Gegner Honig ums Maul schmieren, aber wenn wir endlich soweit sind, dann stellen wir sie alle an die Wand.“; „Grube ausheben, alle rein und Löschkalk oben rauf.“ Er hasst die Linken, brüstet sich damit einen gut gefüllten Waffenschrank in der Garage zu haben und und lebt nach eigenen Angaben nach dem Motto: Wenn die Linken irgendwann völlig verrückt spielen, bin ich vorbereitet."
24.04.18
9:41
Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: "Religiöse Schriften/religiöse Inhalte müssen nicht mit unserer Verfassung vereinbar sein. Das verlangt das Grundgesetz nicht." Sie scheinen ein unermüdlicher Kämpfer für eine privilegierte Stellung von Religionen gegenüber nicht religiösen, politischen Weltanschauungen zu sein. Ihre dargelegte Rechtsauffassung entspricht aber nicht dem Geist der deutschen Verfassung. Vor allem nicht im Lichte des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz: Niemand darf wegen ... seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Da die politische Anschauung gegenüber der religiösen Anschauung nicht benachteiligt werden darf, müssten dann demnach auch politische Schriften/politische Inhalte nicht mit unserer Verfassung vereinbar sein. Das erscheint mir nicht erstrebenswert!
24.04.18
11:15
Harousch sagt:
Ein bemerkenswerter Mann, der die wahre Menschlichkeit verkörpert und zurecht heroisiert wird von echten Menschenfreunden! Die Hamidsche Theorie der Ramboisierung zeigt sich hier in Ihrem vollen Umfang.
24.04.18
21:23
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post vom 24.04.18, 9:41) -- "Wenn in dem Artikel so getan wird, als sei Herr Arppe ausschließlich von einem blindwütigen Islamhass getrieben, halte ich das für manipulativ..." (Ute Fabel) Es geht in dem Artikel nicht um das vollständige Sündenregister von Herrn Arppe, sondern um eine ganz bestimmte Aussage und dem Urteil dazu, das nun überprüft wird.
25.04.18
18:11
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post 24.04.18, 11:15) -- "Ihre dargelegte Rechtsauffassung entspricht nicht dem Geist der deutschen Verfassung." (Ute Fabel) Sie meinen damit meine Aussage, dass die Inhalte einer Religion nicht mit dem GG vereinbar sein müssen. Diese meine Auffassung deckt sich sehr wohl mit unserer Verfassung. Warum das so ist, das habe ich Ihnen schön häufiger erläutert. Was ich hier vertrete, ist keine Meinung, sondern eine Tatsache. Lesen Sie unser Religionsverfassungsgesetz (Art. 140 GG), lesen Sie Grundgesetzkommentare dazu. Art. 3 Abs. 3 tut hier gar nichts zur Sache. Wie immer verwechseln sie bei juristischen Dingen Äpfeln mit Birnen.
30.04.18
13:19
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (24.04.18, 11:15) Ich privilegiere keine religiösen Inhalte vor politischen. Ich referiere lediglich unsere Verfassung. Und da ist es eine Tatsache, dass religiöse Inhalte nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssen. Das verlangt das GG an keiner Stelle. Näheres steht im Religionsverfassungsgesetz § 140 GG. Und jeder Kommentar zum Grundgesetz wird bestätigen, dass ich damit richtig liege. Der Staat hat alle Religionen gleich zu behandeln und keine zu bevorzugen. Und er darf sich die Inhalte einer Religion nicht zu eigen machen. Frau Fabel, man hat das Recht auf eine eigene Meinung. Aber nicht auf eigene Fakten. Dass religiöse Inhalte nicht mit unserer Verfassung vereinbar sein müssen, das ist so ein Fakt. Und darüber gibt es nichts zu diskutieren. Und da hilft auch keine konstruierte Haarspalterei und ein absurder Vergleich mit § 3 GG. Der wird nämlich davon nicht berührt. -- "....müssten demnach auch politische Schriften politische Inhalte nicht mit unserer Verfassung vereinbar sein." (Ute Fabel) Über die Inhalte einer Religion hat der Staat nicht zu befinden. Dagegen steht das Neutralitätsgebot des Staates. Über die Inhalte einer Religion entscheidet alleine die Religionsgemeinschaft und nicht der Staat. Das hat der Kölner Kardinal Marx dem "Kreuzzügler" Markus Söder hervorragend verdeutlicht. Es steht der Politik nicht zu, den Inhalt des Kreuzes zu definieren. Das wäre eine politische Instrumentalisierung des christlichen Glaubens. Die Definition des Kreuzes steht einzig und allein den christlichen Kirchen zu. Zu politischen Schriften/politischen Inhalten: Auch diese müssen nicht mit der Verfassung vereinbar sein. Eine Partei kann in ihrem Programm durchaus antidemokratische Inhalte vertreten. Sie darf nur nicht versuchen, diese umzusetzen. Religiöse und politische Inhalte werden also sehr wohl gleich behandelt.
30.04.18
16:32
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (24.04.18, 11:15) -- "Ihr dargelegte Rechtsauffassung entspricht nicht dem Geist der deutschen Verfassung." (Ute Fabel). Das tut sie sehr wohl. Dass sich meine Auffassung, religiöse Schriften müssten sich nicht verfassungskonform sein, sehr wohl mit dem Geist unserer Verfassung deckt, das habe ich sogar schriftlich, und zwar von höchst richterlicher Stelle. Es gibt dazu längst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, wie die Rechtstreue einer Religionsgemeinschaft zu prüfen ist: Nicht anhand ihrer Bekenntnisschriften, sondern auf der Grundlage dessen, was die Gläubigen daraus ableiten. Also: Nicht die religiöse Basisschrift muss verfassungskonform sein, sondern die Glaubenspraxis der Anhänger.
30.04.18
17:09