Neutralitätsgesetz

Streit um Kopftuchverbot: Klagen von zwei Lehrerinnen abgewiesen

In Berlin wird immer wieder um das Kopftuch gestritten. Nun hat das Arbeitsgericht zwei Klagen abgewiesen und das Neutralitätsgesetz für verfassungskonform erklärt.

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05
2018
Symbolbild: Lehrerinnen,Kopftuchverbot, Berliner Neutralitätsgesetz © Perspektif, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Kopftuchverbot © Perspektif, bearbeitet by iQ.

Das Berliner Arbeitsgericht hat zwei Entschädigungsklagen von Lehrerinnen mit Kopftuch abgewiesen. Die Frauen hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihrer Religion benachteiligt worden. Das Gericht bestätigte am Donnerstag im ersten Urteil klar das Berliner Neutralitätsgesetz als verfassungskonform. Es ging um eine Quereinsteigerin, die Informatik studiert hatte. Sie hatte gemeint, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden. Beide Klägerinnen waren nicht im Gericht. 

Das Neutralitätsgesetz untersagt Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen in der Hauptstadt, religiös geprägte Kleidungsstücke im Dienst zu tragen.

Im zweiten Fall war laut Urteil die Zwei-Monats-Frist überschritten, in der eine Entschädigung beim Land Berlin gefordert werden konnte. Die eingestellte Lehrerin, die mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte, war bereits mit einer Klage auf Beschäftigung Anfang Mai beim selben Gericht gescheitert.

Entschädigung für abgelehnte Bewerberin

Der Streit um das Kopftuch landete schon wiederholt vor Gericht. 2017 sprach das Landesarbeitsgericht einer abgelehnten Bewerberin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zu. Laut Urteil gab es eine Benachteiligung in dem Einzelfall. Andere Fälle liegen derzeit beim Gericht nicht vor.

BverG kippt pauschales Kopftuchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt und die Religionsfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuches geht demnach keine Gefahr aus. Die Bundesländer haben verschiedene Regelungen.

Richterin Wollgast sagte zu dem Fall der Quereinsteigerin, es liege keine Diskriminierung vor. Der staatliche Erziehungsauftrag an Schulen müsse in staatlicher Neutralität erfüllt werden – gerade bei der Vielzahl von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Bevölkerung. Es müsse vermieden werden, dass die „konfessionelle Vielschichtigkeit“ Konflikte an Schulen auslöse. Wollgast betonte auch, dass das Kopftuchverbot nicht an berufsbildenden Schulen mit älteren Schülern gelte.

Die Anwältin der Klägerinnen wollte zunächst prüfen, ob gegen die Urteile vorgegangen wird. Sie monierte, das Neutralitätsgesetz treffe überwiegend muslimische Frauen. Die Berliner Regelungen seien einzigartig in Deutschland. In etlichen Bundesländern könne mit Kopftuch unterrichtet werden.

Neutralitätsgesetz sollte abgeschafft werden

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) zeigte sich nach Angaben einer Sprecherin zufrieden: „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist.“ In der rot-rot-grünen Koalition gibt es keinen Konsens zu dem Gesetz. Neben Scheeres will auch Regierungschef Michael Müller (SPD) an dem Gesetz festhalten, während die Grünen es nicht rechtskonform finden. Die Linke ringt noch um eine Position.

Grünen-Abgeordnete Bettina Jarasch meinte: „Das Rad dreht sich weiter.“ Sie verwies auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts aus dem letzten Jahr, mit dem eine Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben wurde. „Wir können uns als Land nicht ewig wegducken: Es ist an der Zeit zu klären, ob das Berliner Neutralitätsgesetz nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts noch rechtskonform ist oder nicht.“

Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit sprach von erschütternden Urteilen. Das Neutralitätsgesetz führe de facto zu einem Berufsverbot für muslimische Frauen. Diese Form der Diskriminierung sei nicht mit der Verfassung vereinbar. Das Gesetz sollte abgeschafft werden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Andreas B sagt:
Man kann natürlich eine Diskriminierung und die Verweigerung von Grundrechten (hier konkret Religionsfreiheit und freie Persönlichkeitsentfaltung) rechtlich kodifizieren. Unrecht bleibt es am Ende aber dennoch. Auch die Nationalsozialisten haben streng nach ihren Gesetzen gehandelt. Unmenschlich waren sie trotzdem.
25.05.18
14:24
Ute Fabel sagt:
"Das Neutralitätsgesetz führe de facto zu einem Berufsverbot für muslimische Frauen" Es ist der verbohrte Dogmatismus, der berufliche Karrieren beeinträchtigt. Wir sollten ihn gemeinsam entschlossen und energisch bekämpfen! Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, hat in der Vergangenheit öffentlich wiederholt erklärt, dass seiner Überzeugung nach keine Frau zum Kopftuchtragen verpflichtet ist. Schade, dass er sich jetzt nicht zu Wort meldet und Musliminnen aktiv Mut macht, als Lehrer auf das Kopftuch zu verzichten.Das Berliner Neutralitätsgesetz verlangt von allen haargenau gleich viel ab. Es ist ein grober Denkfehler eine Diskriminierung anzunehmen, nur weil sich innerhalb einer religiösen Gruppe momentan mehr Menschen unnachgiebig an ein Kleidungsstück klammern.
25.05.18
14:56
Kritika sagt:
L.S. Das NeutralitätsGesetz führt zu Neutralität, deshalb heisst es so. Und Neutralität verhindert Diskriminierung, fördert Gleichbehandlung für alle. Auch für alle Muslims. Das ist das Gute an dem Gesetz. Das NeutralitätsGesetz wird erfreulicherweise zu weniger Arbeitslosigkeit unter KopftuchFrauen führen, weil diese nun Klarheit besitzen über ihre Einstellungschancen. Sie können nun wählen zwischen "wie-normale-Frauen" zu arbeiten oder einen Beruf cq. Stelle zu suchen, in dem das Kopftuch noch ausgehalten wird. Gruss, Kritika
25.05.18
21:06
Sven Anatoli sagt:
Islam-Propaganda durch Verhüllungs-Kopftücher überall hat Deutschland wirklich nicht verdient.
25.05.18
22:32
Andreas B sagt:
@Ute Fabel Es ist nicht weniger dogmatisch, wie Religionskritiker auftreten. Das Neutralitätsgesetz behandelt nur scheinbar alle gleich, indem es das Tragen sichbarer religiöser Symbole verbietet. Vor allem betroffen sind nun einmal objektiv muslimsiche Frauen, die glauben, dass Gott ihnen das Kopftuch vorschreibt. Da ist es auch völlig egal, dass es Muslime gibt, die der Auffassung sind, das Kopftuch sei nicht verpflichtend. Das Grundgesetz garantiert nämlich die individuelle Religionsfreiheit. Und aus Koran und Sunna kann man eben beides ableiten. Also entscheidet jede muslimische Frau selbst, ob sie Kopftuch tragen muss oder nicht. Abschließend ist noch anzumerken, dass das Neutralitätsgesetz insbesondere mit Blick auf muslimische Frauen geschaffen wurde. Da man aber in das Gesetz nicht schreiben konnte, dass man Kopftücher verbietet, musste man scheinbar neutral alle sichtbaren religiösen symbole verbieten. Mit dem Wissen, dass Angehörige anderer Religionen kaum ein Problem haben dürften. Es ist also in jedem Fall eine Diskriminierung, die man versucht gesetzlich zu legitimieren.
28.05.18
10:45
Johannes Disch sagt:
@Andreas B (25.05.18, 14:24) Völlig richtig, man kann auch Unrecht kodifizieren. Die Grundfrage bleibt: Ist das Berliner Neutralitätsgesetz-- in Kraft getreten 2005-- tatsächlich noch verfassungskonform, nachdem das oberste deutsche Gericht-- das Bundesverfassungsgericht-- ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen 2015 als verfassungswidrig erklärt hat?? Das kann kein Arbeitsgericht entscheiden, sondern nur Karlsruhe. Und dort wird das Gesetz hoffentlich auch bald landen, damit über diese leidige Angelegenheit endlich Klarheit herrscht.
28.05.18
11:23
Ute Fabel sagt:
@Andreas B: "Vor allem betroffen sind nun einmal objektiv muslimsiche Frauen, die glauben, dass Gott ihnen das Kopftuch vorschreibt." Ich finde ihr Menschenbild wirklich erschütternd und diskriminierend. Sie stellen Fremdbestimmtheit über Selbstbestimmtheit. Wenn jemand etwas im Glauben macht, damit einen göttlichen Befehl zu erfüllen, hat das für Sie scheinbar einen viel höheren Stellenwert, als wenn sich ein Mensch aus eigenen Stücken für etwas entscheidet, wie zum Beispiel für das Tragen von Parteiabzeichen. Weder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) noch den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien ist zu entnehmen, dass diejenigen Anspruch auf eine Sonderbehandlung haben sollen, die sich auf die Erfüllung eines göttlichen Auftrags berufen.
29.05.18
7:40
all-are-equal sagt:
@Hr. Disch: "... nachdem das oberste deutsche Gericht - das Bundesverfassungsgericht - ein pauschales Kopftuch für verfassungswidrig erklärt hat" Dieses Statement ist eine bewusste Verkürzung zu Zwecken des Lobbyings. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2015 eine konkrete landesgesetzliche Regelung aus NRW zu bewerten, die zur sichtbaren Darstellung des Christentums im Schulunterricht ausdrücklich ermächtigte. In diesem Rahmen (!!!) betrachtete das Höchstgericht -verständlicherweise - ein pauschales Kopftuchverbot im Sinne der Gleichbehandlung der Religionen für verfassungswidrig. Das Berliner Neutralitätsgesetz ermächtigt jedoch nicht zur pauschalen Darstellung des Christentums (im Gegenteil!), weshalb das damit auch verbundene pauschale Kopftuchverbot keine verfassungswidrige Schlechterstellung darstellt.
29.05.18
9:59
Johannes Disch sagt:
@all-are-....(29.05.18, 9:59) Bitte kein Hamsterrad. Ich kenne die Urteilsbegründung von 2015. Über das Thema hatten wir es bereits bei anderen Artikeln zu den aktuellen Berliner Fällen. Und da habe ich auf ihren Einwand geantwortet.
31.05.18
21:19
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (29.05.18, 7:45) So, wenn jemand an Gott glaubt, dann setzt er Fremdbestimmung über Selbstbestimmung? Das ist eine recht verquere Sicht auf den Glauben und eine Abwertung gläubiger Menschen.
02.06.18
12:04
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