Erneut wird die Klage einer Berliner Lehrerin gegen das Kopftuchverbot an allgemeinbildenden Schulen verhandelt. Eine Informatiklehrerin hat Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt.
Der Streit um das Kopftuchverbot an allgemeinbildenden Schulen in der Hauptstadt kommt erneut vor Gericht. Es sei Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt worden, teilte Sprecher Martin Dreßler am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Geklagt hat eine Informatikerin, die als Quereinsteigerin mit Kopftuch unterrichten wollte. Sie sah sich wegen ihrer Religion benachteiligt. Das Arbeitsgericht urteilte am 24. Mai, das Land sei berechtigt gewesen, die Frau nicht einzustellen und das Berliner Neutralitätsgesetz anzuwenden. Eine Diskriminierung liege nicht vor. Das Gericht bestätigte das Gesetz als verfassungskonform.
Das Neutralitätsgesetz untersagt Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen in Berlin, religiös geprägte Kleidungsstücke im Dienst zu tragen.
Nun wird der Streit vor der nächsten Instanz, dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ausgetragen. Ein Termin steht noch nicht fest. Der Streit um das Kopftuch landete schon wiederholt vor Gericht. 2017 sprach das Landesarbeitsgericht einer abgelehnten Bewerberin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zu, wegen Benachteiligung in dem Einzelfall.
Die Anwältin der Klägerin hatte moniert, das Gesetz treffe überwiegend muslimische Frauen. Die Berliner Regelungen seien einzigartig in Deutschland. In etlichen Bundesländern könne mit Kopftuch unterrichtet werden. (dpa, iQ)